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Das Verfahren für die elektronische Rechnungsstellung sind nicht in allen deutschen Bundesländern gleich. Auf dieser Seite findet sich eine Übersicht der Anforderungen des Bundes und der einzelnen Bundesländer an die elektronische Rechnungsstellung.
Direkte Bundesverwaltung
Die direkte Bundesverwaltung umfasst die Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden.
Die Bundesministerien sind politische Ressorts der Bundesregierung, die für bestimmte Politikbereiche zuständig sind, wie z.B. das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Finanzen usw. Diese Ministerien sind direkt der Bundesregierung unterstellt und setzen die Bundesgesetze und -verordnungen um.
Übertragungskanäle:
- Peppol über Invoice-Portal.de
- Upload über Zentraler Rechnungseingang des Bundes (ZRE)
Links:
Indirekte Bundesverwaltung
Die indirekte Bundesverwaltung umfasst Bundesbehörden, die nicht den Bundesministerien direkt unterstellt sind. Diese Behörden sind in der Regel spezialisierte Einrichtungen, die bestimmte Aufgaben für den Bund übernehmen, wie z.B. die Bundesnetzagentur, das Bundesamt für Justiz oder das Bundeszentrale für politische Bildung. Die Behörden der indirekten Bundesverwaltung können eigenständige Bundesoberbehörden oder auch Bundesanstalten sein.
Übertragungskanäle:
- Peppol über Invoice-Portal.de
- Upload über Rechnungseingangsplattform (OZG-RE)
Links:
Elektronische Rechnungen erstellen, versenden und empfangen – jetzt kostenlos testen!
Baden-Württemberg
Elektronische Rechnung in Baden-Württemberg
Zusammenfassung:
- Seit dem 1. Januar 2022 sind Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu stellen, wenn Sie Leistungen für die öffentliche Verwaltung auf Landesebene erbringen.
- Über Invoice-Portal.de können Sie die XRechnung erstellen und direkt aus dem Portal per Peppol oder E-Mail an Kommunen und Behörden in Baden-Württemberg versenden!
Übertragungskanäle:
- Peppol
- E-Mail an rechnung@service-bw.bwl.de
- Upload über Zentraler Rechnungseingang des Landes
Bayern
Elektronische Rechnung in Bayern
Zusammenfassung:
- Niemand muss eine Rechnung an öffentliche Auftraggeber in elektronischer Form schicken.
- Umgekehrt sind öffentliche Auftraggeber in Bayern jedoch verpflichtet ab dem Zeitpunkt 18.04.2020, Rechnungen in elektronischer Form anzunehmen und zu bearbeiten.
- Über Invoice-Portal.de können Sie die XRechnung erstellen und direkt aus dem Portal per E-Mail an Kommunen und Behörden in Bayern versenden!
Übertragungskanäle:
Berlin
Elektronische Rechnung in Berlin
Zusammenfassung:
- Im Land Berlin besteht für die Rechnungsstellenden keine Verpflichtung, E-Rechnungen zu stellen.
- Bereits seit dem 16.04.2020 sind öffentliche Auftraggebende des Landes Berlin verpflichtet elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können.
- Über Invoice-Portal.de können Sie die XRechnung erstellen und direkt aus dem Portal per Peppol oder E-Mail an Kommunen und Behörden in Berlin versenden!
Übertragungskanäle:
- Peppol über Invoice-Portal.de
- Upload über Rechnungseingangsplattform OZG-RE
Brandenburg
Elektronische Rechnung in Brandenburg
Zusammenfassung:
- Im Land Brandenburg besteht für die Rechnungsstellenden keine Verpflichtung, E-Rechnungen zu stellen.
- Bereits seit dem 16.04.2020 sind öffentliche Auftraggebende des Landes Brandenburg verpflichtet elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können.
- Über Invoice-Portal.de können Sie die XRechnung erstellen und direkt aus dem Portal per Peppol oder E-Mail an Kommunen und Behörden in Berlin versenden!
Bremen
Elektronische Rechnung in Bremen
Zusammenfassung:
- Bei Lieferungen an Auftraggeber müssen Vertragspartner E-Rechnungen und e-rechnungsbegründende Unterlagen ausstellen.
- Öffentliche Auftraggeber müssen Vorkehrungen für E-Rechnungsannahme treffen.
Übertragungskanäle:
- Peppol
- Upload: Bremer E-Rechnungsportal (zERIKA)
- E-Mail oder DE-Mail.
Hamburg
Elektronische Rechnung in Hamburg
Zusammenfassung:
- Seit dem 01. Januar 2022 sind alle Vertragspartner öffentlicher Auftraggeber verpflichtet Rechnung in dem neuen Standardformat XRechnung elektronisch zu übermitteln.
Zulässige Versandkanäle:
- Peppol (Das vorrangige Verfahren für den Versand)
- E-Rechnungsportal (Upload)
- E-Mail an rechnung(at)xrechnung.hamburg.de (Registrierung erforderlich)
E-Rechnungsstandards:
- XRechnung
Hessen
Hessen
Ab dem 18. April 2024 müssen Lieferanten von öffentlichen Auftraggebern in Hessen ausschließlich E-Rechnungen stellen. Dies ist bereits seit dem 18. April 2020 möglich, wird nun aber zur Pflicht.
Übertragungskanäle:
- E-Mail (e-rechnung@ekrw.hessen.de)
E-Rechnungsstandards:
- XRechnung
Links:
Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern
Übertragungskanäle:
- Peppol über Invoice-Portal.de
- Upload: Rechnungseingangsplattform (OZG-RE)
E-Rechnungsstandards:
- XRechnung
Links:
Niedersachsen
Niedersachsen
Übertragungskanäle:
- Peppol über Invoice-Portal.de
- Upload: NAVO
- E-Mail: ePoststelle,
eRechnung@niedersachsen.de
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen
Übertragungskanäle:
- Upload: E-Rechnungsportal
- E-Mail: eingang@erechnung.nrw
E-Rechnungsstandards:
- XRechnung
Links:
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz
Übertragungskanäle:
- Upload: E-Rechnungseingang
- E-Mail:ZRE–RLP@poststelle.rlp.de
E-Rechnungsstandards:
- XRechnung
Links:
Saarland
Saarland
Übertragungskanäle:
- Upload: E-Rechnungseingang
- E-Mail: ZRE–RLP@poststelle.rlp.de
E-Invoicing Standards:
- XRechnung
Links:
Sachsen
Sachsen
Übertragungskanäle:
- Peppol über Invoice-Portal.de
- Upload:Rechnungseingangsplattform (OZG-RE)
E-Rechnungsstandards:
- XRechnung
Links:
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt
Übertragungskanäle:
- Upload: E-Rechnungsportal
- E-Mail:land@erechnung.sachsen-anhalt.de, kommunen@erechnung.sachsen-anhalt.de
- Peppol: 15-Land-56, 15-Kommunen-42
E-Rechnungsstandards:
- XRechnung
Links:
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
Thüringen
Thüringen
Übertragungskanäle:
- Peppol über Invoice-Portal.de
- Upload: Zentrales Rechnungseingangsportal (OZG-RE)
E-Rechnungsstandards:
- XRechnung
Links:
Letztes Update: 19.06.2022
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Tel: +49 561-56014568
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