Elektronische Rechnung in Deutschland für B2B
Antworten auf häufige Fragen
Das Bundesfinanzministerium plant, die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich ab dem 1. Januar 2025 für alle Unternehmen verbindlich einzuführen.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur elektronischen Rechnungsstellung in Deuschland im B2B-Bereich.
Obligatorischen eRechnungen für B2B-Umsätze ab 2025 (NEU !)
Das Bundesfinanzministerium (BMF) plant ein neues Berichtssystem mit obligatorischen eRechnungen für B2B-Umsätze, um Mehrwertsteuerbetrug zu reduzieren.
Sämtliche Firmen – unabhängig von ihrer Größe – werden davon betroffen sein. Eine bedeutende Änderung liegt darin, dass nach den aktuellen Plänen des BMF alle Unternehmen künftig ihre Rechnungsstellung für innerstaatliche B2B-Umsätze auf das strukturierte elektronische Rechnungsformat umstellen müssen. Die Zeiten von Rechnungen in Papierform oder dem weit verbreiteten PDF-Format könnten somit bald vorbei sein.
ViDA-Rechtsetzungsvorschlag (NEU !)
Es gibt schon seit längerem auf EU-Ebene Diskussionen über mögliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Anfälligkeit der Umsatzsteuersysteme in den Mitgliedstaaten für Betrügereien. Kürzlich wurde der Vorschlag zur Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL, Richtlinie 2006/112/EG) und der damit verbundenen Durchführungsverordnungen im Rahmen der “VAT in the Digital Age” (“ViDA”) Initiative vorgelegt, welche die Basis für die Überlegungen des BMF bildet.
Der ViDa-Richtlinienvorschlag dient als Grundlage für die schrittweise Modernisierung der Umsatzsteuersysteme der Mitgliedstaaten und ihre Stärkung gegenüber Betrugsversuchen.
Das vorgeschlagene Paket zur Umsetzung besteht aus drei Elementen:
Tel: +49 561-56014568
Email: info@invoice-portal.de