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In Slowenien gelten für die elektronische Rechnungsstellung folgende rechtliche Grundlagen und Vorschriften, die weitgehend durch die EU-Gesetzgebung und spezifische nationale Regelungen bestimmt sind:
1. EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (2006/112/EG)
Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (2006/112/EG) bildet eine zentrale Grundlage für die elektronische Rechnungsstellung in Slowenien und allen EU-Mitgliedstaaten. Insbesondere Artikel 232 der Richtlinie erkennt die Rechtsgültigkeit elektronischer Rechnungen an, solange ihre Authentizität und Integrität durch geeignete Verfahren, wie elektronische Signaturen oder gesicherte Übertragungsmethoden, gewährleistet sind.
2. Slowenisches Mehrwertsteuergesetz (Zakon o davku na dodano vrednost – ZDDV-1)
Das slowenische Mehrwertsteuergesetz setzt die EU-Vorgaben um und legt spezifische Anforderungen für die Ausstellung und den Empfang von elektronischen Rechnungen fest. Die Authentizität (d.h. die Identität des Ausstellers) und Integrität (d.h. die Unveränderbarkeit des Inhalts) der elektronischen Rechnung müssen durch elektronische Signaturen oder andere Kontrollmechanismen sichergestellt sein.
3. Slowenische Verwaltungsvorschriften und Anweisungen der Steuerbehörde (FURS)
Die slowenische Steuerverwaltung (Finančna uprava Republike Slovenije – FURS) hat zusätzlich spezifische Regelungen für die elektronische Rechnungsstellung veröffentlicht. Diese umfassen Leitlinien für die technischen und administrativen Anforderungen an die Rechnungsstellung, einschließlich der akzeptierten Formate und Verfahren zur Sicherstellung der Authentizität und Integrität elektronischer Rechnungen.
4. EU-Verordnung zur elektronischen Rechnung (2014/55/EU)
Diese Verordnung verpflichtet öffentliche Einrichtungen in den EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Sloweniens, elektronische Rechnungen zu akzeptieren und zu verarbeiten, insbesondere bei Transaktionen zwischen Unternehmen und öffentlichen Institutionen (B2G). Ziel ist die Förderung einer standardisierten und effizienten Rechnungsverarbeitung im öffentlichen Sektor.
5. Datenschutz und Sicherheit
Für die elektronische Rechnungsstellung in Slowenien gelten die Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie nationale Datenschutzbestimmungen. Diese Regelungen verlangen, dass vertrauliche Daten bei der Übertragung und Speicherung angemessen geschützt werden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass personenbezogene Daten und finanzielle Informationen sicher verarbeitet und gespeichert werden, um unbefugten Zugriff zu verhindern.
6. Praktische Aspekte und Anforderungen
- Format der elektronischen Rechnung: In Slowenien können elektronische Rechnungen in Formaten wie e-SLOG (nationaler Standard), EN 16931 (europäischer Standard) und anderen strukturierten Formaten ausgestellt werden, sofern die Authentizität und Integrität der Daten gewährleistet sind.
- Archivierungspflichten: Elektronische Rechnungen müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden, bei Immobiliengeschäften sogar 20 Jahre. Sie müssen in einem lesbaren und unveränderlichen Format archiviert werden, um jederzeit zugänglich zu sein.
- Elektronische Signatur: Obwohl eine elektronische Signatur nicht zwingend vorgeschrieben ist, kann sie verwendet werden, um die Authentizität und Integrität der Rechnungsdaten zu gewährleisten. Alternativ können andere Mechanismen, wie EDI (Electronic Data Interchange), verwendet werden.
Fazit
Die elektronische Rechnungsstellung in Slowenien ist rechtlich anerkannt und basiert auf einer Kombination von EU-Richtlinien und nationalen Vorschriften. Unternehmen, die in Slowenien tätig sind und elektronische Rechnungen verwenden, müssen sicherstellen, dass ihre Rechnungen den Anforderungen an Authentizität, Integrität und Datenschutz entsprechen. Die geplante verpflichtende Einführung elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich ab 2026 zeigt, dass Slowenien die Digitalisierung und Standardisierung weiter vorantreibt.
Link: eDavki – Prva stran