E-Rechnung 2026: Änderungen durch das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2026
Das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2026 erläutert die umsatzsteuerliche Einordnung von E-Rechnungen mit Geschäftsregelfehlern, konkretisiert die Anforderungen an den strukturierten Rechnungsteil im UStAE und verlängert zwei Nichtbeanstandungsregelungen bis zum 30. Juni 2030.


