Elektronische Rechnung in Belgien
Umfassender Leitfaden zur obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Belgien – Rechtsrahmen, Pflichten und praktische Umsetzung ab dem 1. Januar 2026
Die verpflichtende strukturierte B2B-E-Rechnung ist in Belgien seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Jedes umsatzsteuerpflichtige, in Belgien ansässige Unternehmen muss für inländische B2B-Umsätze strukturierte elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen. Rechtsgrundlage ist das Gesetz vom 6. Februar 2024 zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzbuchs.
Belgien hat sich bewusst für ein dezentrales Modell entschieden: Die Rechnungen laufen über das Peppol-Netzwerk im Vier-Ecken-Modell – ohne staatliche Plattform im Übertragungsweg und ohne Clearing-Schritt. Eine Meldeschicht nahezu in Echtzeit folgt 2028.
Anders als die meisten Länder hat Belgien die B2B-Pflicht in einem Schritt eingeführt, statt sie nach Unternehmensgröße zu staffeln. Das Entgegenkommen lag stattdessen bei der Durchsetzung: ein dreimonatiges Toleranzfenster, bevor die Bußgelder griffen.
Flandern ging 2017 voran, Brüssel folgte im November 2020 und die Wallonie im Januar 2022. Auf Bundesebene staffelte der Königliche Erlass vom 9. März 2022 die Lieferantenpflicht nach Auftragswert.
Die Rechtsgrundlage für die verpflichtende inländische B2B-E-Rechnung wird veröffentlicht und gibt den Unternehmen knapp zwei Jahre Vorbereitungszeit.
Alle umsatzsteuerpflichtigen, in Belgien ansässigen Unternehmen müssen strukturierte E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze ausstellen und empfangen. Ein PDF per E-Mail erfüllt die Pflicht nicht mehr.
Die Durchsetzung beginnt. Ab diesem Datum verhängt die Steuerverwaltung gestaffelte Bußgelder, wenn die Pflicht nicht erfüllt wird.
Über dem Rechnungsaustausch entsteht eine Meldeschicht, die Belgien zum Peppol-Fünf-Ecken-Modell führt. Sie löst schrittweise die jährliche Kundenliste ab.
Belgien setzt die EU-Vorgaben zur digitalen Meldung für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze um und gleicht sie mit den bereits bestehenden nationalen Pflichten ab.
Der Schritt 2028 ist ein echter Qualitätssprung, nicht bloß eine neue Frist. Heute sieht die Steuerverwaltung von einer inländischen Rechnung nichts; ab 2028 erhält sie die Daten. Wer jetzt eine Anbindung baut, sollte seinen Dienstleister schon heute fragen, wie die fünfte Ecke abgebildet wird.
Der Anwendungsbereich hängt von drei Dingen ab: vom Lieferanten, vom Kunden und vom Umsatz. Alle drei sind zu prüfen – im Anwendungsbereich zu sein bedeutet nicht, dass jeder einzelne Umsatz erfasst ist.
Eine belgische USt-IdNr. allein bringt Sie nicht in den Anwendungsbereich – maßgeblich ist eine feste Niederlassung in Belgien. Dennoch lohnt sich die Vorbereitung auf der Empfangsseite: Ihre belgischen Lieferanten stellen inzwischen standardmäßig strukturierte Rechnungen aus, und der Empfang auf Papier ist nicht mehr der Normalfall.
Belgien war bei der E-Rechnung im öffentlichen Sektor früh dran. Das Bundesgesetz über das öffentliche Auftragswesen vom 7. April 2019 setzte die Richtlinie 2014/55/EU um, der Königliche Erlass vom 9. März 2022 staffelte die Lieferantenpflicht nach Auftragswert.
Die zentrale Poststelle des öffentlichen Sektors, vollständig auf Peppol ausgerichtet. Sie erspart Lieferanten bilaterale Verbindungen zu jeder einzelnen Behörde und bietet Nachverfolgung sowie manuelle Einreichung über ein Webportal.
Ein befristetes Auffangnetz: Es wandelt strukturierte E-Rechnungen in eine lesbare Form für Empfänger um, die technisch noch nicht so weit sind. Vorgesehen ist, dass es mit wachsender digitaler Reife wieder verschwindet.
Beide Plattformen laufen ausschließlich über das Peppol-Interoperabilitätsmodell – deshalb laufen der B2G- und der B2B-Weg technisch zusammen. Wer bereits über Peppol an belgische Behörden fakturiert, brauchte für das B2B-Mandat kaum neue Infrastruktur.
Maßgeblich ist die Norm EN 16931. Belgien verwendet die CIUS von Peppol BIS Billing 3.0 und hat bewusst keine eigene nationale CIUS geschaffen – eine Entscheidung, die den grenzüberschreitenden Austausch einfach hält.
Standardformat und Standardweg. Eine vorherige Vereinbarung zwischen den Parteien ist nicht erforderlich – jedes Unternehmen im Anwendungsbereich ist auf diesem Weg erreichbar.
Andere Formate sind nur bei beiderseitiger Vereinbarung und nur dann zulässig, wenn sie EN 16931 entsprechen. Die Syntax UN/CEFACT CII wird über Peppol ebenfalls unterstützt.
Niemand darf einem Geschäftspartner ein alternatives Format aufzwingen. Selbst bei vereinbarter Alternative muss der Peppol-Weg als Rückfalloption möglich bleiben. Praktisch heißt das: Im Zweifel Peppol – und ein Geschäftspartner, der auf einem proprietären Format besteht, kann das nicht durchsetzen.
Ein PDF ist in diesem Zusammenhang keine elektronische Rechnung. Es darf die strukturierte Datei als menschenlesbare Darstellung begleiten, erfüllt die Pflicht aber nicht.
Belgien nutzt das klassische Vier-Ecken-Modell: Der Lieferant übergibt die Rechnung seinem Access Point, dieser leitet sie über das Peppol-Netzwerk an den Access Point des Kunden weiter, der sie in dessen System zustellt. Es gibt keine staatliche Plattform im Übertragungsweg und keinen Clearing-Schritt – ein spürbar leichterer Aufbau als die zentralen Systeme in Polen oder Italien.
Dieselbe Anbindung bedient jedes Peppol-Land – keine separate Verbindung je Geschäftspartner.
Access Points prüfen die Rechnung gegen die Spezifikation, bevor sie ins Netzwerk gelangt.
Verschlüsselte Kommunikation zwischen den Zugangspunkten und Nichtabstreitbarkeit der Zustellung.
Behörden und private Kunden werden über dieselbe Anbindung erreicht.
Adressiert wird über die Peppol-Kennnummer des Empfängers, üblicherweise abgeleitet aus der belgischen Unternehmensnummer oder USt-IdNr. Ob ein Partner erreichbar ist, lässt sich vor dem Versand im Peppol-Verzeichnis prüfen.
Ab dem 1. Januar 2028 legt Belgien eine Meldeschicht über den Rechnungsaustausch. Die Rechnungsdaten fließen nahezu in Echtzeit an die Steuerverwaltung (FÖD Finanzen) und führen das Land vom Vier- zum Fünf-Ecken-Modell – mit der Steuerverwaltung als fünfter Ecke.
Der letzte Punkt ist der beruhigende: Wenn die Anbindung, die Sie jetzt bauen, eine echte Peppol-Integration ist und keine Behelfslösung, wird der Schritt 2028 eine Erweiterung – und kein zweites Projekt.
Bis zum 31. März 2026 galt eine Toleranzphase. Seit dem 1. April 2026 setzt die Steuerverwaltung gestaffelte Bußgelder durch, wenn strukturierte Rechnungen trotz bestehender Pflicht nicht ausgestellt werden.
Die Staffelung greift bei Wiederholungsverstößen innerhalb von drei Monaten – die Beträge summieren sich also schnell, wenn ein Unternehmen weiterhin außerhalb des Systems fakturiert. Hinzu kommen die praktischen Folgen: Eine Rechnung, die den Anforderungen nicht genügt, gefährdet den Vorsteuerabzug Ihres Kunden.
Parallel zur Pflicht hat Belgien finanzielle Unterstützung für die Umstellung eingeführt. Beide Maßnahmen sollten Sie mit Ihrer Steuerberatung prüfen – sie werden häufig übersehen.
Für kleine Unternehmen und Selbstständige mit Abonnementmodell, für die Steuerjahre 2024 bis 2027. Die zusätzlichen E-Rechnungskosten müssen auf der Softwarerechnung gesondert ausgewiesen sein.
Der Investitionsabzug für digitale Investitionen wurde zum 1. Januar 2025 angehoben und erfasst Hard- und Software, die für die E-Rechnungspflicht angeschafft wird.
Für einen Kleinbetrieb kann die Kombination einen spürbaren Teil der Kosten des ersten Jahres ausgleichen. Der gesonderte Ausweis auf der Softwarerechnung ist dabei das Detail, an dem der Abzug am häufigsten scheitert.
Rechnungen sind in Belgien zehn Jahre aufzubewahren. Da das Mandat dezentral ist, speichert kein staatliches System sie für Sie – die Aufbewahrung liegt vollständig in Ihrer Verantwortung, ob im Haus oder bei einem Dienstleister.
Hier unterscheidet sich das belgische Modell etwa von Polen, wo die staatliche Plattform stellvertretend archiviert. In Belgien gehört die Entscheidung, wer die Dateien vorhält – Ihr Dienstleister, Ihr DMS oder ein spezialisierter Archivdienst – zur Umsetzung und nicht in den Nachgang.
Als zertifizierter Peppol Access Point verbinden wir Ihre Systeme mit dem belgischen Mandat – und über dieselbe Anbindung mit dem übrigen Europa:
Belgien gehört zu den ersten EU-Ländern, in denen die verpflichtende B2B-E-Rechnung tatsächlich läuft. Die Pflicht gilt seit dem 1. Januar 2026 für alle umsatzsteuerpflichtigen, im Land ansässigen Unternehmen; die Durchsetzung begann am 1. April 2026 mit dem Ende der Toleranzphase.
Die gewählte Architektur ist bemerkenswert leichtgewichtig: ein dezentrales Peppol-Netz im Vier-Ecken-Modell, der unveränderte europäische Standard, keine nationale CIUS und kein Clearing-Schritt. Für Unternehmen, die ohnehin über Peppol austauschen, bedeutete das Mandat vor allem, eine vorhandene Fähigkeit zu aktivieren statt eine neue aufzubauen.
Der nächste Meilenstein ist 2028, wenn die Meldung nahezu in Echtzeit eine fünfte Ecke hinzufügt und die jährliche Kundenliste ablöst. Weil sie auf denselben Peppol-Spezifikationen aufsetzt, steht Unternehmen mit sauberer Anbindung eine Erweiterung bevor – kein zweites Umsetzungsprojekt.