Spanische E-Rechnungspflicht: Fristen ab dem 6. Oktober 2026
Die Orden HAC/1028/2026 ist am 6. Oktober in Kraft getreten. Damit haben die Einführungsfristen für die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Spanien begonnen: Oktober 2027, 2028 und 2029. Hinzu kommt die Pflicht zur Meldung von Zahlungsstatusinformationen.

