Elektronische Rechnung in Luxemburg
Umfassender Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung in Luxemburg – 100% B2G-Mandat über das Peppol-Netzwerk, vollständige Einhaltung seit März 2023
Umfassender Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung in Luxemburg – 100% B2G-Mandat über das Peppol-Netzwerk, vollständige Einhaltung seit März 2023
Luxemburg hat die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor zu 100 % eingeführt und zählt damit zu den Vorreitern Europas im B2G-E-Rechnungswesen. Seit März 2023 müssen alle Lieferanten – inländische wie ausländische – Rechnungen elektronisch an luxemburgische Behörden senden. Luxemburg setzt dabei einzigartig auf das Peppol-Netzwerk als technische Grundlage statt auf eine zentrale staatliche Plattform, was Flexibilität und internationale Kompatibilität gewährleistet.
Luxemburg verabschiedete Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU. Ab April 2019 mussten zentrale Behörden E-Rechnungen entgegennehmen; lokale Behörden folgten ab April 2020.
Die Änderung vom 13. Dezember 2021 legte gestaffelte Fristen für Lieferanten fest, um E-Rechnungen an den öffentlichen Sektor zu senden: große Unternehmen ab Mai 2022, mittlere ab Oktober 2022 und kleine ab März 2023.
Große Unternehmen waren ab dem 18. Mai 2022 verpflichtet, E-Rechnungen an den öffentlichen Sektor zu stellen. Mittlere Unternehmen folgten ab dem 18. Oktober 2022.
Ab dem 18. März 2023 wurde die E-Rechnungsstellung für alle Lieferanten (einschließlich Klein- und Kleinstunternehmen, inländischer wie ausländischer) an den luxemburgischen öffentlichen Sektor verpflichtend.
Etwa 1,4 Millionen E-Rechnungen wurden über das Peppol-Netzwerk empfangen. Luxemburg wurde damit das nach Volumen 11. größte und bezogen auf die Bevölkerung das 4. aktivste Peppol-Land.
Pläne zur Anpassung an die EU-ViDA-Initiative sehen eine mögliche Ausweitung der E-Rechnungsstellung auf B2B-Transaktionen etwa zwischen 2028 und 2030 vor, um die EU-Anforderungen an die digitale Meldung zu erfüllen.
Gesetz vom 16. Mai 2019 über E-Rechnungen im öffentlichen Auftragswesen – Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU; verpflichtet Behörden, E-Rechnungen entgegenzunehmen und zu verarbeiten.
Änderung vom 13. Dezember 2021 – führte Verpflichtungen für Lieferanten mit gestaffelten Fristen für große, mittlere und kleine Unternehmen ein.
Technische Standards:
Wichtige rechtliche Hinweise:
Vollständig verpflichtend
Seit dem 18. März 2023 muss jede Rechnung an luxemburgische Behörden elektronisch übermittelt werden. Dies gilt für alle Lieferanten unabhängig von Unternehmensgröße oder Herkunftsland.
Freiwillig
Derzeit keine Verpflichtung. Unternehmen können E-Rechnungen auf gegenseitiger Vereinbarung nutzen. Viele nutzen bereits Peppol aus Effizienzgründen. Eine zukünftige Verpflichtung wird für den Zeitraum 2028–2030 erwartet.
Keine Verpflichtung
Die Rechnungsstellung an Verbraucher bleibt außerhalb des Geltungsbereichs. Für B2C-Transaktionen werden weiterhin herkömmliche Quittungen und Rechnungen (Papier oder PDF) verwendet.
Falls Sie ein ausländisches Unternehmen sind, das eine luxemburgische Behörde beliefert, unterliegen Sie derselben E-Rechnungsverpflichtung. Das Gesetz bezieht ausdrücklich „alle in- und ausländischen Wirtschaftsteilnehmer“ bei öffentlichen Aufträgen ein.
Luxemburg setzt auf das Peppol-Netzwerk statt auf eine zentrale staatliche Plattform. Dieser dezentrale Ansatz ermöglicht flexiblen Zugang über zertifizierte Access Points und gewährleistet internationale Interoperabilität.
Unser Rechnungsportal bietet zertifizierte Peppol-Access-Point-Konnektivität und ermöglicht die nahtlose Übermittlung von E-Rechnungen an luxemburgische Behörden. Verbinden Sie Ihr ERP-System oder nutzen Sie unsere Weboberfläche für konforme B2G-Rechnungsstellung.
Ja, für B2G-Transaktionen. Seit dem 18. März 2023 müssen alle Lieferanten elektronische Rechnungen an öffentliche Stellen senden. Für B2B bleibt sie freiwillig, wird aber voraussichtlich ab 2028–2030 verpflichtend.
Luxemburg akzeptiert XML-Rechnungen im UBL 2.1- oder UN/CEFACT CII-Format gemäß EN 16931. Peppol BIS Billing 3.0 (UBL) ist das am häufigsten verwendete Format. PDF gilt nicht als E-Rechnung.
Verwenden Sie eine Peppol-fähige Software oder einen Dienstleister, um über das Peppol-Netzwerk zu übermitteln. Alternativ können kleine Lieferanten das Guichet.lu-Webportal zur manuellen Eingabe nutzen. Sie benötigen die Peppol-ID des Empfängers (häufig dessen USt- oder Unternehmensnummer).
Ja. Ausländische Lieferanten, die Rechnungen an luxemburgische öffentliche Stellen stellen, unterliegen derselben Verpflichtung. Die Anbindung über Peppol über einen zertifizierten Anbieter ermöglicht eine unkomplizierte grenzüberschreitende Einhaltung.
Öffentliche Stellen werden voraussichtlich keine papierbasierten oder PDF-Rechnungen bearbeiten, was die Zahlung erheblich verzögern kann. Obwohl keine spezifischen Bußgelder vorgesehen sind, kann die Nichteinhaltung die Geschäftsbeziehung oder die Berechtigung für zukünftige Aufträge beeinträchtigen.
Luxemburg gehört zu den europäischen Vorreitern im Bereich der B2G-E-Rechnung. Bis Ende 2025 ist die elektronische Rechnungsstellung zu 100 % für alle Unternehmen – inländische wie ausländische – verpflichtend, die mit dem öffentlichen Sektor zusammenarbeiten. Dies wurde durch eine schrittweise Einführung in den Jahren 2022–2023 erreicht und führte zu einer nahezu flächendeckenden Nutzung: Rund 800 öffentliche Stellen und über 1.400 private Unternehmen sind inzwischen über das Peppol-Netzwerk angebunden.
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern hat Luxemburg kein zentrales staatliches Portal geschaffen. Stattdessen setzt das Land vollständig auf das dezentrale Peppol-Interoperabilitätsframework, über das Rechnungen über zertifizierte Service Provider ausgetauscht werden. Verwendet wird der reine europäische Standard EN 16931 (UBL/CII) ohne nationale Abweichungen, was eine nahtlose grenzüberschreitende Kompatibilität sicherstellt.
Während die E-Rechnung im B2B- und B2C-Bereich derzeit noch freiwillig ist, fördert die Regierung die Nutzung aktiv und richtet die politische Ausgestaltung auf eine mögliche künftige Verpflichtung für alle umsatzsteuerrelevanten Rechnungen im Laufe des Jahrzehnts aus. Insgesamt bietet Luxemburg ein ausgereiftes, effizientes und zukunftssicheres Umfeld für die elektronische Rechnungsstellung – mit schnelleren Verarbeitungsprozessen, weniger Zahlungsverzug und einer starken Ausrichtung an kommenden EU-weiten Digital-Reporting-Initiativen.
Als zertifizierter Peppol Access Point bieten wir Lösungen für den sicheren Versand und Empfang elektronischer Rechnungen in ganz Europa – inklusive Formatkonvertierung, Validierung und Integration in nationale Systeme.