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Die Verfahren für die elektronische Rechnungsstellung sind nicht in allen deutschen Bundesländern gleich.
Auf jeden Fall gibt es hier einen einfachen Leitfaden, der die Anforderungen der einzelnen Bundesländer an die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland verdeutlicht.
Überblick über die E-Invoicing-Anforderungen für alle deutschen Behörden:
Direkte Bundesverwaltung
Übertragungskanäle:
- PEPPOL über Invoice-Portal.de
- Upload über Zentraler Rechnungseingang des Bundes (ZRE)
Links:
Unsere Empfehlung: Sie können die Rechnungen in Invoice-Portal.de erstellen und direkt aus dem Portal über PEPPOL versenden!
Indirekte Bundesverwaltung
Übertragungskanäle:
- PEPPOL über Invoice-Portal.de
- Upload über Rechnungseingangsplattform (OZG-RE)
Links:
Empfehlung: Sie können die Rechnungen in Invoice-Portal.de erstellen und direkt aus dem Portal über PEPPOL versenden!
Baden-Württemberg
Übertragungskanäle:
- Upload über Zentraler Rechnungseingang des Landes
- E-Mail an rechnung@service-bw.bwl.de
- PEPPOL (erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich)
Links:
Zusammenfassung:
- Ab dem 1. Januar 2022 sind Sie verpflichtet, elektronische Rechnungen zu stellen, wenn Sie Leistungen für die öffentliche Verwaltung auf Landesebene erbringen. Davon ausgenommen sind Rechnungen, die den Betrag von EUR 1.000 netto nicht überschreiten (und bis zum 31.12.2025 ausgestellt wurden) oder geheimhaltungsbedürfte Rechnungsdaten aufweisen. Diese Verpflichtung gilt nicht für Rechnungen an die öffentliche Verwaltung auf kommunaler Ebene.
Unsere Empfehlung: Sie können die Rechnungen in Invoice-Portal.de erstellen und direkt aus dem Portal über E-Mail versenden!
Bayern
Übertragungskanäle:
- Upload über Zentraler Rechnungseingang des Landes
Links:
Zusammenfassung:
- Staatliche Behörden sind ab 18.4.2020 dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen im Ober- und Unterschwellenbereich (ab 1.000 € netto) elektronisch empfangen und verarbeiten zu können. Für Gemeinden, Gemeindeverbände, Landratsämter und sonstige der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese Verpflichtungen ab 18.4.2020 zunächst für den Oberschwellenbereich und mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren ab 18.4.2022 auch für den Unterschwellenbereich (ab 1.000 € netto).
Unsere Empfehlung: Sie können Rechnungen in Invoice-Portal.de erstellen und direkt aus dem Portal über E-Mail versenden!
Berlin
Übertragungskanäle:
- PEPPOL über Invoice-Portal.de
- Upload über Rechnungseingangsplattform OZG-RE
Links:
Zusammenfassung:
- Bereits seit dem 16.04.2020 sind öffentliche Auftraggebende des Landes Berlin verpflichtet elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können.
Unsere Empfehlung: Sie können Rechnungen in Invoice-Portal.de erstellen und direkt aus dem Portal über PEPPOL versenden!
Brandenburg
Übertragungskanäle:
- PEPPOL über Invoice-Portal.de
- Upload über Rechnungseingangsplattform (OZG-RE)
Links:
Unsere Empfehlung: Sie können Rechnungen in Invoice-Portal.de erstellen und direkt aus dem Portal über PEPPOL versenden!
Bremen
Übertragungskanäle:
- PEPPOL über Invoice-Portal.de
- Upload: Bremer E-Rechnungsportal (zERIKA)
Links:
Unsere Empfehlung: Sie können Rechnungen in Invoice-Portal.de erstellen und direkt aus dem Portal über PEPPOL versenden!
Hamburg
Übertragungskanäle:
- PEPPOL über Invoice-Portal.de
- E-Mail an rechnung(at)xrechnung.hamburg.de (Registrierung erforderlich)
- Upload
- Das vorrangige Verfahren für den Versand ist per Webservice/PEPPOL.
E-Rechnungsstandards:
- XRechnung
Links:
Zusammenfassung:
- Ab dem 01. Januar 2022 sind alle Vertragspartner öffentlicher Auftraggeber verpflichtet Rechnung in dem neuen Standardformat XRechnung elektronisch zu übermitteln. Dies gilt i.d.R. ab einem Nettobetrag von 1.000 Euro bei Lieferung und Leistung, 3.000 Euro bei Bauleistungen.
Unsere Empfehlung: Sie können Rechnungen in Invoice-Portal.de erstellen und direkt aus dem Portal über PEPPOL oder E-Mail an E-Rechnungsportal versenden!