Elektronische Rechnung
Das Bundesfinanzministerium plant, den Empfang elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich ab dem 1. Januar 2025 für alle Unternehmen verpflichtend einzuführen. Der Versand soll schrittweise ab 2026 eingeführt werden.
Im Sinne der EU-Richtlinie handelt es sich bei der E-Rechnung um einen strukturierten Datensatz, in den bei Bedarf rechnungsbegleitende Unterlagen eingebunden werden können.
Die Rechnung wird in einem standardisierten Format erstellt und automatisiert verarbeitet.
PDF- oder CSV-Rechnungen zum Beispiel sind KEINE elektronischen Rechnungen. Sie sind digitale Rechnungen. Digitale Rechnungen können nicht automatisch verarbeitet werden, obwohl sie papierlos sind. Sie sind dazu bestimmt, von Menschen gelesen zu werden.
Alles begann mit der “Richtlinie 2014/55/EU” – einer EU-Richtlinie, die die neue Ära der elektronischen Rechnungsstellung einläuten soll. Die Gründe dafür sind die folgenden:
E-invoicing ist bis zu 70% billiger als die traditionelle Rechnungsstellung auf Papier. Das ist eine schwindelerregende Zahl, und sie kommt nicht nur den Regierungen zugute.
Die Menge an Papier, die für die Rechnungsstellung verwendet wird, ist atemberaubend. Wenn Ihr Unternehmen Rechnungen auf Papier ausstellt, dann überlegen Sie einmal, wie viel Papier Sie verbrauchen. Multiplizieren Sie das nun mit der Anzahl der Unternehmen und Verwaltungen in der ganzen Welt, die das Gleiche tun. Das ist eine Menge Papier! Und für die Papierherstellung werden massenhaft Bäume gefällt. Vielleicht ist die Papierproduktion nicht die einzige Ursache für die heutigen Umweltprobleme, aber eine Verringerung des Papierbedarfs kann nur gut sein.
Viele Länder in der EU haben die neuen elektronischen Rechnungssysteme bereits eingeführt. Deutschland versucht gerade, sich auf den neuesten Stand zu bringen.
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