Frankreich startet am 1. September 2026: Jedes umsatzsteuerpflichtige Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können
Ab dem 1. September 2026 muss jedes umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in Frankreich E-Rechnungen über eine zugelassene Plattform empfangen. Große Unternehmen und ETIs müssen zudem E-Rechnungen ausstellen und E-Reportings durchführen. Was sich ändert und was jetzt zu prüfen ist.


