Elektronische Rechnung in Polen
Umfassender Leitfaden zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Polen – Rechtsrahmen, KSeF-Plattform, Pflichten und praktische Umsetzung
Polen betreibt mit KSeF (Krajowy System e-Faktur) eine zentrale staatliche Plattform für das Ausstellen, Übermitteln, Empfangen und Aufbewahren von Rechnungen. Die verpflichtende Nutzung im inländischen B2B-Bereich ist seit Februar 2026 in Kraft und wurde im April 2026 auf alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen ausgeweitet.
Rechtsgrundlage sind das Gesetz über das nationale E-Rechnungssystem sowie die EU-Ausnahmegenehmigung (Durchführungsbeschluss 2022/1003 des Rates). KSeF ist kein reiner Übertragungsweg, sondern ein System der kontinuierlichen Transaktionskontrolle: Jede Rechnung wird validiert, erhält eine eindeutige KSeF-Nummer samt Zeitstempel und steht der Finanzverwaltung unmittelbar zur Verfügung.
Die Einführung erfolgte gestaffelt nach Unternehmensgröße. Das Jahr 2026 ist als Anpassungsphase ausgestaltet: Die Pflicht gilt, die Sanktionen greifen erst später.
Öffentliche Auftraggeber müssen strukturierte elektronische Rechnungen entgegennehmen können – über die Plattform PEF auf Basis von Peppol BIS Billing 3.0.
Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 200 Mio. PLN im Referenzjahr müssen Rechnungen über KSeF ausstellen. Gleichzeitig wird das Schema FA(3) verbindlich.
Alle in Polen umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen müssen Rechnungen über KSeF ausstellen und empfangen. Papier-, PDF- und sonstige unstrukturierte Rechnungen sind im inländischen B2B-Bereich nicht mehr zulässig.
Bis Jahresende gilt eine Übergangsregelung: Der Offline-Modus steht offen, das Token-Verfahren bleibt nutzbar und Verstöße werden noch nicht mit KSeF-spezifischen Bußgeldern belegt.
Die letzte Gruppe – Kleinstunternehmen mit sehr geringem Rechnungsvolumen – wird einbezogen. Zeitgleich treten die KSeF-Sanktionen in Kraft.
Die Anpassungsphase ist kein Aufschub der Pflicht. Wer heute noch außerhalb von KSeF fakturiert, arbeitet bereits jetzt nicht regelkonform – lediglich die gesonderten Bußgelder setzen später ein. Zum Jahreswechsel entfallen zugleich mehrere Erleichterungen gleichzeitig.
Der entscheidende Unterschied zu dezentralen Modellen wie Peppol: Rechnungen werden nicht mehr direkt zwischen den Geschäftspartnern ausgetauscht. Der Verkäufer übermittelt sie an die zentrale Plattform, der Käufer ruft sie dort ab.
Die Rechnung entsteht wie bisher im ERP- oder Buchhaltungssystem, muss aber dem Schema FA(3) entsprechen.
Die Rechnung wird an die Plattform gesendet und dort strukturell validiert. Rechtlich wirksam wird sie erst mit der erfolgreichen Aufnahme ins System.
Jede angenommene Rechnung erhält eine eindeutige Kennung. Sie ist der Nachweis dafür, dass die Rechnung formal existiert.
Der Käufer erhält die Rechnung nicht mehr vom Verkäufer, sondern holt sie aus KSeF ab. Ein Zustellversagen im klassischen Sinn gibt es damit nicht mehr.
Die polnische Steuerverwaltung KAS hat unmittelbaren Zugriff auf die Rechnungsdaten. Teile der bisherigen Umsatzsteuermeldung werden dadurch ersetzt.
Praktische Folge: Ein PDF darf weiterhin als Sichtbeleg erzeugt und versendet werden, ist aber keine Rechnung. Auch Anhänge im PDF-Format zählen nicht als Rechnungsbestandteil – anerkannt sind ausschließlich Daten, die dem Schema entsprechen.
Entscheidend ist, ob eine feste Niederlassung in Polen besteht, die an der Leistung beteiligt ist. Eine bloße umsatzsteuerliche Registrierung ohne feste Niederlassung löst die Ausstellungspflicht in der Regel nicht aus. Empfangsseitig ist die Anbindung dennoch sinnvoll: Polnische Lieferanten stellen ihre Rechnungen ausschließlich über KSeF aus.
Für Rechnungen an die öffentliche Hand bestand in Polen schon vor KSeF eine eigene Infrastruktur: die Plattform PEF (Platforma Elektronicznego Fakturowania) auf Basis von Peppol. Seit April 2019 müssen öffentliche Auftraggeber strukturierte Rechnungen entgegennehmen.
Polen verfolgt damit einen zweigleisigen Ansatz: national ein zentrales Clearing-System, international die Anbindung an das europäische Peppol-Netzwerk.
Eine vom polnischen Finanzministerium definierte XML-Struktur, verbindlich für alle über KSeF übermittelten Rechnungen. Sie löste das frühere Schema FA(2) ab und enthält zusätzliche Felder für die Datenauswertung.
Für den B2G-Weg über PEF und für den grenzüberschreitenden Verkehr. Die Spezifikation dient in Polen zugleich als nationale CIUS und stellt die Anschlussfähigkeit an EN 16931 sicher.
Für Unternehmen mit Geschäft in mehreren Ländern bedeutet das: Die inhaltliche Datenbasis ist dieselbe, nur die Zielsyntax unterscheidet sich. Eine saubere Datenhaltung im ERP vorausgesetzt, lässt sich beides aus derselben Quelle erzeugen.
Ein KSeF-Konto wird automatisch auf Grundlage der Steuernummer NIP angelegt – eine gesonderte Registrierung entfällt. Zu klären ist jedoch, wer im Namen des Unternehmens handeln darf und womit er sich authentifiziert.
Juristische Personen erteilen über das Formular ZAW-FA die Berechtigung, Rechnungen im Namen des Unternehmens auszustellen und abzurufen – etwa an Mitarbeiter, das Steuerbüro oder einen Dienstleister. Ohne eingerichtete Vollmachten kann trotz technischer Anbindung niemand handeln. Dieser Schritt wird in Projekten regelmäßig unterschätzt.
Da eine Rechnung erst mit der Aufnahme in KSeF wirksam wird, braucht es eine Regelung für den Fall, dass das System nicht erreichbar ist. Vorgesehen ist die Ausstellung im Offline-Modus mit anschließender Nachreichung.
Der Offline-Modus ist als Notlösung gedacht, nicht als Dauerbetrieb. Wer ihn regelmäßig nutzt, verlagert das Problem nur – die Nachreichungsfristen laufen weiter.
Eine Besonderheit gegenüber allen dezentralen Modellen: KSeF archiviert die Rechnungen selbst, und zwar für zehn Jahre ab dem Ende des Jahres der Ausstellung. Eine separate Archivierung der über KSeF ausgestellten Rechnungen ist umsatzsteuerlich nicht erforderlich.
Wer sich vollständig auf das staatliche Archiv verlässt, gibt die Kontrolle über die eigenen Belege ab. Eine gespiegelte Ablage im eigenen DMS kostet wenig und erspart im Prüfungsfall Abhängigkeiten.
Für das gesamte Jahr 2026 gilt eine Anpassungsphase ohne KSeF-spezifische Bußgelder. Ab dem 1. Januar 2027 greifen die Sanktionen, durchgesetzt durch die polnische Steuerverwaltung KAS.
Wirtschaftlich schwerer als das Bußgeld wiegt oft die Folgewirkung: Ein Beleg ohne KSeF-Nummer ist keine ordnungsgemäße Rechnung. Das betrifft unmittelbar den Vorsteuerabzug des Kunden – und damit die Geschäftsbeziehung.
Als zertifizierter Peppol Access Point und E-Rechnungsdienstleister decken wir beide polnischen Wege ab – KSeF für den nationalen Verkehr, Peppol für B2G und grenzüberschreitend:
Polen gehört zu den Vorreitern der verpflichtenden B2B-E-Rechnung in der EU. KSeF ist seit Februar 2026 in Kraft und gilt seit April 2026 für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Papier- und PDF-Rechnungen sind im inländischen Geschäftsverkehr nicht mehr zulässig.
Das Modell ist ein zentrales Clearing-System und damit deutlich eingriffsintensiver als die dezentralen Peppol-Ansätze in Luxemburg oder der Slowakei: Die Rechnung entsteht rechtlich erst mit der Aufnahme in die staatliche Plattform, und der Empfänger ruft sie dort ab. Zugleich hält Polen über PEF und Peppol BIS Billing 3.0 die Anschlussfähigkeit an den europäischen Standard aufrecht.
Zum 1. Januar 2027 endet die Schonfrist: Sanktionen treten in Kraft, der Offline-Modus wird eingeschränkt und das Token-Verfahren läuft aus. Wer bisher mit Übergangslösungen gearbeitet hat, sollte die verbleibenden Monate für die saubere Systemanbindung nutzen.