Elektronische Rechnung in Slowakei
Alles, was Sie über die Anforderungen, Formate und die Einhaltung der Vorschriften für elektronische Rechnungen in der Slowakei wissen müssen.
Die Slowakei stellt ihre Umsatzsteuer auf eine vollständig digitale Grundlage um. Das Parlament hat die entsprechende Gesetzgebung am 9. Dezember 2025 verabschiedet: Ab dem 1. Januar 2027 müssen inländische Umsätze im B2B- und B2G-Bereich über strukturierte elektronische Rechnungen abgewickelt und deren Daten zeitnah an die Finanzverwaltung gemeldet werden.
Technisch setzt die Slowakei auf ein dezentrales Fünf-Ecken-Modell auf Peppol-Basis. Der Austausch läuft über akkreditierte Zugangspunkte, die im Land als digitálny poštár – digitaler Postbote – bezeichnet werden. Das bisherige zentrale System IS EFA wird durch diese neue Infrastruktur abgelöst.
Die Reform ist beschlossen. Die verbleibende Zeit bis zum Stichtag ist als Vorbereitungs- und Testphase angelegt.
Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU. Öffentliche Auftraggeber müssen normkonforme E-Rechnungen entgegennehmen und verarbeiten; das zentrale System IS EFA wird eingeführt.
Der Nationalrat beschließt die Änderung des Umsatzsteuergesetzes Nr. 222/2004: strukturierte E-Rechnungen und Datenmeldung für inländische Umsätze ab 2027.
Steuerpflichtige können sich seit Mai 2026 freiwillig für die Datenmeldung registrieren, Integrationen testen und einen akkreditierten digitalen Postboten auswählen.
Strukturierte E-Rechnungen nach EN 16931 werden für inländische B2B- und B2G-Umsätze verbindlich. Parallel beginnt die zeitnahe Meldung der Rechnungsdaten an die Finanzverwaltung.
Das Finanzministerium hat für die ersten drei Monate eine Schonfrist vorgeschlagen: Wer nachweislich ernsthaft um die Umsetzung bemüht ist, soll zunächst nicht sanktioniert werden.
Die ViDA-Vorgaben für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze treten in Kraft. Die inländischen Kontrollberichte und die Zusammenfassenden Meldungen entfallen.
Der Rechtsrahmen steht, einzelne Ausführungsdetails werden jedoch noch angepasst. So schlug das Finanzministerium im Mai 2026 vor, die Meldepflicht auf der Empfängerseite entfallen zu lassen. Technische Spezifikationen sollten bis zum Produktivstart laufend geprüft werden.
Rechtsgrundlage ist das Gesetz Nr. 215/2019 über die garantierte elektronische Rechnungsstellung und das zentrale Wirtschaftssystem, in Kraft seit dem 1. August 2019. Es verpflichtet zentrale und subzentrale öffentliche Stellen, E-Rechnungen nach EN 16931 anzunehmen und zu verarbeiten.
Praktisch bedeutet das: Wer heute in die Slowakei an öffentliche Auftraggeber fakturiert, sollte sich nicht mehr auf IS EFA ausrichten, sondern direkt auf das Peppol-Modell, das ab 2027 für B2G und B2B gleichermaßen gilt.
Mit der Änderung des Umsatzsteuergesetzes Nr. 222/2004 gilt ab dem 1. Januar 2027: Als Rechnung anerkannt wird nur noch ein Dokument, das die gesetzlichen Pflichtangaben enthält und in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, das die automatische Verarbeitung ermöglicht.
Strukturierter Austausch zwischen den Unternehmen über akkreditierte Zugangspunkte im Peppol-Netzwerk.
Die steuerlich relevanten Daten aus der Rechnung gehen zeitnah an die Finanzverwaltung – anders als in Luxemburg ein zentraler Bestandteil der Reform.
Rechnungen sind – wie bisher – innerhalb von 15 Tagen nach dem Steuerentstehungszeitpunkt auszutauschen. Diese Frist bleibt unverändert, nur der Weg ändert sich.
Die Slowakei kombiniert den dezentralen Peppol-Austausch mit einer Meldung an die Steuerverwaltung. Zum klassischen Vier-Ecken-Modell – Aussteller, sein Zugangspunkt, der Zugangspunkt des Empfängers, Empfänger – kommt als fünfte Ecke die Finanzverwaltung hinzu, die die Rechnungsdaten parallel erhält. Eine staatliche Plattform sitzt dabei nicht im Übertragungsweg der Rechnung selbst.
Der Austausch läuft ausschließlich über akkreditierte Zugangspunkte. Für diese hat sich die Bezeichnung digitálny poštár etabliert. Zulässig sind drei Varianten:
Ein zertifizierter Peppol Access Point mit Akkreditierung durch die slowakische Finanzverwaltung. Der übliche Weg für Unternehmen mit regelmäßigem Rechnungsaufkommen.
Systeme, die die Anbindung selbst mitbringen und dafür akkreditiert sind.
Als niederschwellige Lösung für sehr kleine Rechnungsvolumina vorgesehen.
Peppol-Behörde für die Slowakei ist das Finanzdirektorat der Slowakischen Republik (Finančné riaditeľstvo SR). Es akkreditiert die digitalen Postboten, verantwortet die nationalen Regeln zur Peppol-Umsetzung und fördert den Einsatz der E-Rechnung in Wirtschaft und Verwaltung.
Maßgeblich ist die europäische Norm EN 16931, in der Slowakei als STN EN 16931 übernommen. Eine eigene nationale CIUS gibt es nicht – verwendet wird die CIUS im Rahmen von Peppol BIS Billing 3.0.
Der Standardweg. Für diesen Fall ist keine gesonderte Vereinbarung zwischen den Geschäftspartnern nötig.
Ebenfalls zulässig, sofern sich Lieferant und Kunde ausdrücklich darauf verständigen. Ohne Vereinbarung gilt der UBL-Weg.
Ein PDF ist keine elektronische Rechnung – auch nicht als Anhang einer E-Mail oder mit digitaler Signatur. Ein PDF-Sichtbild darf begleitend erzeugt werden, rechtlich maßgeblich ist aber allein die strukturierte XML-Datei.
Zeitgleich mit der E-Rechnungspflicht startet die Meldung der Rechnungsdaten an die Finanzverwaltung. Die Übermittlung erfolgt automatisiert über den digitalen Postboten – ein separater manueller Schritt ist nicht vorgesehen.
Für Unternehmen bedeutet das mittelfristig einen Wegfall doppelter Meldewege: Was heute noch separat gemeldet wird, ergibt sich künftig unmittelbar aus der Rechnung selbst.
Rechnungen und Buchführungsunterlagen sind in der Slowakei zehn Jahre aufzubewahren, gerechnet ab dem Ende des Geschäftsjahres, auf das sie sich beziehen. Über den gesamten Zeitraum müssen Authentizität der Herkunft, Integrität des Inhalts und Lesbarkeit sichergestellt sein.
Da die Rechnung ohnehin elektronisch entsteht, entfällt der Umweg über Papier- oder Scan-Archive. Zu klären ist im Vorfeld, wer die Ablage übernimmt – der digitale Postbote, das eigene DMS oder ein spezialisierter Archivdienst.
Als zertifizierter Peppol Access Point begleiten wir Unternehmen bei der Anbindung an das slowakische Modell – und an die übrigen europäischen Mandate über dieselbe Verbindung:
Die Slowakei vollzieht ab 2027 einen der weitreichenderen Schritte in Europa: strukturierte E-Rechnung und zeitnahe Datenmeldung, beides zum selben Stichtag und für B2B wie B2G. Papier- und PDF-Rechnungen sind im inländischen Geschäftsverkehr dann nicht mehr zulässig.
Positiv ist die technische Grundentscheidung: Statt eines eigenen Clearing-Portals setzt das Land auf das dezentrale Peppol-Netzwerk und den unveränderten europäischen Standard. Wer bereits über Peppol arbeitet, muss keine landesspezifische Sonderlösung aufbauen, sondern vor allem den Meldepfad und die Akkreditierung des Dienstleisters klären.
Die verbleibende Zeit sollte genutzt werden, um ERP-Daten auf Feldebene zu prüfen, einen akkreditierten digitalen Postboten auszuwählen und den Austausch in der freiwilligen Phase real zu testen. Die sanktionsfreien ersten Monate sind ein Puffer – kein Ersatz für Vorbereitung.