Zusammenfassung
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Ab dem 1. April 2025 gilt die E-Rechnungspflicht für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Rheinland-Pfalz – unabhängig vom Auftragswert.
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Die E-Rechnung muss den Standard XRechnung erfüllen.
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Die Leitweg-ID ist verpflichtend und muss im Feld BT-10 der XRechnung angegeben werden.
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Die Zustellung erfolgt über zentrale Plattformen und wird anhand der Leitweg-ID intern an die zuständige Behörde weitergeleitet.
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Die Nutzung des PEPPOL-Netzwerks wird unterstützt.
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Eine separate PEPPOL-ID pro Behörde ist nicht erforderlich.
Übertragungskanäle
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PEPPOL
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Zustellung über eine zentrale PEPPOL-ID des Landes Rheinland-Pfalz
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Routing erfolgt intern auf Basis der Leitweg-ID im XML-Inhalt
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E-Mail
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Einreichung per E-Mail ist möglich (Adresse abhängig von der empfangenden Behörde)
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Die XRechnung muss als XML-Datei im Anhang enthalten sein
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Upload-Portal
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Es steht ein zentrales Eingangsportal für die E-Rechnung zur Verfügung
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Zugang erfolgt über ein Online-Portal (Details variieren je nach Behörde)
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