Öffentlicher Sektor (B2G)
Vorschriften gemäß der EU-Richtlinie 2014/55/EU und dem nationalen E-Rechnungs-Gesetz. XRechnung über zentralisierte Plattformen mit gültiger Leitweg-ID im Feld BT-10.
Vorschriften gemäß der EU-Richtlinie 2014/55/EU und dem nationalen E-Rechnungs-Gesetz. XRechnung über zentralisierte Plattformen mit gültiger Leitweg-ID im Feld BT-10.
Zentrale Rechnungseingangsplattform — direkte Bundesverwaltung (unmittelbare Bundesverwaltung).
Indirekte Bundesverwaltung und bestimmte Bundesländer (Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen).
Routing-Adresse (Bund/Land + nachgeordnete Stellen), optionale Finanzadresse (Organisationseinheit) und zwei Prüfziffern.
04011000-12345ABCXYZ-86
Die deutsche Bundesregierung konsolidiert ihre beiden Rechnungseingangsplattformen zu einer einzigen — OZG-RE —, die künftig alle Bundesempfänger bedienen wird. Nachfolgend erfahren Sie, wie sich die beiden Portale unterscheiden und wie Sie Rechnungen über OZG-RE einreichen.
Alle bestehenden Peppol-Registrierungen und Einstellungen werden automatisch von ZRE auf OZG-RE migriert. Rechnungsaussteller müssen nichts unternehmen.
ZRE stellt die Annahme neuer Rechnungseinreichungen ein — wechseln Sie vor diesem Datum Ihren Kanal zu OZG-RE.
Endgültige Abschaltung von ZRE — OZG-RE bleibt als einzige bundesweite Empfangsplattform bestehen.
Registrierung in OZG-RE und manuelle Erstellung der Rechnung über das Web-Einreichungsportal
Registrierung in OZG-RE und Hochladen einer zuvor erstellten XRechnung-Datei
Versand Ihrer XRechnung-Datei per E-Mail über Ihr OZG-RE-Konto
Einreichung über das Peppol-Netzwerk — OZG-RE-Registrierung nicht erforderlich
Nutzen Sie diese IDs, um eine Testrechnung zur Verifizierung Ihrer Peppol-Absender-ID in OZG-RE zu senden:
0204:99661-WEBSERVICEOZG-28
99661-WEBSERVICEOZG-28
Anforderungen an die Rechnungsstellung erkunden — öffnen Sie ein Unternehmen, um alle Details anzuzeigen
| Region | Plattform | Kanäle | Wichtige IDs | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|
| Bund | ZRE / OZG-RE | Web, E-Mail, Peppol |
Leitweg-ID (BT-10)
|
BT-41, BT-84 und Zahlungsbedingungen sind Pflicht |
| Sachsen | OZG-RE | Web, E-Mail, Peppol |
Leitweg-ID (BT-10)
|
Peppol empfohlen; Web-Erfassung verfügbar |
| Thüringen | OZG-RE | Web, E-Mail |
Leitweg-ID (BT-10)
|
IDs werden zentral vom TLRZ vergeben |
| Hessen |
e-rechnung@ekrw.hessen.de
|
Nur E-Mail |
Leitweg-ID (BT-10)
|
1 E-Mail = 1 Rechnung; 22 MB Limit |
| Baden-Württemberg | ZER | E-Mail, Peppol |
BT-10 + BT-11
|
Hochschulen benötigen Projekt-Referenz in BT-11 |
| NRW | vergabe.NRW | Web |
Leitweg-ID (BT-10)
|
Lokale Beispiele zur Leitweg-ID-Konstruktion |
| Bayern | OZG-RE / BayLDA | Web, E-Mail |
Leitweg-ID (BT-10)
|
Landesspezifische Präfixe |
| Hamburg | Zentrales Stadtportal | Web, E-Mail |
Leitweg-ID (BT-10)
|
Korrekte Identifikation von Behörde/Fachamt |
| Bremen | zERIKA | Web, E-Mail |
Leitweg-ID (BT-10)
|
Spezifische E-Mail-Adressen und Anhänge-Regeln |
Keine Kreditkarte erforderlich • 14 Tage kostenlos testen • Jederzeit kündbar