E-Rechnung in Slowenien
Umfassender Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung in Slowenien – B2G-Mandat seit 2015 über UJP eRačun mit Unterstützung von e-SLOG und Peppol
Umfassender Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung in Slowenien – B2G-Mandat seit 2015 über UJP eRačun mit Unterstützung von e-SLOG und Peppol
Slowenien schreibt die elektronische Rechnungsstellung für alle öffentlichen Auftraggeber vor. Die Gesetzgebung basiert auf der EU-Richtlinie 2014/55/EU, die öffentliche Einrichtungen verpflichtet, Rechnungen im EN-16931-Format zu erhalten. Die slowenische Zahlungsverwaltung (UJP) betreibt die nationale Plattform und unterstützt den e-SLOG-XML-Standard sowie zunehmend auch Peppol-Formate.
E-Rechnungen sind für alle Lieferanten gegenüber Behörden in Slowenien verpflichtend.
Peppol BIS 3.0 wird für grenzüberschreitende B2G-E-Rechnungen akzeptiert und verbessert die Interoperabilität.
Schrittweise Ausweitung der Peppol-Nutzung auf private Unternehmen und Gemeinden.
EU-Richtlinie 2014/55/EU – Sloweniens E-Rechnungspflicht basiert auf dieser Richtlinie, die den öffentlichen Sektor verpflichtet, strukturierte elektronische Rechnungen zu erhalten.
Öffentliche Zahlungsverwaltung (UJP) – Beaufsichtigt die nationale eRačun-Plattform und setzt die Einhaltung der Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung durch.
Verpflichtend
E-Rechnungen sind für alle Lieferanten, die Rechnungen an öffentliche Institutionen in Slowenien stellen, verpflichtend.
Freiwillig
Zunehmendes Interesse an Interoperabilität und Automatisierung im privaten Sektor.
Freiwillig
Verbraucherrechnungen sind in der Regel nicht strukturiert; herkömmliche Formate bleiben verbreitet.
Lieferanten müssen strukturierte Rechnungen über das UJP eRačun-Portal oder über einen zwischengeschalteten Dienstleister ausstellen. Der nationale Standard ist e-SLOG (XML), kompatibel mit EN 16931. Peppol BIS 3.0 wird für grenzüberschreitende Rechnungen akzeptiert und zunehmend auch im Inland genutzt.
Rechnungsportal – Peppol & e-SLOG-Unterstützung
Unser Rechnungsportal ermöglicht slowenischen und grenzüberschreitenden Lieferanten, strukturierte Rechnungen im Peppol BIS- oder e-SLOG-XML-Format auszustellen. Wir stellen die Einhaltung der UJP-Portalspezifikationen sicher und ermöglichen eine sichere Rechnungsübermittlung an öffentliche und private Empfänger.
Ist die elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen in Slowenien verpflichtend?
Ja, sofern sie den öffentlichen Sektor beliefern. Alle Lieferanten öffentlicher Einrichtungen müssen elektronische Rechnungen einreichen.
Kann ich Peppol in Slowenien verwenden?
Ja, sowohl für grenzüberschreitende als auch für lokale B2G-Rechnungen. Peppol BIS 3.0 wird im Inland akzeptiert und zunehmend eingesetzt.
Welches Rechnungsformat wird akzeptiert?
Kann ich öffentlichen Einrichtungen ohne Registrierung Rechnungen stellen?
Nein, Sie müssen sich über das UJP-Portal registrieren oder einen zertifizierten Anbieter wie Invoice Portal nutzen.
Slowenien schreibt die elektronische Rechnungsstellung für alle Lieferanten des öffentlichen Sektors über das UJP-System im e-SLOG-XML-Format vor. Das Land akzeptiert außerdem Peppol BIS für grenzüberschreitende und lokale Rechnungen. Unternehmen können Rechnungen über das Regierungsportal oder zertifizierte Vermittler ausstellen. Das Rechnungsportal bietet umfassende Unterstützung für die Rechnungsstellung über Peppol und e-SLOG und hilft Kunden so, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und die Systeme zu integrieren.
Als zertifizierter Peppol Access Point bieten wir Lösungen für den sicheren Versand und Empfang elektronischer Rechnungen in ganz Europa – inklusive Formatkonvertierung, Validierung und Integration in nationale Systeme.