Wachstumschancengesetz
Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Referentenentwurf für das “Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness” vorgelegt. Dieses Gesetz soll die Wirtschaft stärken und das Steuersystem vereinfachen, um Deutschland in Richtung einer digitaleren Zukunft zu lenken. Dieser Schritt erfolgt nicht zuletzt aufgrund der ViDA-Initiative der EU und dem verstärkten Einsatz von Continuous Transaction Controls (CTC) in Nachbarländern wie Italien.
Verpflichtende E-Rechnungen ab 2025: Ab dem 1. Januar 2025 wird der Empfang von E-Rechnungen gemäß EN16931 für alle Empfänger im B2B-Bereich verpflichtend. Die EU hat dieser Sondergenehmigung zugestimmt, und die zweistufige Einführung, die zuerst obligatorische E-Rechnungen und später die Verpflichtung zum Tax Reporting vorsieht, ist somit auf dem Weg.
Ausnahmen: Der Entwurf sieht einige wenige Ausnahmen vor. Die Verpflichtung zum elektronischen Rechnungsempfang gilt nicht für Rechnungen unter 250 Euro und für Fahrausweise.
Ende des Vorrangs der Papierrechnung: Die Zustimmung des Empfängers für den Erhalt von E-Rechnungen wird nicht mehr erforderlich sein. Von 2025 bis 2027 werden auch andere digitale oder papierhafte Rechnungen toleriert, sofern der Empfänger zustimmt. Ab 2026 sollen jedoch nur noch digitale Rechnungsformate gelten, und Papierrechnungen gehören der Vergangenheit an.
Die Übergangsregelung gewährt einen Bestandsschutz für Electronic Data Interchange (EDI) für drei Jahre.
Dieser Gesetzentwurf ist ein bedeutsamer Schritt zur Förderung der Digitalisierung und Steuerfairness in Deutschland, und er wird voraussichtlich große Auswirkungen auf Unternehmen und Steuerprozesse haben. Unternehmen sollten sich auf die Umstellung vorbereiten, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Das Wachstumschancengesetz sieht eine gesetzliche Regelung zur verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen vor. Dies soll dazu beitragen, Prozesse zu vereinfachen und medienbruchfreie Übermittlungen zu ermöglichen.
Die obligatorische Verwendung elektronischer Rechnungen ist Voraussetzung für die Verpflichtung zur transaktionsbezogenen Meldung von Umsätzen im B2B-Bereich an ein bundeseinheitliches elektronisches System der Verwaltung (Meldesystem).
Elektronische Rechnungen müssen den EN 16931-1 Standards entsprechen.
Papier- und andere elektronische Formate sind bis zum 31.12.2025 zulässig.
Ab dem 1.1.2028 müssen Unternehmen im Wesentlichen nur noch Rechnungen nach EN 16931-1 verwenden.
Echtheit der Herkunft bedeutet die Sicherheit der Identität des Rechnungsausstellers.
Unversehrtheit des Inhalts bedeutet, dass die Pflichtangaben der Rechnung während der Übermittlung nicht geändert wurden.
Lesbarkeit bedeutet, dass die Rechnung für das menschliche Auge lesbar sein muss und Dateiformate bis zum Ende der Aufbewahrungspflicht lesbar sein müssen.
Bis zum 31.12.2025 sind Papier und andere elektronische Formate für Rechnungen zulässig.
Bis zum 31.12.2027 sind andere elektronische Formate zulässig, wenn die Übermittlung mittels elektronischem Datenaustausch erfolgt.
Ab dem 1.1.2028 müssen im Wesentlichen nur noch Rechnungen nach EN 16931-1 verwendet werden.
Das Wachstumschancengesetz und die damit verbundenen Änderungen im Umsatzsteuergesetz zielen darauf ab, die Digitalisierung in steuerlichen Prozessen zu fördern und die Verwendung elektronischer Rechnungen zwischen Unternehmen zu standardisieren und verpflichtend zu machen. Dies soll die Steuerfairness und Effizienz erhöhen.
Die Schritte Deutschlands in Richtung Digitalisierung des Steuerwesens und der Einführung von E-Rechnungen sind eng mit Initiativen der Europäischen Union verbunden. Hier sind einige relevante Faktoren:
Die EU hat die ViDA-Initiative (VAT in the Digital Age) ins Leben gerufen, um das Mehrwertsteuersystem in Europa zu modernisieren und für das digitale Zeitalter fit zu machen. Deutschland hat sich aktiv an dieser Initiative beteiligt und die Prinzipien der EU in seine nationalen Gesetzgebungsprozesse integriert.
Die EU hat den EN16931-Standard für elektronische Rechnungen in der öffentlichen Beschaffung eingeführt. Dieser Standard zielt darauf ab, die Interoperabilität zwischen den EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen und den Austausch von E-Rechnungen zu erleichtern. Deutschland hat diesen Standard in seinen Gesetzentwurf zur Verpflichtung von E-Rechnungen integriert.
In verschiedenen EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, setzen Unternehmen zunehmend Continuous Transaction Controls (CTC) ein. Dies sind automatisierte Prozesse zur Überwachung und Verifizierung von Geschäftstransaktionen, um Steuerbetrug zu verhindern. Die steigende Verbreitung von CTC-Modellen in Nachbarländern wie Italien hat Deutschland dazu bewogen, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen.
Die Beteiligung Deutschlands an diesen EU-Initiativen und die Integration von EU-Standards in nationale Gesetzesentwürfe sind ein Beispiel für die enge Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten zur Förderung von Digitalisierung und Steuerfairness.
Diese Entwicklungen verdeutlichen den Trend in Europa, steuerliche Prozesse zu modernisieren und zu digitalisieren, um die Effizienz zu steigern und Steuerbetrug zu bekämpfen. Deutschland ist dabei, diese Trends in nationales Recht umzusetzen und sich auf die Verpflichtung zur Verwendung elektronischer Rechnungen und die Umstellung auf digitale Steuerberichterstattung vorzubereiten. Unternehmen sollten sich über diese Entwicklungen informieren und ihre Geschäftsprozesse entsprechend anpassen.
Tel: +49 561-56014568
Email: info@invoice-portal.de
Bildinformation:
Ort: Reichstagsgebäude, Plenarsaal, Berlin / Deutschland
Abgebildete Person: Scholz, Olaf
Aufgenommen: 06. September 2023, 09:21 Uhr
Bildnummer: 5017282
Fotograf/in: Marc-Steffen Unger
Versand der Rechnung an den Bund und die Länder
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