Elektronische Rechnung in Frankreich
Ausführlicher Leitfaden zum obligatorischen französischen System für elektronische Rechnungsstellung und elektronische Berichterstattung (2026–2027)
Frankreich führt ein verpflichtendes System für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich ein, ergänzt durch elektronische Meldepflichten. Die Reform wird schrittweise in den Jahren 2026 und 2027 umgesetzt und verpflichtet Unternehmen zur Ausstellung von Rechnungen in strukturierten Formaten sowie zur zeitnahen Übermittlung der Rechnungsdaten an die Steuerverwaltung.
Ziel sind die Modernisierung der Mehrwertsteuererhebung, die Betrugsbekämpfung und die Optimierung von Geschäftsprozessen durch die Umstellung von Papier- und PDF-Rechnungen auf maschinenlesbare Rechnungen. Im B2G-Bereich ist die E-Rechnung über Chorus Pro bereits seit 2020 verpflichtend.
Die Einführung erfolgt in zwei Stufen. Entscheidend ist: Die Empfangspflicht gilt ab dem ersten Stichtag für alle Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe.
Jedes in Frankreich umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen muss elektronische Rechnungen empfangen können. Große und mittelgroße Unternehmen müssen ihre Rechnungen ab diesem Datum zusätzlich elektronisch ausstellen.
Die Ausstellungspflicht wird auf kleine und Kleinstunternehmen ausgeweitet. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Unternehmen sowohl empfangs- als auch versandpflichtig.
Eine Pilotphase testet das System unter realen Bedingungen. Die Meldepflichten für B2C- und grenzüberschreitende Umsätze folgen demselben Zeitplan wie die jeweilige Versandpflicht des Unternehmens.
Auch Unternehmen, die erst 2027 versandpflichtig werden, müssen bereits ab September 2026 elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
Die Reform verändert nicht nur das Rechnungsformat, sondern den gesamten Rechnungsweg. Diese Anforderungen gelten verbindlich:
Eine PDF-Rechnung per E-Mail erfüllt die Anforderungen nicht – auch dann nicht, wenn sie digital signiert ist. Entscheidend sind das strukturierte Datenformat und der Weg über eine zugelassene Plattform.
Rechnungen werden nicht direkt zwischen den Geschäftspartnern ausgetauscht, sondern laufen über staatlich zugelassene Vermittler. Das System folgt dem sogenannten Y-Schema: Die Plattform stellt die Rechnung dem Empfänger zu und meldet parallel die steuerlich relevanten Daten an die DGFiP.
Die staatliche Infrastruktur der DGFiP. Sie führt das zentrale Verzeichnis der Empfänger anhand von SIREN/SIRET und bündelt die Daten für die Steuerverwaltung.
Staatlich immatrikulierte Dienstleister. Nur sie dürfen Rechnungen senden, empfangen und die Rechnungs-, Transaktions- und Zahlungsdaten an die DGFiP übermitteln.
Das PPF bietet keinen kostenfreien Rechnungsaustausch mehr an. Seine Rolle beschränkt sich auf Verzeichnis und Datenkonzentration. Jede inländische Rechnung muss daher über eine zugelassene Plattform laufen – ein direkter Weg über das PPF ist nicht vorgesehen. Die Bezeichnung PDP wurde zudem durch PA (Plateforme Agréée) ersetzt; die Aufgaben bleiben unverändert.
In der Praxis benötigt jedes Unternehmen einen Vertrag mit mindestens einer zugelassenen Plattform. Sender und Empfänger können unterschiedliche Plattformen nutzen – die Zustellung erfolgt über das gemeinsame Verzeichnis und die Interoperabilität der Plattformen untereinander. Eine bloße solution compatible ohne Immatrikulation reicht dafür nicht aus.
Das französische Mandat erlaubt drei strukturierte Formate, die dem europäischen Standard EN 16931 entsprechen:
XML-Format der OASIS. International am weitesten verbreitet und Grundlage von Peppol BIS Billing 3.0.
Cross Industry Invoice. Reine XML-Syntax, technische Grundlage von ZUGFeRD und Factur-X.
Hybridformat: PDF/A-3 mit eingebetteter XML-Datei. Lesbar für Menschen und Maschinen zugleich.
Factur-X ist das französische Pendant zum deutschen ZUGFeRD und technisch weitgehend identisch. Für Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen in beide Länder ist das ein erheblicher Vorteil: Dieselbe technische Basis lässt sich für beide Märkte nutzen.
Der Rechnungsaustausch endet nicht mit dem Versand. Über den gesamten Lebenszyklus werden Statusmeldungen erzeugt, die eine lückenlose Nachverfolgung ermöglichen und Probleme früh sichtbar machen. Die DGFiP gibt dafür verbindliche Status vor:
Bei Transaktionen, bei denen keine vollständige elektronische Rechnung ausgetauscht wird – etwa bei B2C-Verkäufen an Privatpersonen oder bei B2B-Geschäften mit ausländischen Unternehmen – müssen Unternehmen eine elektronische Meldung vornehmen. Dabei wird eine Zusammenfassung der Transaktionsdaten an die Steuerbehörden übermittelt.
Das E-Reporting umfasst insbesondere:
Das Ergebnis: Die französische Steuerverwaltung erhält nahezu in Echtzeit Einblick in alle Rechnungsdaten – im B2B- wie im B2C-Bereich.
Um den Austausch elektronischer Rechnungen zu erleichtern, hat Frankreich sein System in das Peppol-Netzwerk integriert. Im Juli 2025 wurde die französische Steuerbehörde DGFiP offiziell zur Peppol-Behörde für Frankreich ernannt.
Rechnungen international über das Peppol-Netzwerk routen.
Peppol BIS mit sicheren Übertragungsprotokollen.
Kompatibel mit dem europäischen E-Rechnungs-Ökosystem.
Vereinfacht plattformübergreifende Verbindungen.
Zugelassene Plattformen können Rechnungen damit über das Netzwerk an jeden ausländischen Handelspartner senden, der ebenfalls bei Peppol registriert ist – und gleichzeitig die erforderlichen Daten an das französische Steuersystem zurückmelden.
Der Prozess endet nicht beim Versand. Elektronische Rechnungen müssen gesetzeskonform aufbewahrt und bei einer Prüfung kurzfristig vorgelegt werden können. Die Verantwortung dafür bleibt immer beim Unternehmen – auch wenn ein Dienstleister die Aufbewahrung technisch übernimmt.
Frist nach dem Livre des procédures fiscales, gerechnet ab dem letzten Vorgang.
Frist nach dem Code de commerce. In der Praxis die maßgebliche Planungsgröße.
Viele Plattformen bieten die Aufbewahrung als Zusatzleistung an, inklusive der Bereitstellung eines steuerlichen Archivs auf Anforderung. Prüfen Sie Leistungsumfang und Aufbewahrungsdauer im Vertrag.
Aufbewahrung auf eigener Infrastruktur oder im eigenen DMS. Voraussetzung ist ein dokumentiertes Verfahren, das Authentizität, Integrität und Lesbarkeit über den gesamten Zeitraum sicherstellt.
Ein tiers archiveur mit beweiskräftigem Archivsystem (SAE). Als Referenz gelten die Normen NF Z42-013 beziehungsweise ISO 14641.
Ein Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € geahndet werden. Zusätzlich drohen Nachteile bei einer Betriebsprüfung, wenn Belege nicht vorgelegt werden können.
Praxishinweis: Die strukturierte Rechnung ist das rechtlich maßgebliche Original. Wird eine Rechnung im Factur-X-Format empfangen, muss die Datei einschließlich der eingebetteten XML-Daten unverändert aufbewahrt werden – ein separat abgelegtes PDF-Sichtbild reicht nicht aus.
Als zertifizierter Peppol Access Point begleiten wir Unternehmen bei der Umstellung auf das französische Modell – von der Formatfrage bis zur Anbindung an bestehende Systeme:
Das E-Rechnungsmandat Frankreichs für 2026–2027 verändert grundlegend, wie Unternehmen Rechnungen ausstellen und melden. Die schrittweise Einführung – beginnend mit großen Unternehmen im September 2026 und der Ausweitung auf alle Unternehmen bis September 2027 – gibt Zeit zur Vorbereitung, aber gehandelt werden sollte jetzt.
Durch den Übergang zu strukturierten Formaten und die Anbindung an eine zugelassene Plattform sichern Unternehmen die Einhaltung der Vorschriften und profitieren zugleich von höherer Effizienz, schnelleren Durchlaufzeiten und weniger Fehlern. Die Integration mit dem Peppol-Netzwerk ermöglicht darüber hinaus einen nahtlosen grenzüberschreitenden Rechnungsverkehr.
Wer sich frühzeitig vorbereitet, vermeidet nicht nur Sanktionen, sondern positioniert sich für reibungslosere Abläufe und bessere Beziehungen zu Handelspartnern. Das Mandat hat Gesetzeskraft – mit der richtigen Planung wird daraus eine Gelegenheit für digitale Transformation.