Elektronische Rechnung in Spanien
Ein praxisnaher Leitfaden zu den spanischen Vorschriften für elektronische Rechnungen im B2G- und künftigen B2B-Bereich – einschließlich Zeitplan, Formaten, AEAT-Meldung, Plattformanforderungen und Umsetzung.
Spanien fährt zweigleisig. Die B2G-E-Rechnung ist seit dem 15. Januar 2015 verpflichtend, aufgebaut auf dem nationalen Format Facturae und staatlichen Eingangspunkten, allen voran FACe. Das inländische B2B-Mandat ist rechtlich beschlossen – Gesetz 18/2022 Crea y Crece und der Königliche Erlass 238/2026 vom 25. März, veröffentlicht am 31. März 2026 – aber es läuft noch nicht.
Der Grund ist ein einziges fehlendes Dokument. Die Fristen beginnen erst zu laufen, wenn eine Ministerialverordnung mit den technischen Spezifikationen in Kraft tritt – und die liegt bis heute nur im Entwurf vor. Diese Seite trennt deshalb konsequent, was rechtlich feststeht, von dem, was noch Prognose ist. Diese Unterscheidung ist in Spanien wichtiger als in fast jedem anderen Land.
Zwei Pflichten laufen bereits, zwei stehen aus – und der entscheidende Startschuss hängt an einem Dokument, das noch nicht veröffentlicht ist.
Lieferanten der im Gesetz 25/2013 genannten Kategorien müssen öffentlichen Auftraggebern elektronisch über einen allgemeinen Eingangspunkt fakturieren. Einzelne Behörden können Rechnungen unter 5.000 € ausnehmen.
Das allgemeine B2B-Mandat wird gesetzlich verankert, die technischen Details werden auf nachrangiges Recht verschoben. Neben der Steuerkontrolle ist die Überwachung von Zahlungsfristen ein ausdrückliches Ziel.
Die Verordnung regelt die Architektur, die zugelassenen Formate, die Statusmeldungen und die Anforderungen an Austauschplattformen. Sie trat zwanzig Tage später in Kraft, ihre praktische Anwendung ist jedoch aufgeschoben.
Ein Entwurf ging im April 2026 in die öffentliche Anhörung, die am 8. Mai endete. Er sieht das Inkrafttreten zum 1. Oktober 2026 vor, womit die Frist zu laufen begänne. Solange der endgültige Text nicht im BOE steht, ist dieses Datum ein Vorschlag und nicht mehr.
Das Mandat gilt zwölf Monate nach Inkrafttreten der Verordnung. Nach dem Datum des Entwurfs wäre das der Oktober 2027.
Vierundzwanzig Monate nach Inkrafttreten – unter derselben Annahme Oktober 2028. Die AEAT muss ihre öffentliche Lösung mindestens zwei Monate vor dem ersten Pflichttermin bereitstellen.
Die EU-weite Meldung für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze beginnt. Nationale CTC-Systeme müssen bis zum 1. Januar 2035 an ViDA angeglichen sein.
Seien Sie vorsichtig mit Daten, die als gesichert präsentiert werden. Oktober 2027 und Oktober 2028 kursieren breit, beruhen aber auf einer Entwurfsbestimmung, die sich noch ändern kann. Rechtlich belastbar ist derzeit nur die Formulierung „zwölf bzw. vierundzwanzig Monate nach Inkrafttreten der endgültigen Ministerialverordnung“.
Spanien gehörte zu den ersten EU-Ländern mit einer verpflichtenden E-Rechnung im öffentlichen Sektor – ein System, das in seinen Grundzügen seit über einem Jahrzehnt unverändert läuft.
Der zentrale staatliche Eingangspunkt für elektronische Rechnungen. Autonome Gemeinschaften und Kommunen können eigene Eingangspunkte betreiben oder sich FACe anschließen; ein öffentliches Verzeichnis listet sie alle auf.
Das nationale XML-Format, üblicherweise mit einer elektronischen XAdES-Signatur. Die aktuell veröffentlichte Version ist 3.2.2; FACe akzeptiert 3.2, 3.2.1 und 3.2.2.
Die Annahme durch FACe bestätigt den technischen und administrativen Eingang. Sie bedeutet nicht, dass die Leistung als vertragsgemäß anerkannt ist, und sie gibt die Zahlung nicht automatisch frei – ein Unterschied, den man kennen sollte, wenn ein öffentlicher Kunde verspätet zahlt.
Die B2B-Pflicht greift nur, wenn vier Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind. Fehlt eine davon, liegt der Umsatz außerhalb des Mandats.
Eine spanische USt-IdNr. auf Kundenseite bringt einen Umsatz für sich genommen nicht in den Anwendungsbereich. Maßgeblich ist, ob der Lieferant nach spanischem Recht zur Rechnungsausstellung verpflichtet ist und ob der Umsatz der spanischen Niederlassung des Kunden zuzurechnen ist.
Die meisten gewöhnlichen vereinfachten Rechnungen – facturas simplificadas, das spanische Pendant zum Kassenbon – sind ausgenommen. Die Ausnahme ist die qualifizierte vereinfachte Rechnung mit dem erweiterten Satz an Empfängerdaten.
Spanien hat sich weder für klassisches Clearing noch für ein reines Peppol-Vier-Ecken-Netz entschieden. Unternehmen können die öffentliche AEAT-Lösung nutzen, eine oder mehrere konforme private Plattformen oder eine Kombination aus beidem. Das Besondere am Modell ist, was parallel zum Austausch geschieht.
Lieferant → Plattform des Lieferanten → Plattform des Käufers → Käufer
und gleichzeitig übermittelt die Plattform des Lieferanten eine exakte Kopie der Rechnung im UBL-Format an die öffentliche AEAT-Lösung.
Dieser zusätzliche Zweig macht das Modell funktional zu einem Fünf-Ecken-Meldemodell, auch wenn das spanische Recht den Begriff nie verwendet. Der Unterschied zum italienischen oder polnischen Clearing ist real und wichtig:
Am treffendsten ist die Beschreibung als hybrides dezentrales CTC-Modell mit zentralem staatlichem Repositorium und ohne vorherige Freigabe. Nutzt ein Unternehmen die öffentliche Lösung unmittelbar, wird das Modell zentraler: Die AEAT ist dann zugleich Übertragungspunkt, Empfänger und Speicher.
Hat ein Empfänger keine Adresse einer privaten Plattform veröffentlicht, wird die öffentliche AEAT-Lösung zum Standardzustellpunkt. Bis die Direktverbindungen vollständig aufgebaut sind, kann das öffentliche System außerdem als Brücke zwischen Plattformen dienen.
Das neue System baut auf dem semantischen Modell EN 16931 auf, lässt aber ungewöhnlich viele Syntaxen zu – darunter eine, die gar kein XML ist.
Eine private Plattform muss jede zugelassene Syntax verarbeiten und konvertieren können, nicht nur ihre bevorzugte. Ein Anbieter, der UBL gut beherrscht, aber Facturae oder EDIFACT nicht lesen kann, erfüllt die spanischen Anforderungen nicht – genau deshalb steht die Formatkonvertierung im Zentrum jedes Spanien-Projekts.
Über private Plattformen ausgetauschte Rechnungen müssen die geforderten Mechanismen für Authentizität und Integrität unterstützen, einschließlich fortgeschrittener elektronischer Signaturen oder Siegel nach nationalem Recht und eIDAS. Die öffentliche Lösung nutzt eigene Authentifizierungs- und NIF-Prüfmechanismen.
Ein PDF ersetzt die strukturierte Rechnung im B2G nicht – und wird es im B2B nach Beginn des Mandats ebenfalls nicht tun. Es gibt eine Übergangsausnahme: In den ersten zwölf Monaten ihrer Pflicht müssen große Unternehmen der strukturierten Rechnung eine lesbare PDF-Kopie beilegen, sofern der Empfänger nicht vorab ausdrücklich zugestimmt hat, nur die strukturierte Datei zu erhalten. Diese Kopie ist ein Service, sie geht nicht an die AEAT und ersetzt nichts.
Spanien hat inzwischen drei getrennte Meldesysteme mit unterschiedlichen rechtlichen Zwecken. Sie zu verwechseln ist die häufigste Quelle von Missverständnissen – es lohnt sich also, genau zu sein.
Stellt dem Kunden die rechtsgültige Rechnung zu und der AEAT eine exakte Kopie im Moment der Ausstellung.
Übermittelt der AEAT die Aufzeichnungen der Umsatzsteuerbücher. Es stellt dem Käufer nie die Rechnung zu.
Regelt das Verhalten Ihrer Rechnungssoftware: unveränderbare Datensätze, verkettete Hashes, Ereignisprotokolle, QR-Codes.
Der Empfänger nimmt die Rechnung nicht nur entgegen – er muss zu ihr zurückmelden. Diese Status erreichen die AEAT unabhängig davon, über welchen Kanal ausgetauscht wurde:
Hier wird das Ziel von Crea y Crece sichtbar: Die Zahlungsdaten dienen der Überwachung von Zahlungsfristen zwischen Unternehmen, nicht allein der Umsatzsteuerkontrolle.
Suministro Inmediato de Información gilt für Großunternehmen, Mehrwertsteuergruppen und Teilnehmer am Register für monatliche Erstattungen, mit einer allgemeinen Übermittlungsfrist von vier Tagen. SII und das B2B-Mandat werden nebeneinander bestehen – keines ersetzt das andere, auch wenn der Gesetzgeber eine Abstimmung zur Vermeidung unnötiger Doppelmeldungen vorsieht.
Die Anforderungen an Rechnungssoftware nach dem Königlichen Erlass 1007/2023 folgen einem eigenen Kalender, der durch das Königliche Gesetzesdekret 15/2025 verschoben wurde:
Im VERI*FACTU-Modus werden die Rechnungsdatensätze automatisch bei ihrer Entstehung an die AEAT übermittelt. Im alternativen Nicht-VERI*FACTU-Modus muss die Software unveränderbare Datensätze erzeugen und gesichert vorhalten, sie aber nicht sofort übermitteln. So oder so handelt es sich um eine Anforderung an Software – nicht um einen Ersatz für die B2B-E-Rechnung.
Eine häufige Frage ausländischer Unternehmen: Genügt die Peppol-Zertifizierung für Spanien? Nein. Peppol deckt Transport und Format ab; für die Teilnahme am spanischen Pflichtsystem muss ein Anbieter zusätzlich die nationalen Anforderungen an eine plataforma privada de intercambio de facturas electrónicas erfüllen.
Die veröffentlichten Anforderungen verlangen nicht, dass ein Anbieter eine spanische juristische Person ist, spanische Eigentümer hat, ein Büro oder Personal in Spanien unterhält oder allein wegen des Plattformbetriebs einen spanischen Fiskalvertreter bestellt. Ein EU-Anbieter kann spanische Kunden grundsätzlich bedienen, sofern er die inhaltlichen Anforderungen erfüllt und das nationale Onboarding durchläuft.
Der zutreffende Begriff ist nationale Konformität und technisches Onboarding in das B2B-System der AEAT – keine Lizenz nach Art des slowakischen digitálny poštár und keine spanische Peppol-Akkreditierung. Die genauen Verfahren zu Identifikation, Authentifizierung und Vertretung muss gerade die ausstehende Ministerialverordnung festlegen. Deshalb kann heute kein Anbieter seriös behaupten, ein vollständig definiertes spanisches Onboarding bereits abgeschlossen zu haben.
Peppol ist in Spanien nicht der verpflichtende nationale Kanal. Eine private Plattform kann es als Transportnetz und Format nutzen, doch das spanische Recht verlangt nicht, dass inländische Rechnungen über Peppol laufen. In der veröffentlichten OpenPeppol-Liste gibt es zudem keine eigene spanische Peppol Authority – Peppol-Betreiber in Spanien arbeiten daher nach den allgemeinen OpenPeppol-Regeln und nicht nach länderspezifischen Zusatzanforderungen.
Für spanische Steuernummern verwendet Peppol EAS 9920, Schemaname ES:VAT, mit der AEAT als ausgebender Stelle, aufgebaut auf der spanischen NIF. Das gilt beim Einsatz von Peppol-Transport; das nationale System wird ein eigenes Verzeichnis und eigene Endpunkte betreiben.
Spanien kennt keine einzelne Aufbewahrungsfrist – was mehr Unternehmen stolpern lässt, als es sollte. Auf dieselbe Rechnung können drei verschiedene Fristen anwendbar sein, und die längste ist maßgeblich.
Die bei der AEAT liegende Kopie ist nicht Ihr Archiv. Die öffentliche Lösung speichert das Empfangene für die Zwecke der Verwaltung; die Pflicht, einen vollständigen, lesbaren und überprüfbaren Rechnungsbestand vorzuhalten, bleibt beim Unternehmen – ob im Haus oder bei einem Dienstleister.
Der Königliche Erlass 238/2026 führt keinen eigenen Bußgeldkatalog für die B2B-E-Rechnung ein. Stattdessen gelten die allgemeinen Rechnungsvorschriften des spanischen Allgemeinen Steuergesetzes – die Beträge bemessen sich also am Umsatzvolumen und nicht als Festbetrag je Verstoß.
Prozentuale Sanktionen verhalten sich völlig anders als die festen Bußgelder in Belgien oder der Slowakei. Ein systematischer Fehler – etwa ein ERP, das die Kopie nie an die AEAT sendet – wird am Umsatz gemessen. Das Risiko wächst also mit der Unternehmensgröße und nicht mit der Zahl der Einzelfälle.
Spanien verlangt einem Dienstleister mehr ab als die meisten Märkte: mehrere Formate, zwei Transportprotokolle, Signaturen, Statusverarbeitung und eine parallele Kopie an die Steuerverwaltung. Als zertifizierter Peppol Access Point decken wir die europäische Seite heute ab und bereiten das spanische nationale Onboarding vor, sobald die Ministerialverordnung es definiert:
Spaniens B2B-Mandat ist inhaltlich entschieden und zeitlich offen. Der Königliche Erlass 238/2026 hat die Architektur festgelegt: ein hybrides dezentrales Modell, in dem Rechnungen zwischen privaten Plattformen oder über die öffentliche AEAT-Lösung laufen, während eine exakte UBL-Kopie im Moment der Ausstellung die Steuerverwaltung erreicht. Es gibt keine vorherige Freigabe, aber vollständige Transparenz.
Offen ist die Ministerialverordnung, die die Zwölf- und Vierundzwanzig-Monats-Fristen auslöst und definiert, wie sich Plattformen tatsächlich anbinden. Bis sie im BOE erscheint, ist jedes kursierende Kalenderdatum eine Prognose – auch die viel zitierten Termine Oktober 2027 und Oktober 2028.
Der praktische Rat lautet, mit der Vorbereitung nicht auf die Verordnung zu warten. Strukturierte Rechnungsdaten, saubere Stammdaten, eine korrekt verarbeitete spanische NIF und ein ERP, das EN 16931 erzeugen kann, werden unabhängig vom Termin gebraucht – und wer bereits über Peppol austauscht, hat einen erheblichen Teil der Arbeit hinter sich.