Pflicht zu elektronische Rechnung für Unternehmen (B2B)
Die Pflicht zur elektronische Rechnung wird für Firmen schrittweise zwischen 2025 und 2028 eingeführt.
Die Pflicht zur elektronische Rechnung wird für Firmen schrittweise zwischen 2025 und 2028 eingeführt.
Am 22.03.2024 hat der Bundestrat das Wachstumschancengesetz verabschiedet, das bedeutende Änderungen für Unternehmen mit sich bringt.
Eine E-Rechnung für inländische Umsätze zwischen Unternhemen wird ab 01.01.2025 eingeführt.
Rechnungsempfänger soll ab 01.01.2025 bereit sein elektronische Rechnungen in EU Format zu empfangen.
Endverbraucher sind jedoch nicht verpflichtet, E-Rechnungen zu akzeptieren. Sie können weiterhin auf die Rechnung per Post oder als PDF im E-Mail-Anhang bestehen.
Das Gesetz sieht folgende Regelungen für Rechnungssender vor:
Tel: +49 561-56014568
Email: info@invoice-portal.de
Bildinformation:
Ort: Reichstagsgebäude, Plenarsaal, Berlin / Deutschland, Abgebildete Person: Scholz, Olaf
Aufgenommen: 06. September 2023, 09:21 Uhr, Bildnummer: 5017282,
Fotograf/in: Marc-Steffen Unger
Wachstumschancengesetz
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