-
Erste Schritte
-
Video-Anleitung
-
Weitere Tipps
-
FAQ Invoice-Portal
- Wie kann ich eine Rechnung zurückziehen oder löschen?
- Wo werden meine Daten gespeichert?
- Ist meine E-Rechnung sicher?
- Geht mein Anhang verloren, wenn die Rechnung in eine XML-Rechnung umgewandelt wird?
- Wie kann ich eine Rechnung stornieren?
- Wieso wird mein Sendestatus nicht erneuert?
- Ich möchte meine Rechnung als XML-Datei herunterladen, aber es passiert nichts?
- Kann ich hochgeladene E-Rechnungen bearbeiten?
-
FAQ Peppol
-
FAQ E-Rechnungen
-
Handbücher
Was sind die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für private und geschäftliche Dokumente?
Die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Dokumenten ist sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich von großer Bedeutung. Die Aufbewahrungsfristen variieren je nach Art des Dokuments und dem Kontext.
Geschäftliche Aufbewahrungsfristen:
Im geschäftlichen Kontext in Deutschland gilt für die folgenden Arten von Dokumenten eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren:
- Buchungsbelege: Dazu zählen alle Belege, die für die Buchhaltung relevant sind, wie Rechnungen, Quittungen, Bankbelege und ähnliches.
- Geschäftsbriefe: Dies umfasst sowohl empfangene als auch kopierte abgesendete Geschäftsbriefe.
- Jahresabschlüsse und Bilanzen: Hierzu gehören der Jahresabschluss, die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.
Diese Fristen basieren auf den gesetzlichen Vorgaben gemäß §§ 238, 257 Abs. 1 Nr. 2 und 4, Abs. 4 HGB und § 147 Abs. 1 Nr. 1, 4, 5 AO in Deutschland. Es ist wichtig, dass Unternehmen diese Fristen einhalten, um rechtlichen Problemen vorzubeugen und die Anforderungen der Finanzbehörden zu erfüllen.
Private Aufbewahrungsfristen:
Im privaten Bereich hängen die Fristen von der Art des Dokuments ab:
- Kaufbelege und Garantieunterlagen: Es wird empfohlen, diese mindestens drei Jahre aufzubewahren, um etwaige Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können. Für Artikel mit digitalen Elementen kann eine längere Aufbewahrung sinnvoll sein.
- Online-Rechnungen: Sollten ebenfalls mindestens drei Jahre aufbewahrt werden, da Onlinehändler und Dienstleister oft keine langfristige Verfügbarkeit garantieren.
- Handwerkerrechnungen: Empfohlen wird eine Aufbewahrung von sechs Jahren, vor allem bei größeren Renovierungsarbeiten.
- Kontoauszüge: Eine Aufbewahrung von mindestens vier Jahren wird empfohlen, da sie als Beleg für verschiedene Transaktionen dienen können.
- Verträge: Sollten über die gesamte Laufzeit aufbewahrt und bei Mietverträgen mindestens vier Jahre nach Mietende.
- Medizinische Unterlagen, Urkunden: Diese sollten dauerhaft aufbewahrt werden, da sie wichtige Informationen über die persönliche Geschichte enthalten.
- Gerichtliche Urteile: Es wird empfohlen, diese 30 Jahre lang aufzubewahren, um mögliche Ansprüche geltend machen zu können.
Allgemeine Empfehlungen:
- Digitale Sicherung: Für eine zusätzliche Sicherheit sollten wichtige Dokumente digitalisiert und sicher gespeichert werden.
- Überprüfung der Aufbewahrungsfristen: Da sich gesetzliche Vorgaben ändern können, ist es ratsam, die aktuellen Bestimmungen regelmäßig zu überprüfen.
Fazit:
Die korrekte Aufbewahrung von Dokumenten ist sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen essentiell. Während im geschäftlichen Kontext meist eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist gilt, sind die Fristen im privaten Bereich oft kürzer und abhängig vom Dokumententyp. Die Einhaltung dieser Fristen kann vor rechtlichen und finanziellen Problemen schützen.