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Deutsche Telekom

Die Deutsche Telekom nimmt Rechnungen zentral über ihr Scan-Center entgegen. Rechnungen gehen an die in der Bestellung genannte Rechnungsanschrift — per Post oder als Datei an die Mail2Scan-E-Mail-Adresse der jeweiligen Telekom-Gesellschaft. Strukturierte E-Rechnungen, XRechnung und ZUGFeRD, werden über dieselben Mail2Scan-Adressen empfangen. Zuständig für die operative Rechnungsverarbeitung ist die Deutsche Telekom Services Europe AG.

Einreichungswege

Post

An die in der Bestellung genannte Rechnungsanschrift der zahlenden Telekom-Gesellschaft. So läuft die Rechnung über das Scan-Center in das Buchhaltungssystem ein.

Mail2Scan

E-Mail-Kanal für PDF- und strukturierte E-Rechnungen. Nur für Lieferanten, die nicht elektronisch angebunden sind.

Jede Telekom-Gesellschaft hat eine eigene Adresse — siehe Selfservice

Elektronische Anbindung

EDI, Anbindung über ein Beschaffungsnetzwerk oder ERS/Gutschriftsverfahren. Angebundene Lieferanten dürfen Mail2Scan nicht nutzen.

Zulässige Formate

  • XRechnung — strukturiertes XML.
  • ZUGFeRD — hybride Rechnung im UBL- oder CII-Format.
  • PDF — nur solange die gesetzliche Übergangsfrist läuft.

Die Telekom nimmt PDF-Rechnungen über Mail2Scan so lange entgegen, wie es das UStG zulässt. Welche Frist für Ihr Unternehmen gilt, richtet sich nach dem Jahresumsatz — siehe E-Rechnung in Deutschland.

Anforderungen an Mail2Scan

  • Die Mail2Scan-Adresse muss im „AN“-Feld stehen. E-Mails mit der Adresse in CC werden nicht prozessiert.
  • Die Rechnungsdatei muss als Anhang beigefügt und mit der Originalrechnung identisch sein. Es gelten dieselben steuerrechtlichen Anforderungen wie bei Papierrechnungen.
  • Rechnungsanhänge dürfen nicht als separate Datei beigefügt werden — sie sind der Rechnungsdatei hinzuzufügen.
  • Mehrere Rechnungen können an eine E-Mail angehängt werden.
  • Die Gesamtgröße der E-Mail darf 10 MB nicht übersteigen.
  • Im Betreff sollte die Rechnungsnummer stehen — dies dient der besseren Identifikation.

Rechnungsinhalt

Nach den Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Konzerns Deutsche Telekom muss die Rechnung prüffähig sein und folgende Angaben enthalten.

Anforderung Detail
Bestellende Einheit Die Telekom-Einheit, die die Bestellung ausgelöst hat
Bestellnummer Pflichtangabe auf jeder Rechnung
Empfangsstelle Pflichtangabe auf jeder Rechnung
Leistungsnachweis Bei Dienstleistungen erforderlich
Rechtsgrundlage Die Rechnung muss § 14 UStG entsprechen
Positionen Die Rechnungspositionen müssen den Bestellpositionen entsprechen
  • Für jede Bestellung ist eine separate Rechnung erforderlich. Sammelrechnungen über mehrere Bestellungen sind nicht zulässig.
  • Rechnungen werden erst nach vollständiger Leistungserbringung gestellt und dürfen nicht vor dem Tag der Leistung ausgestellt werden.
  • Voraus- und Teilrechnungen sind grundsätzlich unzulässig. Ist eine Teilabrechnung vereinbart, sind Voraus-, Teil-, Teilschluss- und Schlussrechnung als solche zu kennzeichnen und fortlaufend zu nummerieren.
  • Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sind auf der Rechnung deutlich zu kennzeichnen und werden nur vergütet, wenn sie zuvor schriftlich vereinbart wurden.
  • Die Preise sind Nettopreise; die Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe hinzugerechnet.
  • Ausländische Auftragnehmer mit in Deutschland steuerbaren Leistungen dürfen keine deutsche Umsatzsteuer ausweisen — die Steuerschuld geht nach § 13b UStG auf die Telekom über.
  • Bei Warenlieferungen sind Warennummer und Ursprungsland vor dem Versand oder spätestens als Vermerk auf der Rechnung anzugeben.

Zahlungsbedingungen

  • Die Zahlungsfrist beträgt 30 Kalendertage netto, beginnend am Tag nach Eingang der prüffähigen Rechnung, frühestens jedoch nach Leistung bzw. Abnahme.
  • Bei Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen ab Beginn der Zahlungsfrist werden 3 % Skonto abgezogen.
  • Eine nicht den Anforderungen entsprechende Rechnung kann zur Korrektur zurückgegeben werden; die Zahlungsfrist beginnt dann mit Eingang der korrigierten Rechnung neu.

Automatische Abweisung oder Rücksendung

  • E-Mails, die den Mail2Scan-Konventionen nicht entsprechen
  • Mail2Scan-Adresse in CC statt im AN-Feld
  • Zusätzliche Anhänge wie JPG, GIF oder TXT — diese werden nicht berücksichtigt
  • Einreichung über Mail2Scan durch elektronisch angebundene Lieferanten
  • Sammelrechnungen über mehrere Bestellungen
  • Rechnungen ohne Bestellnummer, bestellende Einheit, Empfangsstelle oder Leistungsnachweis

Verarbeitung

  • Es gibt keine positive Rückmeldung über den Rechnungseingang. Mail2Scan ist eine rein technische Adresse; sonstige Anfragen werden dort nicht beantwortet.
  • Die Validierung dauert 24 bis 48 Stunden. Erst danach ist die Rechnung für das PTP-Competence-Center einsehbar.
  • Rückfragen zu Rechnungen sollten frühestens zwei Arbeitstage nach Versand über den PTP-Selfservice oder telefonisch an das PTP-Competence-Center gerichtet werden.
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