Elektronische Rechnung (E-Rechnung) ab 2025
Die Pflicht zur elektronische Rechnung wird für Firmen schrittweise zwischen 2025 und 2028 eingeführt.
Das Deutsche Parlament hat am 23. Februar 2024 das Wachstumschancengesetz verabschiedet, das bedeutende Veränderungen für die elektronische Rechnungsstellung ab dem Jahr 2025 einführt.
Die Definition der elektronischen Rechnung bzw. E-Rechnung wurde überarbeitet. Gemäß der neuen Fassung muss eine elektronische Rechnung den europäischen Normen entsprechen, darunter XRechnung, ZUGFeRD und Peppol BIS.
Rechnungsformate wie pdf, Excel, Word, EDIFACT werden nicht mehr akzeptiert.
Nur noch eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, das ihre elektronische Verarbeitung ermöglicht, und die den Vorgaben der Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 (ABl. L 133 vom 6.5.2014, S. 1, CEN-Format EN 16931) entspricht, gilt als elektronische Rechnung.
Ab dem 01.01.2025 müssen alle Rechnungsempfänger in der Lage sein, elektronische Rechnungen im EU-Format zu empfangen.
Zugelassene Formate:
Ab dem 01.01.2025 wird die Ausstellung von E-Rechnungen für inländische Umsätze zwischen Unternehmen eingeführt. Inländische Unternehmer sind verpflichtet, für ihre steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze, die sie an andere inländische Unternehmen erbringen, E-Rechnungen auszustellen.
Diese Verpflichtung betrifft nicht Umsätze gegenüber Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten oder Endverbrauchern.
Die Einführung der elektronischen Rechnung erfolgt stufenweise:
Wichtig: Papier-Rechnung ist nicht mehr erlaubt.
Eine Ausnahme gilt für Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von weniger als 800.000 € im vorangegangenen Kalenderjahr, die bis zum 31. 12.2027 von der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung befreit sind.
Diese Unternehmen haben noch bis zum 31. 12.2027 die Wahl zwischen drei Möglichkeiten:
Tel: +49 561-56014568
Email: info@invoice-portal.de
Bildinformation:
Ort: Reichstagsgebäude, Plenarsaal, Berlin / Deutschland, Abgebildete Person: Scholz, Olaf
Aufgenommen: 06. September 2023, 09:21 Uhr, Bildnummer: 5017282,
Fotograf/in: Marc-Steffen Unger
Angebot erstellen in Invoice-Portal
/in E-Rechnungs-NewsAb 01.01.2025 ist der Empfang von E-Rechnungen verpflichtend.
/in E-Rechnungs-NewsElektronische Rechnung ab 2025
/in E-Rechnungs-NewsPflicht zu elektronische Rechnung für Unternehmen (B2B)
/in E-Rechnungs-NewsWachstumschancengesetz beschlossen
/in E-Rechnungs-NewsWachstumschancengesetz
/in E-Rechnungs-NewsInvoice-Portal auf E-Rechnungs-Gipfel 2022 in Berlin
/in E-Rechnungs-NewsPeppol Message Response – ACK, MLR, BLR
/in E-Rechnungs-News