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In Rumänien ist die elektronische Rechnungsstellung ein integraler Bestandteil des nationalen Steuersystems, das in den letzten Jahren weiter digitalisiert wurde, um Steuerbetrug zu bekämpfen und die Verwaltung der Mehrwertsteuer zu optimieren. Elektronische Rechnungen (e-Rechnungen) in Rumänien müssen bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen, die durch nationale und europäische Vorschriften geregelt werden.
Hier sind die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die elektronische Rechnungsstellung in Rumänien:
1. Steuergesetzbuch (Codul Fiscal)
Das rumänische Steuergesetzbuch (Codul Fiscal) bildet die rechtliche Grundlage für die Ausstellung und Anerkennung von Rechnungen in Rumänien, einschließlich elektronischer Rechnungen. Es gibt klare Bestimmungen über die Anforderungen an die Rechnungsstellung im Allgemeinen, einschließlich der elektronischen Form.
- Artikel 319 des Codul Fiscal regelt die Mehrwertsteuer und gibt an, dass Rechnungen grundsätzlich den Anforderungen entsprechen müssen, um für steuerliche Zwecke anerkannt zu werden. Dies schließt elektronische Rechnungen ein, die unter bestimmten Bedingungen die gleiche Gültigkeit wie Papierrechnungen haben.
- Artikel 319, Absatz 15 des Codul Fiscal stellt fest, dass elektronische Rechnungen den Steuervorschriften entsprechen müssen, einschließlich der Authentizität und Integrität des Inhalts.
2. Regelungen zur elektronischen Rechnungsstellung: Regierungsbeschluss 1.226/2021
Ein wesentlicher Schritt in der Entwicklung der elektronischen Rechnungsstellung in Rumänien wurde mit dem Regierungsbeschluss 1.226/2021 gemacht, der die Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU zur elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor regelt.
- Ab 2022 wurde die elektronische Rechnungsstellung für den B2G-Bereich (Business-to-Government) verpflichtend. Unternehmen, die Geschäfte mit der öffentlichen Verwaltung machen, müssen ihre Rechnungen in elektronischer Form übermitteln.
- Der e-Factura-Standard wurde eingeführt, um elektronische Rechnungen im Einklang mit den Vorschriften des europäischen Peppol-Systems (Pan-European Public Procurement OnLine) zu erstellen und zu übermitteln.
3. e-Factura-System
Das e-Factura-System ist die zentrale Plattform der rumänischen Steuerbehörde ANAF (Agenția Națională de Administrare Fiscală), über die alle elektronischen Rechnungen, die an die öffentliche Verwaltung gesendet werden, verarbeitet und validiert werden.
- e-Factura ist für die Übermittlung von Rechnungen an staatliche Einrichtungen und für die Validierung und Archivierung der Rechnungen zuständig.
- Unternehmen, die mit der öffentlichen Verwaltung in Rumänien zusammenarbeiten (B2G), sind verpflichtet, ihre Rechnungen im e-Factura-System zu übermitteln.
- Das System ist auch so konzipiert, dass es die ordnungsgemäße Archivierung und Überprüfung der Rechnungen in Echtzeit ermöglicht.
4. EU-Richtlinie 2014/55/EU
Rumänien hat die europäische Richtlinie 2014/55/EU zur elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor vollständig umgesetzt, die eine verpflichtende elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen vorschreibt.
- Peppol-Standard: Rumänien verwendet den Peppol-Standard für den Austausch elektronischer Rechnungen im öffentlichen Sektor. Peppol stellt sicher, dass die elektronische Rechnungsstellung auf europäischer Ebene standardisiert ist und eine einfache, sichere Übermittlung von Rechnungen zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen ermöglicht wird.
5. Archivierung und Integrität von elektronischen Rechnungen
In Rumänien müssen elektronische Rechnungen die Integrität und Authentizität des Inhalts wahren. Die Archivierungspflichten werden ebenfalls durch das rumänische Steuergesetzbuch und andere gesetzliche Regelungen bestimmt.
- Artikel 319 des Codul Fiscal legt fest, dass Rechnungen (einschließlich elektronischer Rechnungen) mindestens 10 Jahre lang archiviert werden müssen.
- Elektronische Rechnungen müssen so archiviert werden, dass sie nicht verändert werden können und für steuerliche Prüfungen jederzeit zugänglich sind.
6. Elektronische Signaturen und Sicherheitsanforderungen
Die Authentizität und Integrität der elektronischen Rechnungen wird in Rumänien durch die Verwendung von elektronischen Signaturen und anderen Sicherheitsmechanismen gewährleistet:
- Elektronische Signaturen sind notwendig, um die Identität des Ausstellers zu bestätigen und sicherzustellen, dass die Rechnung nicht nachträglich verändert wurde.
- Es gibt spezifische Anforderungen an die Qualifizierung und Verifizierung von elektronischen Signaturen gemäß der EU-Verordnung eIDAS (Electronic Identification and Trust Services), die auch in Rumänien umgesetzt wird.
7. Strafen bei Nichteinhaltung der Vorschriften
Unternehmen, die gegen die Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung verstoßen, insbesondere im Hinblick auf die Übermittlung von Rechnungen über das e-Factura-System und die Archivierungspflichten, können von der rumänischen Steuerbehörde ANAF mit Strafen belegt werden.
- Mögliche Strafen können bei Versäumnissen bei der Übermittlung von Rechnungen oder Verstößen gegen die Archivierungsanforderungen verhängt werden.
- Unternehmen, die mit der öffentlichen Verwaltung in Rumänien Geschäfte tätigen, müssen sicherstellen, dass ihre Rechnungen im korrekten Format und gemäß den gesetzlichen Fristen übermittelt werden.
8. Zukünftige Entwicklungen
Rumänien plant, das System der elektronischen Rechnungsstellung in den kommenden Jahren weiter auszubauen, um die Steuererhebung zu verbessern und Steuerbetrug zu verhindern. Möglicherweise wird es in Zukunft auch obligatorisch sein, dass private Unternehmen (B2B) elektronische Rechnungen ausstellen und übermitteln, was die Transparenz und Effizienz des Steuersystems weiter erhöhen würde.
Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen für die elektronische Rechnungsstellung in Rumänien:
- Steuergesetzbuch (Codul Fiscal): Elektronische Rechnungen sind steuerlich anerkannt, wenn sie die Anforderungen an Authentizität und Integrität erfüllen.
- Regierungsbeschluss 1.226/2021: Einführung der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2G-Bereich (Business-to-Government).
- e-Factura-System: Zentrale Plattform für die Übermittlung, Validierung und Archivierung elektronischer Rechnungen.
- EU-Richtlinie 2014/55/EU: Umsetzung der EU-Vorgaben zur elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor mit dem Peppol-Standard.
- Archivierungspflichten: Elektronische Rechnungen müssen für mindestens 10 Jahre archiviert werden.
- Elektronische Signaturen: Zur Sicherstellung der Authentizität und Integrität von Rechnungen.
- Strafen bei Nichteinhaltung: Bußgelder bei Verstößen gegen die Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung.
Fazit:
In Rumänien ist die elektronische Rechnungsstellung insbesondere im öffentlichen Sektor (B2G) verpflichtend, wobei Unternehmen, die mit der öffentlichen Verwaltung zusammenarbeiten, ihre Rechnungen über das e-Factura-System übermitteln müssen. Das System basiert auf dem Peppol-Standard und sorgt dafür, dass Rechnungen standardisiert und sicher übermittelt werden. Die Archivierung und Authentifizierung elektronischer Rechnungen sind ebenfalls streng geregelt. Die Umsetzung der elektronischen Rechnungsstellung trägt dazu bei, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Effizienz des Steuersystems zu steigern.
Link: https://www.anaf.ro