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Zusammenfassung:
Erlaubte Rechnungsformate sind: Universal Business Language (UBL), Cross Industry Invoice (CII) und ZUGFeRD (Profil XRechnung).
Seit dem 29. Juni 2021 sind Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen, wenn sie Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung auf Landesebene erbringen.
Übermittlungskanäle:
Upload über den Zentralen Rechnungseingang des Landes
E-Mail rechnung@service-bw.bwl.de
Peppol
E-Rechnungsstandart:
XRechnung
Bei Fragen zum Invoice-Portal stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung
Tel: +49 561-56014568
Email: info@invoice-portal.de
Pflicht zur E-Rechnung ab 1. Januar 2022 in Kraft
Das Land Baden-Württemberg hat die gesetzliche Regelung zur Einführung der elektronischen Rechnung mit dem Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Baden-Württemberg vom 20. November 2018 getroffen.
Zusammenfassung:
- Zulässige Rechnungsformate sind: Universal Business Language (UBL), Cross Industry Invoice (CII) und ZUGFeRD (Profil XRechnung).
- Seit dem 1. Januar 2022 sind Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu stellen, wenn Sie Leistungen für die öffentliche Verwaltung auf Landesebene erbringen.
- Davon ausgenommen sind Rechnungen, die den Betrag von EUR 1.000 netto nicht überschreiten (und bis zum 31.12.2025 ausgestellt wurden) oder geheimhaltungsbedürfte Rechnungsdaten aufweisen.Diese Verpflichtung gilt nicht für Rechnungen an die öffentliche Verwaltung auf kommunaler Ebene.
Übertragungskanäle:
- Upload über Zentraler Rechnungseingang des Landes
- E-Mail an rechnung@service-bw.bwl.de
- Peppol
Link:
Mit den invoice-Portal können Sie XRechnungen erstellen und direkt aus dem Portal per Peppol oder E-Mail an Behörden in Baden-Württemberg versenden – jetzt kostenlos testen!
Bei Fragen zum Invoice-Portal stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung
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Email: info@invoice-portal.de