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In Litauen ist die rechtliche Grundlage für die elektronische Rechnungsstellung eine Kombination aus EU-Vorgaben und nationalem Recht. Litauen hat die relevanten EU-Richtlinien zur elektronischen Rechnungsstellung in seine eigene Gesetzgebung integriert und spezifische Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung erlassen. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die elektronische Rechnungsstellung in Litauen sind:
1. EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (2006/112/EG)
Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (2006/112/EG) bildet die grundlegende rechtliche Basis für die elektronische Rechnungsstellung in allen EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Litauen. Die wichtigsten Bestimmungen dieser Richtlinie bezüglich elektronischer Rechnungen umfassen:
- Artikel 232 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie ermöglicht es den Mitgliedstaaten, elektronische Rechnungen als rechtsgültig anzuerkennen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die Authentizität der Herkunft und die Integrität des Inhalts.
- Diese Anforderungen können durch Verfahren wie elektronische Signaturen, EDI (Electronic Data Interchange) oder andere geeignete Technologien zur Sicherstellung der Sicherheit und Unveränderbarkeit der Daten erfüllt werden.
2. Gesetz über die Mehrwertsteuer (PVM įstatymas)
In Litauen regelt das Mehrwertsteuergesetz (PVM įstatymas) die steuerlichen Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung. Das Gesetz entspricht weitgehend den EU-Vorgaben und legt fest, dass elektronische Rechnungen genauso gültig sind wie Papierrechnungen, wenn die Anforderungen an Authentizität und Integrität erfüllt sind.
- Artikel 2 und Artikel 93 des Mehrwertsteuergesetzes von Litauen bestätigen, dass die elektronische Rechnungsstellung zulässig ist, wenn diese den gleichen Anforderungen entspricht wie traditionelle Papier-Rechnungen.
- Es wird betont, dass elektronische Rechnungen die gleichen steuerlich relevanten Informationen enthalten müssen wie Papierrechnungen, darunter:
- Rechnungsnummer,
- Name und Adresse des Ausstellers und Empfängers,
- Beschreibung der Ware oder Dienstleistung,
- Betrag und Mehrwertsteuer,
- Rechnungsdatum.
3. Verordnung zur elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor (Elektroninių sąskaitų faktūrų išrašymo ir jų pateikimo tvarka)
Die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor wurde in Litauen erlassen, um den Austausch von elektronischen Rechnungen mit der öffentlichen Verwaltung zu regeln. Seit 2019 müssen alle Unternehmen, die an den öffentlichen Sektor in Litauen liefern, elektronische Rechnungen im PEPPOL-Standard übermitteln:
- Die Peppol-Infrastruktur ist der EU-weit standardisierte Mechanismus für den elektronischen Austausch von Geschäftsdokumenten, einschließlich Rechnungen, zwischen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.
- Ab dem 1. Januar 2019 müssen alle Lieferanten, die mit dem litauischen öffentlichen Sektor zusammenarbeiten, ihre Rechnungen im Peppol-Format einreichen.
- Dies gewährleistet eine standardisierte und automatisierte Übermittlung von Rechnungen, die die Verwaltungseffizienz und die Transparenz im öffentlichen Sektor erhöht.
4. Elektronische Signaturen und deren Bedeutung
In Litauen, wie auch in anderen EU-Staaten, wird die Verwendung von elektronischen Signaturen als eine Möglichkeit anerkannt, die Authentizität und Integrität einer elektronischen Rechnung sicherzustellen. Die elektronische Signatur kann eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) oder eine fortgeschrittene elektronische Signatur (AES) sein:
- Qualifizierte elektronische Signaturen (QES) und fortgeschrittene elektronische Signaturen (AES) sind gemäß der EU-Verordnung eIDAS rechtsverbindlich.
- Die QES hat den gleichen rechtlichen Status wie eine handschriftliche Unterschrift und kann zur Verifizierung von Rechnungen verwendet werden.
Die Verwendung elektronischer Signaturen stellt sicher, dass der Absender der Rechnung eindeutig identifiziert werden kann und dass der Inhalt der Rechnung nach ihrer Ausstellung nicht verändert wurde.
5. Archivierung von elektronischen Rechnungen
Die Archivierungspflicht für elektronische Rechnungen in Litauen entspricht den allgemeinen EU-Vorgaben. Unternehmen müssen ihre elektronischen Rechnungen für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren aufbewahren. Dies gilt sowohl für elektronische als auch für Papierrechnungen:
- Elektronische Rechnungen müssen so aufbewahrt werden, dass sie lesbar bleiben und die Authentizität und Integrität über den gesamten Aufbewahrungszeitraum hinweg gewährleistet sind.
- Die Archivierung muss sicherstellen, dass die Rechnungen im Falle einer steuerlichen Prüfung jederzeit zugänglich sind.
6. Peppol und die Litauische eInvoicing-Plattform
Wie bereits erwähnt, müssen Unternehmen, die mit dem öffentlichen Sektor in Litauen zusammenarbeiten, den Peppol-Standard verwenden, um ihre elektronischen Rechnungen zu übermitteln. PEPPOL ist ein europaweiter Standard, der von der EU-Richtlinie 2014/55/EU zur elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor gefördert wird.
- Unternehmen müssen ihre Rechnungen über eine Peppol-konforme Plattform einreichen. Diese Plattformen sind mit den nationalen und europäischen Systemen zur elektronischen Rechnungsstellung verbunden, was den sicheren Austausch von Rechnungen zwischen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen ermöglicht.
7. Weitere relevante Vorschriften
- Verordnung über die elektronische Kommunikation (Elektroninių komunikacijų įstatymas) in Litauen regelt allgemeine Bestimmungen zur Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel, einschließlich der elektronischen Rechnungsstellung und der Verwendung von elektronischen Signaturen.
- Das Steueramt von Litauen (Valstybinė mokesčių inspekcija, VMI) hat spezifische Richtlinien und Informationen für Unternehmen zur Verwendung der elektronischen Rechnungsstellung und zur Einhaltung der steuerlichen Anforderungen veröffentlicht.
Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen in Litauen:
- EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (2006/112/EG): Elektronische Rechnungen sind rechtsgültig, wenn Authentizität und Integrität sichergestellt sind.
- Litauisches Mehrwertsteuergesetz (PVM įstatymas): Bestimmt, dass elektronische Rechnungen den gleichen Anforderungen wie Papierrechnungen entsprechen müssen.
- Verordnung zur elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor: Verpflichtet Unternehmen, elektronische Rechnungen im Peppol-Standard an den öffentlichen Sektor zu übermitteln.
- Peppol-Standard: Erforderlich für den elektronischen Austausch von Rechnungen mit der öffentlichen Verwaltung.
- Elektronische Signaturen: Können zur Sicherstellung der Authentizität und Integrität von Rechnungen verwendet werden.
- Archivierungspflicht: Elektronische Rechnungen müssen mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
Fazit:
In Litauen ist die elektronische Rechnungsstellung sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor vollständig anerkannt und wird durch die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie sowie das litauische Mehrwertsteuergesetz geregelt. Für Unternehmen, die mit dem öffentlichen Sektor zusammenarbeiten, ist die elektronische Rechnungsstellung im Peppol-Standard verpflichtend. Elektronische Rechnungen müssen sicher und lesbar archiviert werden, und Unternehmen müssen sicherstellen, dass Authentizität und Integrität ihrer Rechnungen durch elektronische Signaturen oder andere geeignete Verfahren gewährleistet sind.