Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
XRechnung verpflichtend ab 1. Januar 2022 für die Länder Saarland, Baden-Württemberg und Hamburg.
Ein zugelassenes Rechnungsformat: XRechnung, ZUGFeRD 2.0 – 2.1.1.
Saarland
Saarland
Ab Januar 2022 ist der Auftragnehmer nach § 3 der elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Saarlandes (eReVo-SL) regelmäßig zur elektronischen Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber im Saarland verpflichtet.
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro und weniger und für die Rechnungsstellung, unabhängig von dem Rechnungsbetrag, bei Bar -und Sofortzahlungen mit schuldbefreiender Wirkung.
Rechnungversand per E-Mail: ZRE-RLP@poststelle.rlp.de
Rechnungsportal: E-Rechnungsportal Rheinland-Pfalz
Weiteren Informationen unter: Saarland
Baden-Württemberg
Ab dem 01. Januar 2022 ist der Auftragnehmer nach § 4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet.
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
Für die elektronische Rechnungsstellung soll ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg verwenden werden.
Rechnungversand per E-Mail: rechnung@service-bw.bwl.de
Rechnungsportal: Baden-Württemberg zentraler Rechnungseingang
Weiteren Informationen unter: Baden-Württemberg
Hamburg
Ab dem 01. Januar 2022 ist der Auftragnehmer nach §1 E-Rechnungs-Gesetz und der Hamburgischen E-Rechnungs-VO zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen verpflichtet.
Versandkanal: PEPPOL (Die Peppol ID für Hamburg lautet 0204:02-FHH-06)
Rechnungversand per E-Mail: rechnung@xrechnung.hamburg.de
Rechnungsportal: E-Rechnungsportal
Weiteren Informationen unter: Hamburg
Die Voraussetzungen für elektronische Rechnungen an Kommunen oder Behörden des Landes sind:
• ein Nettoauftragswert ab 1.000 EUR
• ein zugelassenes Rechnungsformat: XRechnung
• eine Leitweg-ID: Diese erhalten Sie von Ihrem Auftraggeber
Für die Benutzung des Rechnungsportals sollen Sie sich vorher einmalig für den Zugang registrieren.