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Frankreich: Die E-Rechnungspflicht gilt seit dem 1. September 2026

In Frankreich ansässige, der Umsatzsteuer unterliegende Unternehmen müssen E-Rechnungen über eine zugelassene Plattform empfangen können. Großunternehmen und ETI müssen zusätzlich E-Rechnungen ausstellen und E-Reporting-Daten übermitteln. Dieser Beitrag beschreibt die Pflichten, den Ablauf und die Punkte, die deutsche Unternehmen betreffen.

1. September 2026
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