ViDA – VAT in the Digital Age
Das Vereinigte Königreich hat die verpflichtende E-Rechnung für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen ab dem 1. April 2029 bestätigt – eine wegweisende Reform zur Modernisierung der Steuer- und Zahlungsinfrastruktur.
Das Vereinigte Königreich hat die verpflichtende E-Rechnung für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen ab dem 1. April 2029 bestätigt – eine wegweisende Reform zur Modernisierung der Steuer- und Zahlungsinfrastruktur.
Der EU-Rat hat das Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (VAT in the Digital Age) genehmigt. Ziel ist es, die Mehrwertsteuerverfahren zu modernisieren, Betrug zu reduzieren und die Digitalisierung voranzutreiben.
Wichtige Maßnahmen:
Digitales Mehrwertsteuer-Reporting: Ab 2030 wird ein Echtzeit-Reporting-System mit eRechnungen für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen eingeführt.
Plattformwirtschaft: Plattformen für kurzfristige Vermietungen und Fahrdienste müssen Mehrwertsteuer erheben, wenn Anbieter dies nicht tun.
One-Stop-Shop: Unternehmen können Mehrwertsteuerpflichten für B2C-Verkäufe in einem EU-Portal erfüllen.
Das Paket wird die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken und geht nun zur endgültigen Genehmigung zurück ins Parlament.
Internationale Entwicklungen:
EU-Singapur-Digitalhandelsabkommen: Fördert grenzüberschreitende eRechnungsstandards zur Effizienzsteigerung im Handel.
Verhandlungen: Gespräche mit Philippinen, Thailand, Südkorea und den USA zur Angleichung von eRechnungsstandards.
Weitere Maßnahmen:
Veranstaltungen: Die EU präsentierte ihre Fortschritte zu eRechnungen auf internationalen Konferenzen.
Updates: Veröffentlichung neuer Code-Listen und Validierungsartefakte für eRechnungen im Oktober 2024.
Sicherheit: Ab 25. November wird für den Zugang zur EU-Helpdesk-Plattform eine Zwei-Faktor-Authentifizierung verpflichtend.
Dieses Paket markiert einen entscheidenden Schritt in der digitalen Transformation des EU-Steuersystems.
Weitere Maßnahmen:
Dieses Paket markiert einen entscheidenden Schritt in der digitalen Transformation des EU-Steuersystems.
Wir sind stets bemüht, unseren Service zu verbessern und an Ihre Wünsche anzupassen. Wenn Sie Verbesserungsvorschläge haben oder zusätzliche Funktionen wünschen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an: info@invoice-portal.de
Ihre Meinung ist uns wichtig und wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Invoice-Portal Team

3. Digitalisierungstag in Leinfelden-Echterdingen am 15.10.2024
E-Rechnung 2026: Was das neue BMF-Schreiben jetzt ändert
/in E-Rechnungs-NewsDas BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2026 stellt klar, dass ein Geschäftsregelfehler umsatzsteuerlich eine E-Rechnung bleibt, schreibt die Kontrollfunktion in den UStAE und verlängert zwei Nichtbeanstandungen bis Juni 2030.
Luxemburg plant verpflichtende B2B-E-Rechnungen ab 2028 – über Peppol
/in E-Rechnungs-NewsLuxemburg hat eine schrittweise Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnung ab 2028 vorgeschlagen. Der Gesetzentwurf 8815 würde Unternehmen dazu verpflichten, strukturierte elektronische Rechnungen über ein gemeinsames, auf Peppol basierendes Zustellnetzwerk zu empfangen und auszustellen.
Griechenland verschiebt Phase B der B2B-E-Rechnungsstellung – doch der 1. Februar 2027 ist das entscheidende Datum.
/in E-Rechnungs-NewsGriechenland hat Phase B der verpflichtenden B2B-E-Rechnung auf den 2. November 2026 verschoben. Der wichtigere Stichtag folgt jedoch am 1. Februar 2027: Ab diesem Zeitpunkt ist die direkte Übermittlung vom ERP-System an myDATA nicht mehr zulässig. Erfahren Sie, worauf sich Unternehmen jetzt vorbereiten müssen.