E-Invoicing für staatliche Behörden in Deutschland
Die Verfahren zur elektronischen Rechnungsstellung unterscheiden sich in den deutschen Bundesländern. Hier finden Sie eine Übersicht der Anforderungen des Bundes und der einzelnen Länder.
Bund und Bundesländer nutzen unterschiedliche Eingangsplattformen. Für die gesamte Bundesverwaltung — unmittelbare wie mittelbare — ist es seit dem 19. September 2025 ausschließlich die OZG-RE. Welche Plattform für ein Bundesland gilt, zeigt die Übersicht weiter unten.
Peppol über Invoice-Portal.de
E-Mail an spezifische, kundenspezifische Adresse (über Benutzerkonto festgelegt)
Upload über Rechnungseingangsplattform (OZG-RE)
Leitfaden für Rechnungsversender
Nutzungsbedingungen
Testumgebung
Produktivumgebung OZG-RE
Allgemeine Dokumente
Leitfaden Peppol für die Bundesverwaltung
Zwei föderale Plattformen decken den Großteil der Länder ab.
Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes. Übermittelt elektronische Rechnungen an Bundesverwaltungen und kooperierende Bundesländer.
Serviceportal für digitale Verwaltungsleistungen – Online-Dienste von Ländern, Landkreisen und Kommunen, inklusive E-Rechnungsdienste.
Wählen Sie ein Bundesland auf der Karte oder in der Liste.
Baden-Württemberg (Upload Form)
Formate:
Übertragungskanäle:
Bayern (E-Mail)
Formate:
Übertragungskanäle:
Berlin (OZG-RE)
Formate:
Übertragungskanäle:
Bremen (GemeinsamOnline)
Hamburg (GemeinsamOnline)
Formate:
Übertragungskanäle:
Hessen (SAP Upload Form)
Formate:
Übertragungskanäle:
Mecklenburg-Vorpommern (OZG-RE)
Formate:
Übertragungskanäle:
Niedersachsen (Portal NAVO)
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Übertragungskanäle:
Nordrhein-Westfalen (Portal Vergabe.NRW)
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Rheinland-Pfalz (Portal RLP)
Formate:
Übertragungskanäle:
Saarland (Portal RLP)
Sachsen (OZG-RE)
Format:
Übertragungskanäle:
Sachsen-Anhalt (GemeinsamOnline)
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Übertragungskanäle:
Schleswig-Holstein (GemeinsamOnline)
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Thüringen (OZG-RE)
Übertragungskanäle:
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