Elektronische Rechnung in Rumänien
Machen Sie sich mit den Anforderungen, Fristen, Formaten und Sanktionen des rumänischen RO-e-Factura-Systems vertraut – und stellen Sie eine regelkonforme Rechnungsstellung in den Bereichen B2B, B2G und B2C sicher.
Rumänien betreibt eines der umfassendsten Pflichtsysteme für elektronische Rechnungen in der EU. RO e-Factura ist eine zentrale staatliche Plattform des Finanzministeriums und der Steuerverwaltung ANAF (Nationale Agentur für Steuerverwaltung), über die inländische B2G- und B2B-Rechnungen laufen. Sie validiert das XML, bringt das elektronische Siegel des Finanzministeriums an und stellt das Dokument dem Käufer bereit.
Zwei Punkte sind hier wichtiger als alles andere. Erstens: Das ist kein Peppol – eine über Peppol zugestellte Rechnung erfüllt die rumänische Pflicht nicht. Zweitens: Die Sanktion für eine Fakturierung außerhalb des Systems bemisst sich am vollen Rechnungswert, nicht an der Steuer, und kann beide Seiten desselben Geschäfts treffen.
Rumänien hat sein System über vier Jahre schrittweise aufgebaut – beginnend bei Waren mit hohem Steuerrisiko und endend bei einem allgemeinen Mandat. Alles bis zum letzten Eintrag ist bereits in Kraft.
RO e-Factura wird für in Rumänien ansässige Lieferanten gegenüber öffentlichen Auftraggebern verpflichtend – ebenso für Waren mit hohem Steuerrisiko: Obst und Gemüse, Alkohol, Neubauten, Mineralwasser, Sand und Kies, Bekleidung und Schuhe.
Alle in Rumänien ansässigen Steuerpflichtigen müssen Daten inländischer B2B-Rechnungen an das System übermitteln. In dieser Phase wirkte RO e-Factura vielfach als Meldekanal, während die kaufmännische Rechnung den Käufer weiterhin separat erreichte.
Der entscheidende Schritt. Das System ist nun der verpflichtende Weg zwischen rumänischem Lieferanten und rumänischem Käufer; eine inländische B2B-Rechnung außerhalb davon zu empfangen oder zu verbuchen, wird zu einem eigenständigen Verstoß.
Rechnungen über Umsätze mit Leistungsort in Rumänien sind zu melden – nach einer freiwilligen Anlaufphase ab Juli 2024. Sanktionen für verspätete oder fehlende B2C-Meldungen greifen seit dem 1. Juli 2025.
Das Übermittlungsfenster beträgt nun 5 Werktage statt 5 Kalendertage – Samstage, Sonntage und Feiertage zählen nicht mehr mit. Seit demselben Datum fallen Rechnungen an nicht in Rumänien ansässige Käufer mit rumänischer Umsatzsteuerregistrierung in den Anwendungsbereich, wenn der Leistungsort Rumänien ist.
Veröffentlicht im Monitorul Oficial 459, bestätigt es die Dringlichkeitsverordnung 128/2024 und macht RO e-Factura optional für nur über die CNP identifizierte Privatpersonen, Landwirte in der Sonderregelung und ausländische Kulturinstitute – mit einem Opt-in-Register. Siehe B2C nach dem Gesetz 88/2026.
Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz unter 500.000 € verlieren ihren Schutz vor Compliance-Kontrollen und werden nun wie alle anderen behandelt.
EU-weit strukturierte Rechnungen und digitale Meldung für grenzüberschreitende B2B-Umsätze. Die rumänische Transportarchitektur für dieses Regime ist noch nicht festgelegt.
Bestehende nationale Systeme digitaler Transaktionsmeldung – darunter RO e-Factura – müssen an Modell und Standards von ViDA angeglichen werden.
Für in Rumänien ansässige Lieferanten gilt die B2G-Pflicht seit dem 1. Juli 2022. Ein ausländischer Lieferant, der nach den Mehrwertsteuerregeln nicht in Rumänien ansässig ist, kann sich freiwillig registrieren und RO e-Factura nutzen – die Lieferung an eine rumänische Behörde macht ihn nicht automatisch zum Pflichtteilnehmer.
Der letzte Punkt ist für Lieferanten praktisch bedeutsam: Ein rumänischer öffentlicher Kunde hat einen unmittelbaren finanziellen Anreiz, erst zu zahlen, wenn die Rechnung ordnungsgemäß im System liegt.
Seit dem 1. Juli 2024 gilt für inländisches B2B das vollständige Austauschmodell. Sind beide Parteien in Rumänien ansässig und liegt der Leistungsort in Rumänien, ist RO e-Factura zwingend – eine Zustellung allein per E-Mail, EDI oder Peppol erfüllt die Pflicht nicht.
Seit dem 1. Januar 2026: fünf Werktage ab dem Ausstellungsdatum, in jedem Fall aber spätestens fünf Werktage nach dem gesetzlichen Termin, zu dem die Rechnung nach dem Steuergesetzbuch hätte ausgestellt werden müssen. Der zweite Teil ist entscheidend – durch eine verspätete Ausstellung lässt sich das Fenster nicht verlängern.
Ein begleitendes PDF darf aus Praktikabilitätsgründen versendet werden, das gesiegelte XML ist jedoch das Original. Beide Seiten tragen ein Risiko: der Lieferant für die unterbliebene Übermittlung, der Käufer für Empfang und Verbuchung einer inländischen B2B-Rechnung außerhalb des Systems.
Das B2C-Regime war stets anders gebaut als B2B: Der Lieferant meldet die Rechnungsdaten an RO e-Factura, während die Rechnung selbst den Verbraucher weiterhin unmittelbar nach Artikel 319 des Steuergesetzbuchs erreicht. Es handelt sich also um eine verpflichtende elektronische Rechnungsmeldung und nicht um einen verpflichtenden Austausch über eine staatliche Plattform.
Das Gesetz ordnet neu zu, wer erfasst ist. Ein Umsatz gilt als B2C, wenn der Kunde keine Steuernummer angibt oder sich mit seiner persönlichen Kennziffer (CNP) ausweist. Sofern diese Person sich nicht freiwillig im optionalen RO-e-Factura-Register eingetragen hat, stellt der Lieferant die Rechnung außerhalb des Systems aus.
RO e-Factura wurde zudem optional – mit Opt-in- und Opt-out-Mechanismus – für nur über die CNP identifizierte Privatpersonen, Landwirte in der Sonderregelung und ausländische Kulturinstitute.
Praktisch bedeutet das eine Überprüfung der Stammdaten. Geschäftspartner, die zuvor erfasst waren, können nun optional sein – und ob ein Partner registriert bleibt, entscheidet darüber, ob Sie ihn über RO e-Factura überhaupt erreichen können.
Das System setzt die europäische Norm SR EN 16931-1 über die nationale Spezifikation RO_CIUS um, die rumänische steuerliche und administrative Anforderungen ergänzt.
urn:cen.eu:en16931:2017#compliant#urn:efactura.mfinante.ro:CIUS-RO:1.0.1Ein PDF ist im Sinne von RO e-Factura keine elektronische Rechnung und kann das strukturierte XML nicht ersetzen. Es kann als Visualisierung des XML dienen oder als Anhang mitgeführt werden, wenn es ein im XML in einem zulässigen MIME-Format eingebetteter Nachweis ist. Original ist das XML mit dem elektronischen Siegel des Finanzministeriums – nicht dessen optische Darstellung.
Beachten Sie die Folge für Aufbewahrung und Vorsteuer: Die Datei, die Sie Jahre später vorlegen können müssen, ist das vom System zurückgegebene gesiegelte XML – nicht das ursprünglich übermittelte.
Am treffendsten ist die Beschreibung als zentralisiertes CTC-Modell im Clearing-Stil – eine dreiseitige Anordnung: Lieferant → Finanzministerium und ANAF → Käufer.
Es ist kein klassisches Vorab-Clearing, bei dem die Steuerverwaltung eine Rechnung vor ihrer Ausstellung genehmigen müsste. Der Lieferant erstellt die Rechnung und übermittelt sie anschließend fristgerecht. Original in RO e-Factura ist jedoch nur ein XML, das die strukturelle Prüfung bestanden hat und das Siegel des Finanzministeriums trägt.
Im strengen Sinne nicht. Das Fenster von fünf Werktagen macht daraus eine kontinuierliche Transaktionskontrolle, keine unmittelbare Übermittlung. Nach erfolgreicher Validierung siegelt das System das Dokument allerdings sofort und stellt es dem Empfänger bereit.
Eine Peppol-Zertifizierung verschafft Ihnen daher weder eine technische noch eine rechtliche Anbindung an RO e-Factura.
Peppol kann freiwillig genutzt werden – für den internationalen Austausch, als zusätzlicher kaufmännischer Kanal oder als Eingangsformat für einen Anbieter, der das Dokument anschließend in RO_CIUS konvertiert und an ANAF übermittelt. Eine rumänische Peppol Authority führt OpenPeppol nicht; in Ländern ohne eigene Authority übernimmt OpenPeppol selbst die koordinierende Rolle. Die Peppol-Codeliste enthält EAS 9947 – RO:VAT für rumänische Umsatzsteuernummern, doch das ist nicht die Adresskennung von RO e-Factura: Das nationale System identifiziert Teilnehmer über rumänische Steuerkennzeichen (CIF/CUI, USt-IdNr., CNP oder NIF) und SPV-Zugriffsrechte. Der gelegentlich für Rumänien genannte Code 9926 gehört zum bulgarischen Umsatzsteuerschema.
Hier gehen die meisten Umsetzungen schief, denn die Antwort hängt vom Leistungsort ab und davon, ob der Lieferant in Rumänien ansässig ist – nicht davon, wer eine rumänische Umsatzsteuernummer hat.
Die doppelte Pflicht in der zweiten Zeile überrascht am häufigsten. Eine Meldung an ANAF stellt die Rechnung einem ausländischen Käufer ohne SPV-Zugang nicht zu – Sie müssen sie ihm weiterhin senden.
Eine nationale Akkreditierung von E-Rechnungsanbietern nach Art des slowakischen digitálny poštár ist weder in den Rechtsakten noch in den ANAF-Leitfäden oder der API-Dokumentation erkennbar. ANAF sieht die Nutzung von ERP-Systemen und externen Dienstleistern ausdrücklich vor, ohne die Aufnahme des Anbieters in ein Sonderregister zu verlangen.
Was ein ausländischer Anbieter braucht, ist eine echte nationale Integration. Der Peppol-Status ersetzt davon nichts:
Der Kunde oder ein bevollmächtigter Nutzer muss Zugang zum Spațiul Privat Virtual (SPV) haben, dem privaten virtuellen Bereich der Steuerverwaltung. Die OAuth-Autorisierung von ANAF stützt sich auf das qualifizierte digitale Zertifikat des Nutzers, seine Rechte im SPV, seinen Status als gesetzlicher Vertreter, benannter Vertreter oder Bevollmächtigter, die registrierte Anwendung des Anbieters sowie deren Client ID und Client Secret. Ein Anbieter braucht also keine rumänische Peppol-Adresse, sondern ein korrektes Autorisierungsmodell mit jedem einzelnen Kunden.
Die geprüften RO-e-Factura-Regeln verlangen weder eine rumänische juristische Person noch ein Büro oder Server vor Ort, einen rumänischen Steuervertreter, eine lokale E-Rechnungslizenz oder ein eigenes offizielles Postfach. Praktisch setzt das Handeln für einen Kunden aber voraus, dass dieser ordnungsgemäß im SPV registriert ist und über ein qualifiziertes Zertifikat und OAuth autorisierten Zugriff erteilt hat.
Nach allgemeinen rumänischen Regeln sind Rechnungen und Buchungsbelege zehn Jahre ab dem Ende des Geschäftsjahres aufzubewahren, in dem sie erstellt wurden; für Investitionsgüter und bestimmte Kategorien von Buchführungsunterlagen gelten längere Fristen.
Dokumente stehen im System nur für einen begrenzten Zeitraum zum Download bereit – die Plattform ist nicht Ihr Archiv. Das gesiegelte XML abzurufen und selbst zu speichern, gehört zur Umsetzung und nicht in den Nachgang.
Rumäniens Leitsanktion ist in Europa ungewöhnlich, weil ihre Bemessungsgrundlage der volle Rechnungswert ist und nicht die Steuer – und weil sie gegen jede Seite desselben Geschäfts gesondert verhängt werden kann.
Fallen eine oder mehrere fristversäumte Rechnungen in denselben Kalendermonat, gelten nach Unternehmensgröße gestaffelte Bußgelder:
Seit dem 1. Juli 2026 gibt es kein milderes Regime für kleine Unternehmen mehr: Kleinstunternehmen unter 500.000 € Umsatz werden wie alle anderen kontrolliert. Bußgelder für Fristversäumnisse und die 15-%-Sanktion sind getrennte Risiken und können aus demselben Versäumnis entstehen.
Rumänien lässt sich mit einem reinen Peppol-Produkt nicht bedienen. Es braucht einen eigenen nationalen Konnektor – und genau den bauen wir neben der europäischen Peppol-Anbindung:
Rumänien läuft vollständig und wird vollständig durchgesetzt. RO e-Factura ist seit Juli 2024 der verpflichtende Zustellkanal für inländisches B2B, die Frist wurde im Januar 2026 auf fünf Werktage verschärft, und die letzte Schonfrist – für Unternehmen unter 500.000 € Umsatz – endete am 1. Juli 2026.
Das System ist eine zentrale CTC-Plattform, kein Peppol. Wer rumänische Kunden bedient, braucht einen nationalen Konnektor: RO_CIUS, die ANAF-API, OAuth 2.0, SPV-Autorisierung je Kunde und die Aufbewahrung des gesiegelten XML. Eine rumänische Gesellschaft oder Lizenz ist nicht nötig – mit einer Peppol-Zertifizierung allein kommen Sie jedoch nicht weiter.
Zuerst handeln sollten Sie bei der Sanktion auf Käuferseite. In den meisten Ländern ist eine falsch zugestellte Rechnung das Problem des Lieferanten; in Rumänien kostet ihre Verbuchung den Empfänger 15 % des Werts. Kontrollen im Rechnungseingang sind hier ebenso wichtig wie im Ausgang.