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Das Land Baden-Württemberg hat die gesetzliche Regelung zur Einführung der elektronischen Rechnung mit dem Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Baden-Württemberg vom 20. November 2018 getroffen.
Pflicht zur E-Rechnung ab 1. Januar 2022 in Kraft
Zusammenfassung:
- Als zulässige Rechnungsformate ist der Standard XRechnung vorgesehen.
- Ab dem 1. Januar 2022 sind Unternehmen zur Ausstellung und Übermittlung von elektronischen Rechnungen verpflichtet (davon ausgenommen sind Rechnungen, die den Betrag von EUR 1.000 netto nicht überschreiten)
Übertragungskanäle:
- Upload über Zentraler Rechnungseingang des Landes
- E-Mail an rechnung@service-bw.bwl.de
- PEPPOL (erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich)
Links:
Unsere Empfehlung: Sie können die Rechnungen in Invoice-Portal.de erstellen und direkt aus dem Portal über E-Mail versenden!