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Pflicht zur E-Rechnung ab 1. Januar 2022 in Kraft
(Letzte Überarbeitung: 30.10.2023)
Zusammenfassung:
- Seit dem 01. Januar 2022 sind alle Vertragspartner öffentlicher Auftraggeber verpflichtet Rechnung in dem neuen Standardformat XRechnung elektronisch zu übermitteln.
Zulässige Versandkanäle:
- Peppol (Das vorrangige Verfahren für den Versand)
- E-Rechnungsportal (Upload)
- E-Mail an rechnung(at)xrechnung.hamburg.de (Registrierung erforderlich)
E-Rechnungsstandards:
- XRechnung
Links:
Über Invoice-Portal.de können Sie die XRechnung erstellen und direkt aus dem Portal per Peppol oder E-Mail an Kommunen und Behörden in Hamburg versenden!
Basis Paket 14 Tage kostenlos und unverbindlich testen!
Danach werden Sie automatisch auf ein kostenloses Konto umgestellt und können weiterhin die Grundfunktionen des Invoice-Portals nutzen.