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Zusammenfassung:
- Bei Lieferungen und Leistungen an Auftraggeber nach § 4 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Bremen sind die Vertragspartner verpflichtet, E-Rechnungen und elektronische rechnungsbegründende Unterlagen auszustellen.
- Die Übermittlung an die Auftraggeber hat vorzugsweise unter Nutzung der Transportinfrastruktur Pan-European Public Procurement OnLine (Peppol) zu erfolgen. Alternativ können auch die Transportwege Weberfassung, Upload, E-Mail oder DE-Mail genutzt werden.
- Öffentlichen Auftraggeber haben nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Vorkehrungen für den Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen zu treffen.
Übertragungskanäle:
- Peppol
- Web-Form: Bremer E-Rechnungsportal (zERIKA)
- Upload: Bremer E-Rechnungsportal (zERIKA)
Links:
Über Invoice-Portal.de können Sie die XRechnung erstellen und direkt aus dem Portal per Peppol oder E-Mail an Kommunen und Behörden in Baden-Württemberg versenden!
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Danach werden Sie automatisch auf ein kostenloses Konto umgestellt und können weiterhin die Grundfunktionen des Invoice-Portals nutzen.