Elektronische Rechnung in Kroatien
Umfassender Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung in Kroatien – Rechtliche Grundlagen, Pflichten und praktische Umsetzung
Kroatien betreibt drei Regime nebeneinander. Im öffentlichen Auftragswesen gilt die E-Rechnungspflicht seit 2019 über den staatlichen Dienst der FINA. Seit dem 1. Januar 2026 fällt der inländische B2B-Bereich unter die Fiskalisierung 2.0 – strukturierte Rechnungen werden zwischen Access Points ausgetauscht, die Rechnungsdaten separat an die Steuerverwaltung gemeldet. Verbrauchergeschäfte bleiben ein Regime der Belegfiskalisierung, keine E-Rechnungspflicht.
Die Architektur lohnt eine genaue Betrachtung, weil sie leicht falsch eingeordnet wird. Es handelt sich nicht um ein Clearing-Modell: Die Steuerverwaltung genehmigt die Rechnung nicht, bevor sie den Käufer erreicht, und bringt keinerlei Vermerk auf ihr an. Die Rechnung läuft direkt zwischen den Access Points, parallel geht eine eigene Fiskalisierungsmeldung an die Steuerverwaltung.
Die B2B-Pflicht kam für USt-Pflichtige in einem Schritt; für Unternehmen außerhalb des USt-Systems ist allein die Ausstellungspflicht um ein Jahr verschoben.
Öffentliche Auftraggeber mussten EN-16931-Rechnungen ab Dezember 2018 annehmen, Lieferanten sie ab Juli 2019 ausstellen. Papier und nicht konforme digitale Rechnungen werden im öffentlichen Auftragswesen nicht mehr akzeptiert.
Gesetz NN 89/25 schafft die Rechtsgrundlage für die Fiskalisierung 2.0, definiert die eRačun und legt die Anforderungen an Informationsintermediäre fest.
Umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen müssen E-Rechnungen für inländische Umsätze ausstellen, empfangen und fiskalisieren. Unternehmen außerhalb des USt-Systems müssen sie empfangen und fiskalisieren können.
Die Ausstellungspflicht wird auf Steuerpflichtige außerhalb des USt-Systems ausgeweitet. Ab diesem Zeitpunkt erfasst das inländische Regime alle.
Die EU-weiten Vorgaben zu E-Rechnung und digitaler Meldung gelten für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze. Die nationale Meldung muss bis zum 1. Januar 2035 an das EU-Modell angeglichen werden.
Beachten Sie die Asymmetrie im Jahr 2026: Ein Unternehmen außerhalb des USt-Systems muss noch nicht ausstellen, wohl aber empfangen und fiskalisieren. Wer angenommen hat, die Pflicht sei insgesamt aufgeschoben, stellt jetzt fest, dass er empfangsseitig nicht regelkonform ist.
Bei jeder inländischen Rechnung passieren zwei Dinge, und sie laufen getrennt. Das eine richtig und das andere falsch zu machen ist der häufigste Fehler.
Eine strukturierte eRačun läuft vom Access Point des Absenders zu dem des Empfängers. Die Adressierung erfolgt über die nationalen Metadaten- und Routingdienste. Die Steuerverwaltung sitzt nicht in diesem Weg.
Sie wird automatisch aus den Rechnungsdaten erzeugt und in einem eigenen XML-Format an die Steuerverwaltung übermittelt – getrennt vom Rechnungsaustausch selbst.
Die zutreffende Bezeichnung lautet dezentraler Austausch plus zentrale Steuermeldung – strukturell nahe an einem Fünf-Ecken-Modell und damit dem slowakischen Aufbau deutlich näher als dem italienischen Clearing. Wenn ein Anbieter das kroatische Regime als „Clearing“ beschreibt, hat er es falsch eingeordnet.
Das Mandat richtet sich an inländische Umsätze zwischen kroatischen Steuerpflichtigen. Wer kroatische Kunden aus dem Ausland beliefert, fällt mit seinen Rechnungen nicht darunter – die kroatischen Partner erwarten inzwischen aber strukturierte Dokumente. Und im öffentlichen Auftragswesen gilt die E-Rechnungspflicht unabhängig vom Sitz bereits seit 2019.
Grundlage ist die europäische Norm EN 16931-1:2017, umgesetzt über eine kroatische Spezifikation, die als „basic use with extensions“ beschrieben wird. Praktisches Arbeitsformat des inländischen Regimes ist UBL 2.1; der B2G-Kanal unterstützt zusätzlich CII.
Kroatische E-Rechnungen müssen Klassifikationsdaten zu Waren und Dienstleistungen enthalten – den KPD-Code auf sechsstelliger Ebene. Generische EN-16931-Vorlagen füllen dieses nationale Feld nicht. Fehlt im ERP das KPD-Mapping, scheitern die Rechnungen an der Validierung – und die Klassifikation nachträglich über den gesamten Artikelstamm zu ergänzen ist keine Fünf-Minuten-Aufgabe.
Peppol-Kennnummern nutzen das Schema 9934 mit der kroatischen OIB – etwa 9934:<OIB> bei der Adressierung eines kroatischen öffentlichen Auftraggebers.
Die Rechnungsstellung an den öffentlichen Sektor läuft über Servis eRačun za državu, den zentralen Dienst der FINA. Er ist mehrere Jahre älter als die Fiskalisierung 2.0 und besteht daneben weiter.
Für B2G ist Peppol der praktische Interoperabilitätskanal. Für inländisches B2B nicht: Dieses Regime beruht auf kroatischen Access Points, den nationalen Adressierungsdiensten und AS4. Deshalb übersetzt sich B2G-Erfahrung nicht automatisch in B2B-Bereitschaft.
Hier ist Kroatien strenger als die meisten Nachbarn. Ein in einem anderen EU-Land zertifizierter Peppol Access Point zu sein, genügt nicht, um kroatische Steuerpflichtige unter der Fiskalisierung 2.0 zu bedienen.
Ein ausländischer Anbieter kann den kroatischen Markt bedienen – aber als kroatisch konformer Intermediär, nicht einfach als Peppol AP. Eine lokale Gesellschaft oder ein Vertreter wird in den veröffentlichten Regeln nicht verlangt; die OIB, das darauf ausgestellte digitale Zertifikat und die EU-Hosting-Zusage sind jedoch nicht verhandelbar. Wer einen Access Point ausschließlich für sich selbst betreibt und nicht für Dritte tätig wird, durchläuft das Conformance Testing ohne das vollständige Dokumentationspaket für Intermediäre.
Die Steuerverwaltung stellt eine kostenlose Anwendung bereit, in der sie selbst als Access Point und Informationsintermediär auftritt. Sie richtet sich gezielt an die kleinsten Unternehmen.
Für einen Kleinbetrieb mit wenigen Rechnungen im Monat entfällt damit das Kostenargument vollständig. Für alle im USt-System ist die Anwendung keine Option – was ausdrücklich gesagt werden sollte, weil die Zugangsbeschränkung häufig übersehen wird.
Die Bußgelder nach dem Fiskalisierungsgesetz sind im regionalen Vergleich erheblich und danach abgestuft, wie grundlegend der Verstoß ist.
Wenn E-Rechnungen überhaupt nicht ausgestellt, empfangen oder fiskalisiert werden.
Der entsprechende Rahmen für selbstständige Tätigkeit.
Persönliche Haftung der verantwortlichen Person.
Bemerkenswert ist, was in der leichtesten Kategorie steht: die fehlende Aufbewahrung einer E-Rechnung und die verspätete Meldung von Zahlungen oder Ablehnungen. Genau diese Pflichten geraten nach dem Go-live in Vergessenheit, weil sie nicht zum Versand der Rechnung gehören.
Kroatien verlangt elf Jahre, gerechnet ab dem Beginn des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Das ist länger als fast überall sonst in der EU, wo sechs oder zehn Jahre üblich sind – und es gilt für Aussteller und Empfänger gleichermaßen.
Elf Jahre XML sind eine echte Infrastrukturentscheidung, kein Häkchen. Klären Sie früh, ob die Aufbewahrung beim Intermediär, im eigenen DMS oder bei einem spezialisierten Archivdienst liegt – und ob der Vertrag tatsächlich die volle Frist abdeckt und nicht nur die Laufzeit des Abonnements.
Als zertifizierter Peppol Access Point decken wir die europäische Seite der kroatischen Rechnungsstellung ab und begleiten die Umstellung auf das nationale Regime:
Kroatien ist zum 1. Januar 2026 in einem Schritt von einem reinen Regime für den öffentlichen Sektor zu einer vollständigen inländischen B2B-Pflicht übergegangen. Das Modell ist vernünftig gewählt – dezentraler Austausch über Access Points, der europäische Standard als Grundlage, eine getrennte Meldeschicht zur Steuerverwaltung – und vermeidet den Engpass einer zentralen Clearing-Plattform.
Anspruchsvoll ist an Kroatien nicht die Architektur, sondern das Detail: ein nationales Klassifikationsfeld, das generische Vorlagen nicht füllen, eine elfjährige Aufbewahrungspflicht, Meldepflichten für Ablehnungen und Zahlungen nach dem Rechnungsversand und ein Intermediärsregime, dem ein ausländischer Peppol Access Point nicht automatisch genügt.
Wer bereits über Peppol an kroatische Behörden fakturiert, hat die Transporterfahrung, aber nicht die inländische Compliance. Zu schließen sind das KPD-Mapping, die Fiskalisierungsmeldungen und die Wahl eines registrierten Informationsintermediärs.