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Self-Billing mit XRechnung: Rechnungstyp 389 einfach erklärt

Das Self-Billing-Verfahren, im deutschen Umsatzsteuerrecht als Gutschrift bezeichnet, lässt sich auch als XRechnung abbilden. Diese Seite zeigt, was sich dabei in der Datei ändert: welcher Rechnungstyp zu setzen ist, wie die Kennzeichnung als Gutschrift erfolgt, wie sich das Dokument von einer gewöhnlichen Rechnung unterscheidet und wie Berichtigungen abgebildet werden.

Abschnitt 01

Rollen und Ablauf

Beim Self-Billing erstellt der Leistungsempfänger die Rechnung für die Leistung seines Lieferanten. Im deutschen Umsatzsteuerrecht heißt diese Abrechnung Gutschrift. Sie ist nicht mit einer kaufmännischen Gutschrift (Credit Note) zu verwechseln. Nach § 14 Abs. 2 Satz 5 UStG ist dafür eine vorherige Vereinbarung zwischen beiden Seiten erforderlich. Der Lieferant bleibt der leistende Unternehmer, auch wenn der Kunde das Dokument erstellt. Widerspricht der Lieferant der erhaltenen Abrechnung, verliert sie die Wirkung einer Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 6 UStG).

Leistungsempfänger
Kunde
Erstellt die XRechnung und zahlt die Leistung.
Abrechnung →
← Lieferung
Leistender Unternehmer
Lieferant
Erbringt die Leistung und prüft die erhaltene Abrechnung.

Format und Übertragungsweg sind getrennte Entscheidungen. XRechnung ist ein Rechnungsstandard und kann über jeden mit dem Empfänger vereinbarten Kanal übermittelt werden, auch über das Peppol-Netzwerk.

Abschnitt 02

Der Dokumenttyp 389

Die reguläre Self-Billing-Abrechnung wird mit dem Rechnungstyp 389 abgebildet. Das Feld BT-3 trägt den Code 389. In der Visualisierung von Invoice-Portal erscheint dieser Typ als Self-Billed Rechnung.

Code und Bezeichnung
389, Self-billed invoice. In der XRechnung-Dokumentation wird dieser Typ als Gutschrift nach UStG eingeordnet.
UBL
Invoice, Element cbc:InvoiceTypeCode.
CII
ram:TypeCode im ExchangedDocument.
Funktion
Der Code weist das Dokument als Abrechnung des Leistungsempfängers aus und erfüllt damit die Kennzeichnungspflicht nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 10 UStG.

Kennzeichnung als Gutschrift. Abschnitt 14.5 Abs. 24 UStAE hält fest, dass die nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 10 UStG geforderte Kennzeichnung bei einer E-Rechnung beispielsweise durch die Auswahl des entsprechenden Rechnungstyps erfolgen kann. Ein zusätzliches Wort im Freitext ist damit nicht erforderlich. Die Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinn (Code 389, Self-billed invoice) ist dabei von einer kaufmännischen Gutschrift (Code 381, Credit note) und einer Rechnungsberichtigung (Code 384, Corrected invoice) zu unterscheiden.

Abschnitt 03

Technische Einordnung

Einordnung
Nationale Core Invoice Usage Specification der EN 16931, gepflegt von der KoSIT.
Syntax
UBL und UN/CEFACT CII.
Aktuelle Version
XRechnung 3.0, in Kraft seit dem 1. Februar 2024 und gültig mindestens bis zum 31. Juli 2027. Die Vorversion der Spezifikation 4.0 wurde im September 2026 veröffentlicht.
Validierung
Der Dokumentcode allein genügt nicht. Die gesamte Datei muss die Anforderungen der aktuellen Version erfüllen.

Abschnitt 04

Vergleich mit einer gewöhnlichen Rechnung

Bei einer gewöhnlichen Rechnung erstellt der Lieferant das Dokument. Beim Self-Billing erstellt es der Kunde. Welche Firma im Feld für den Lieferanten und welche im Feld für den Kunden steht, richtet sich jedoch nach ihrer wirtschaftlichen Rolle im jeweiligen Geschäftsvorfall. Der Rechnungstyp 389 ändert diese Rollen nicht, sondern kennzeichnet, dass der Kunde die Abrechnung erstellt.

In den beiden folgenden Abbildungen erstellt das Autohaus das Dokument. Mit dem Typ 380 rechnet es eine eigene Lieferung ab und steht im Lieferantenfeld. Mit dem Typ 389 rechnet es die Lieferung der Stadtwerke ab und steht im Kundenfeld. Die Felder selbst bleiben unverändert.

So sieht es in der Visualisierung aus

Die Pfeile zeigen den Rollenwechsel zwischen den beiden dargestellten Geschäftsvorfällen. In der gewöhnlichen Rechnung steht der Ersteller oben in der Absenderzeile, in der Self-Billing-Abrechnung steht er im Empfängerblock. Das zweite Merkmal ist die Zeile Self-Billed Rechnung unter der Rechnungsnummer.

Gegenüberstellung der Visualisierung einer gewöhnlichen Rechnung und einer Self-Billing-Abrechnung

Alle Angaben sind Testdaten. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und IBAN sind frei erfunden. Die Spalte mit den Datumsangaben und die Positionstabelle sind in beiden Dokumenten gleich.

So sieht es in der XML-Datei aus

Die Feldnamen und ihre Bedeutung ändern sich nicht. Was wechselt, ist die Firma, die in dem jeweiligen Feld steht.

Vergleich der Felder für Lieferant und Kunde in einer Rechnung mit Typ 380 und einer Self-Billing-Abrechnung mit Typ 389

Die Felder im Überblick

Merkmal Rechnungstyp 380 Rechnungstyp 389
Wer erstellt das Dokument Der Lieferant Der Kunde
cbc:InvoiceTypeCode, BT-3 380 389
Rolle des Dokumenterstellers im Beispiel cac:AccountingSupplierParty cac:AccountingCustomerParty
Die Gegenseite steht in cac:AccountingCustomerParty cac:AccountingSupplierParty
Bedeutung der beiden Felder AccountingSupplierParty nennt den leistenden Unternehmer, AccountingCustomerParty den Empfänger Unverändert
cbc:CustomizationID und cbc:ProfileID Die Kennungen der XRechnung In der XRechnung unverändert, in Peppol BIS Self-Billing tragen beide die Kennungen des Self-Billing-Profils
Positionen, Mengen, Preise, Steuerbeträge Wie bei jeder Rechnung Unverändert

Abschnitt 05

Praxisbeispiele

Beide Beispiele zeigen eine typische Ausgangslage für das Gutschriftverfahren: Der Kunde kennt die abzurechnenden Mengen genauer als der Lieferant, weil er sie selbst erfasst. Statt auf eine Rechnung zu warten, erstellt er die Abrechnung und sendet sie an den Lieferanten.

Getränkelieferant: Abrechnung nach bestätigten Liefermengen

Ein Getränkelieferant beliefert regelmäßig eine Supermarktkette. Die Filialen nehmen die Ware an und erfassen die tatsächlich angenommenen Mengen im Warenwirtschaftssystem. Beide Unternehmen vereinbaren deshalb das Gutschriftverfahren.

Merkmal Wert
Wer erstellt die Abrechnung Die Supermarktkette als Leistungsempfänger
Grundlage Die in den Filialen bestätigten Annahmemengen und die vereinbarten Preise
Rechnungstyp in BT-3 389, Self-Billed Rechnung
Lieferant in der Datei Der Getränkelieferant in cac:AccountingSupplierParty
Position 1.000 Getränkekisten zu je 12,00 €
Betrag netto 12.000,00 €
Was der Lieferant tut Er prüft Mengen und Preise und erhält die Zahlung

Illustratives Beispiel. Pfand, Rabatte und Umsatzsteuer sind in den Nettobeträgen nicht berücksichtigt.

Energielieferant: Abrechnung anhand bestätigter Messwerte

Ein Stromerzeuger liefert Energie an einen Energiehändler. Die abgenommene Menge steht erst nach der Messung fest, und die Messwerte liegen beim Energiehändler. Beide vereinbaren, dass er die Abrechnung erstellt.

Merkmal Wert
Wer erstellt die Abrechnung Der Energiehändler als Leistungsempfänger
Grundlage Die bestätigten Messwerte und die vertraglich festgelegten Preise
Rechnungstyp in BT-3 389, Self-Billed Rechnung
Lieferant in der Datei Der Stromerzeuger in cac:AccountingSupplierParty
Position 100 MWh zu 80,00 € je MWh
Betrag netto 8.000,00 €
Was der Lieferant tut Er prüft Mengen, Preise und Abrechnungszeitraum

Vereinfachtes Beispiel bei unverändertem Preis. Die steuerliche Behandlung richtet sich nach dem konkreten Umsatz.

Abschnitt 06

Wenn die Abrechnung korrigiert werden muss

Die Korrektur erfolgt als neue Abrechnung des Leistungsempfängers mit dem Code 389 über die korrigierten Werte. Damit bleibt die Kennzeichnung als Gutschrift über den Rechnungstyp erhalten. Der Verweis auf die ursprüngliche Abrechnung gehört in die Gruppe BG-3, die Referenz auf eine vorausgegangene Rechnung.

Im Beispiel des Energielieferanten werden die Messwerte nachträglich auf 95 MWh korrigiert. Die neue Abrechnung lautet dann über 7.600,00 € netto und verweist auf die ursprüngliche Abrechnung über 8.000,00 €.

Dieser Weg ist ausdrücklich vorgesehen. Das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2026 fügt in Abschnitt 14.11 Abs. 2 UStAE einen neuen Satz 7 ein. Danach kann die Berichtigung oder Ergänzung einer E-Rechnung in Form einer Gutschrift durch den Leistungsempfänger erfolgen, vorausgesetzt, dies wurde vorher vereinbart und es wird spezifisch und eindeutig auf die ursprüngliche Rechnung Bezug genommen.

Zugleich hält Randnummer 20 desselben Schreibens fest, dass technisch noch nicht festgelegt ist, mit welchem Rechnungstyp die in der Praxis gebräuchlichen Berichtigungsvorgänge darzustellen sind. Nach Randnummer 21 kann derzeit jede in der Praxis taugliche Art der Rechnungskorrektur verwendet werden, solange sich aus der Gesamtschau von ursprünglicher Abrechnung und Berichtigung die tatsächlich zu berücksichtigenden Rechnungsangaben klar und eindeutig ergeben. Die Einzelheiten gehören deshalb in die Vereinbarung zwischen den Beteiligten.

Achtung bei der Buchung. Die berichtigte Abrechnung lautet über den vollständigen korrigierten Betrag, nicht über die Differenz. Eine korrigierte Gesamtabrechnung und ein Differenzbeleg haben unterschiedliche Funktionen. Bereits gebuchte oder gezahlte Beträge sind entsprechend zu berücksichtigen.

Quellen

KoSIT: Spezifikation Standard XRechnung 3.0.2

KoSIT: Versionen und Bundles der XRechnung

BMF: Schreiben vom 15. Oktober 2026 zur obligatorischen elektronischen Rechnung

BMF: Schreiben vom 15. Oktober 2025, Neufassung von Abschnitt 14.5 Abs. 24 UStAE

OpenPeppol: Peppol BIS Self-Billing 3.0

§ 14 UStG, Ausstellung von Rechnungen

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