Zusammenfassung:
- Das Land Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, die E-Rechnung flächendeckend einzuführen. Allerdings sind die Rechnungsstellenden, die öffentliche Aufträge des Landes Berlin erfüllen, noch nicht verpflichtet, E-Rechnungen zu stellen.
- Die öffentlichen Auftraggebenden des Landes Berlin müssen jedoch in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
- Zulässige Rechnungsformate sind: Universal Business Language (UBL), Cross Industry Invoice (CII) und ZUGFeRD (Profil XRechnung).
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