Elektronische Rechnung in Slowakei
Alles, was Sie über die Anforderungen, Formate und die Einhaltung der Vorschriften für elektronische Rechnungen in der Slowakei wissen müssen.
Alles, was Sie über die Anforderungen, Formate und die Einhaltung der Vorschriften für elektronische Rechnungen in der Slowakei wissen müssen.
Die elektronische Rechnungsstellung in der Slowakei unterliegt sowohl nationalen umsatzsteuerlichen Vorgaben als auch verbindlichen europäischen Richtlinien. Sie regeln nicht nur die Ausstellung elektronischer Rechnungen, sondern auch deren Übermittlung, Verarbeitung und langfristige Archivierung. Unternehmen, die in der Slowakei geschäftlich tätig sind, sind verpflichtet sicherzustellen, dass elektronische Rechnungen über den gesamten gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum hinweg den Anforderungen an Authentizität der Herkunft, Integrität des Inhalts und Lesbarkeit entsprechen. Eine nicht konforme Umsetzung kann zu operativen Problemen und steuerlichen Risiken führen.
Die elektronische Rechnungsstellung wird für Business-to-Government-Transaktionen über die Plattform IS EFA verpflichtend.
Der rechtliche Rahmen tritt in Kraft. Steuerpflichtige können eFaktúra freiwillig einführen und Integrationen mit akkreditierten digitalen Postdiensten testen.
Alle inländischen B2B-Transaktionen müssen strukturierte elektronische Rechnungen mit Echtzeit-Übermittlung an die Steuerbehörde verwenden.
Die Verpflichtung wird auf innergemeinschaftliche Transaktionen ausgeweitet. Umsatzsteuer-Zusammenfassende Meldungen und Kontrollmeldungen werden durch den Echtzeit-Datenaustausch ersetzt.
Der Übergang wird durch die folgenden Rechtsakte unterstützt:
Umsatzsteuergesetz (Nr. 222/2004 Slg.)
Geändert zur Festlegung der Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung und die digitale Berichterstattung.
Gesetz Nr. 215/2019 Slg.
Regelt die B2G-Verpflichtungen sowie den Betrieb der staatlich garantierten Plattform für die elektronische Rechnungsstellung.
EU-Richtlinie 2014/55/EU
Bildet die Grundlage für die standardisierte elektronische öffentliche Beschaffung und wurde in slowakisches Recht umgesetzt.
VAT in the Digital Age (ViDA)
Die slowakische Reform ist vollständig mit dieser EU-weiten Initiative zur Digitalisierung der Umsatzsteuer abgestimmt.
Bereits verpflichtend für alle öffentlichen Auftraggeber und deren Lieferanten (für Rechnungen über 5.000 EUR).
Ab 2027 verpflichtend für inländische Lieferungen von Waren und Dienstleistungen, einschließlich Anzahlungen.
Umsätze an Endverbraucher sind von der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung ausgenommen. Einzelhandelsumsätze werden weiterhin über das System e-Kasa gemeldet.
Die Slowakei nutzt das nationale System eFaktúra für die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung und die Echtzeit-Umsatzsteuerberichterstattung. Rechnungsdaten werden über akkreditierte Dienstleister übermittelt und in Echtzeit an die Finanzverwaltung weitergeleitet.
Invoice Portal – eFaktúra- & Peppol-Integration
Unser Invoice Portal ermöglicht eine nahtlose Integration mit dem slowakischen eFaktúra-System über akkreditierte digitale Postdienste sowie das Peppol-Netzwerk. Strukturierte Rechnungen werden validiert, an die Empfänger zugestellt und in Echtzeit an die Steuerbehörde gemeldet.
Gelten PDF- oder Word-Dateien als elektronische Rechnungen?
Nein. Ab 2027 sind Rechnungen im PDF- oder Word-Format für Mehrwertsteuerzwecke nicht mehr gültig.
Welche Meldefristen gelten?
Der Verkäufer muss die Rechnungsdaten zum Zeitpunkt der Ausstellung (in Echtzeit) übermitteln. Der Käufer muss den Empfang innerhalb von 5 Tagen bestätigen.
Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?
Bei einem ersten Verstoß können Geldbußen von bis zu 10.000 Euro und bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen Geldbußen von bis zu 100.000 Euro verhängt werden.
Ist die Zustimmung des Käufers erforderlich, um eine elektronische Rechnung zu erhalten?
Offizielle Quelle für Informationen zu eFaktúra, gesetzlichen Vorgaben und akkreditierten Dienstleistern
Technische Dokumentation, APIs und Sandbox-Umgebung für die Integration von eFaktúra
Offizielle Gesetzestexte, Änderungen und regulatorische Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung
Informationen zu Peppol-Standards, Governance und Akkreditierung
Die Slowakei schließt derzeit den Übergang zu einer vollständig digitalen steuerlichen Transparenz ab. Ab 2027 sind Papier- und PDF-Rechnungen im B2B-Bereich nicht mehr zulässig, und die Echtzeit-Meldung wird für alle umsatzsteuerlich registrierten Steuerpflichtigen zum Standard.
Unternehmen sollten die Vorbereitungsphase (2025–2026) nutzen, um ihre ERP-Systeme anzupassen und einen zuverlässigen „Digitalen Postdienst“ für die Peppol-Integration auszuwählen. Dies hilft, erhebliche Sanktionen zu vermeiden und gleichzeitig ein höheres Maß an Automatisierung und Effizienz in den Buchhaltungsprozessen zu erreichen.
Als zertifizierter Peppol Access Point bieten wir Lösungen für den sicheren Versand und Empfang elektronischer Rechnungen in ganz Europa – inklusive Formatkonvertierung, Validierung und Integration in nationale Systeme.