Belgien bestätigt verpflichtendes B2B-E-Invoicing ab dem 1. Januar 2026
Offizielle Klarstellungen des FÖD Finanzen, veröffentlicht am 7. Oktober 2025
Offizielle Klarstellungen des FÖD Finanzen, veröffentlicht am 7. Oktober 2025
Am 7. Oktober 2025 wurde die offizielle FAQ-Seite zur E-Rechnung in Belgien aktualisiert, wobei neue Fragen hinzugefügt und bestehende zu allgemeinen Themen und der B2B-Verpflichtung überarbeitet wurden. (eInvoice Belgium – FAQ) Ab 1. Januar 2026 müssen alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen in Belgien ausschließlich strukturierte elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen.
| Inkrafttreten: | 1. Januar 2026 |
| Maßgeblich ist: | das Rechnungsdatum, nicht Liefer- oder Zahlungsdatum |
| Format: | Peppol BIS Billing 3.0 (UBL 3.0) gemäß EN 16931 |
| Übermittlung: | ausschließlich über das Peppol-Netzwerk |
Nächster Schritt: Einführung des E-Reportings in Echtzeit ab Januar 2028
Das belgische Mandat ist ein weiterer Meilenstein in der Digitalisierung des europäischen Steuersystems. Unternehmen müssen ihre ERP- und Abrechnungssysteme an die Peppol-Kommunikation anpassen und sicherstellen, dass sie UBL-3.0-kompatible Rechnungen erstellen.
Informieren Sie Ihre Kunden und Lieferanten über die neuen Pflichten
Prüfen Sie, ob Ihr ERP-System Peppol BIS 3.0 unterstützt
Verbinden Sie sich mit einem zertifizierten Peppol Access Point (z. B. Invoice-Portal)
Automatisieren Sie den Rechnungsversand und -empfang
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