Deutschland: Vorbereitung auf die B2B-E-Rechnungspflicht
Deutschland führt eine der bedeutendsten Reformen zur Digitalisierung der Umsatzsteuer in der EU ein. Mit dem Wachstumschancengesetz hat das BMF neu definiert, was als elektronische Rechnung gilt, und eine Übergangsfrist festgelegt, die 2028 endet.



Belgien schreibt ab 1. Januar 2026 die PEPPOL-ID 0208 für B2B-E-Rechnungen vor.
/in E-Rechnungs-NewsAb dem 1. Januar 2026 müssen alle B2B-Rechnungen zwischen belgischen, umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen als strukturierte elektronische Rechnungen über das PEPPOL-Netzwerk ausgetauscht werden.
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