Der EU-Rat hat das Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (VAT in the Digital Age) genehmigt. Ziel ist es, die Mehrwertsteuerverfahren zu modernisieren, Betrug zu reduzieren und die Digitalisierung voranzutreiben.
Wichtige Maßnahmen:
Digitales Mehrwertsteuer-Reporting: Ab 2030 wird ein Echtzeit-Reporting-System mit eRechnungen für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen eingeführt.
Plattformwirtschaft: Plattformen für kurzfristige Vermietungen und Fahrdienste müssen Mehrwertsteuer erheben, wenn Anbieter dies nicht tun.
One-Stop-Shop: Unternehmen können Mehrwertsteuerpflichten für B2C-Verkäufe in einem EU-Portal erfüllen.
Das Paket wird die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken und geht nun zur endgültigen Genehmigung zurück ins Parlament.
Internationale Entwicklungen:
EU-Singapur-Digitalhandelsabkommen: Fördert grenzüberschreitende eRechnungsstandards zur Effizienzsteigerung im Handel.
Verhandlungen: Gespräche mit Philippinen, Thailand, Südkorea und den USA zur Angleichung von eRechnungsstandards.
Weitere Maßnahmen:
Veranstaltungen: Die EU präsentierte ihre Fortschritte zu eRechnungen auf internationalen Konferenzen.
Updates: Veröffentlichung neuer Code-Listen und Validierungsartefakte für eRechnungen im Oktober 2024.
Sicherheit: Ab 25. November wird für den Zugang zur EU-Helpdesk-Plattform eine Zwei-Faktor-Authentifizierung verpflichtend.
Dieses Paket markiert einen entscheidenden Schritt in der digitalen Transformation des EU-Steuersystems.
Weitere Maßnahmen:
- Veranstaltungen: Die EU präsentierte ihre Fortschritte zu eRechnungen auf internationalen Konferenzen.
- Updates: Veröffentlichung neuer Code-Listen und Validierungsartefakte für eRechnungen im Oktober 2024.
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Dieses Paket markiert einen entscheidenden Schritt in der digitalen Transformation des EU-Steuersystems.
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