Elektronische Rechnung in Litauen
Umfassender Leitfaden zu den Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung in Litauen – B2G-Pflicht seit 2017, SABIS-Plattform und bevorstehende B2B-Pflicht (2028)
Umfassender Leitfaden zu den Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung in Litauen – B2G-Pflicht seit 2017, SABIS-Plattform und bevorstehende B2B-Pflicht (2028)
Litauen verfügt über eines der ausgereiftesten E-Rechnungsumfelder in Europa, insbesondere im öffentlichen Sektor. Seit 2017 ist die E-Rechnungsstellung für alle Lieferanten bei öffentlichen Aufträgen verpflichtend, wodurch die B2G-Rechnungsstellung vollständig elektronisch erfolgt. Das Land betreibt SABIS – eine zentrale E-Rechnungsplattform, die Unternehmen und öffentliche Stellen verbindet und sicherstellt, dass Rechnungen standardisiert übermittelt und verarbeitet werden.
Rechtsvorschriften aus dem Jahr 2015 (Änderungen des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen) ebneten den Weg. Ab dem 1. Juli 2017 mussten alle Lieferanten im öffentlichen Auftragswesen elektronische Rechnungen an öffentliche Stellen übermitteln.
Mit Unterstützung aus EU-Mitteln (CEF) implementierte Litauen eine nationale Vier-Ecken-E-Rechnungsinfrastruktur, die die vollständige Einhaltung der Richtlinie 2014/55/EU und die Anpassung an EN 16931 ermöglicht.
Gemäß der Richtlinie konnten alle litauischen öffentlichen Auftraggeber EN-16931-konforme Rechnungen, auch grenzüberschreitende, ab diesem Zeitpunkt entgegennehmen.
Das ältere System (eSąskaita) wurde durch eine neue Plattform namens SABIS (Shared Invoicing Information System) ersetzt, die nun die einzige Lösung für die Übermittlung von E-Rechnungen an alle öffentlichen Stellen ist.
Die Regierung signalisiert Pläne, die E-Rechnungspflicht über B2G hinaus auszuweiten. Angesichts der EU-Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) plant Litauen die verpflichtende E-Rechnungsstellung im B2B-Bereich ab dem 1. Januar 2028.
Voraussichtliche Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnungsstellung im Einklang mit den EU-weiten Reformen zur digitalen Mehrwertsteuermeldung. Strukturierte E-Rechnungen werden dann die Norm für alle Geschäftsbeziehungen.
Das litauische System für elektronische Rechnungen basiert auf dem öffentlichen Beschaffungsrecht und der EU-Harmonisierung. Das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (in der Fassung von 2017) führte die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für öffentliche Aufträge ein und setzte damit die EU-Richtlinie 2014/55/EU um.
Bemerkenswert ist, dass Litauen seit Mitte 2017 noch einen Schritt weiter ging und die elektronische Rechnungsstellung für alle öffentlichen Aufträge (unabhängig davon, ob sie über oder unter den EU-Schwellenwerten liegen) verpflichtend macht. Alle nationalen, regionalen und lokalen Behörden müssen diese Vorgabe einhalten, und Lieferanten sind zur Nutzung des zentralen Systems verpflichtet.
Bezüglich der Standards hat Litauen die europäische Norm EN 16931 vollständig übernommen. Laut Gesetz müssen alle elektronischen Rechnungen des öffentlichen Sektors dieser Norm entsprechen, um die Interoperabilität mit anderen EU-Ländern zu gewährleisten. Litauen hat über die europäischen Kernstandards hinaus keine eigenen nationalen Datenanforderungen eingeführt – es gibt derzeit kein nationales CIUS (Central Integrated Unified Records System).
Die Vorschläge zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter auf EU-Ebene haben die Entwicklung Litauens beeinflusst. Das Finanzministerium hat in den Jahren 2023–2025 einen Entwurf für die Umsetzung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung und der digitalen Mehrwertsteuermeldung bis 2028 erarbeitet.
Litauen ist europäischer Vorreiter bei der E-Rechnung im B2G-Bereich. Jedes Unternehmen (inländisch oder ausländisch), das an einem öffentlichen Auftrag beteiligt ist, muss eine strukturierte E-Rechnung ausstellen.
Gilt für alle Ebenen der öffentlichen Verwaltung
Sowohl über als auch unter EU-Schwellenwerten
Ausschließlich über die SABIS-Plattform
Derzeit freiwillig. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung für litauische Unternehmen, E-Rechnungen im privaten Sektor zu verwenden. Regierungsquellen deuten auf eine verpflichtende Einführung ab 2028 hin.
Derzeit auf gegenseitiger Vereinbarung
Viele große Unternehmen verwenden bereits E-Rechnungen
Vorbereitung auf die Verpflichtung ab 2028
Die elektronische Rechnungsstellung ist für Verkäufe an Verbraucher nicht verpflichtend. Die meisten B2C-Transaktionen werden über Quittungen oder herkömmliche Rechnungen abgewickelt.
Herkömmliche Quittungen zulässig
E-Rechnungen optional
Voraussichtlich auch künftig außerhalb des Geltungsbereichs
Litauen wendet für die B2G-E-Rechnungsstellung ein zentralisiertes Plattformmodell an, das in europäische Netzwerke integriert ist. Kernstück ist SABIS (Sąskaitų Administravimo Bendroji Informacinė Sistema) – das nationale E-Rechnungssystem, das vom Registerzentrum unter dem Finanzministerium verwaltet wird.
Kleinere Lieferanten oder solche mit geringem Rechnungsaufkommen können sich im SABIS-Online-Portal anmelden und Rechnungsdaten manuell eingeben oder XML-Dateien hochladen. Dadurch können auch KMU ohne große IT-Investitionen die Vorgaben erfüllen.
Größere Unternehmen integrieren ihre Buchhaltungs- oder ERP-Systeme oft direkt über eine sichere API in SABIS. So können E-Rechnungen automatisch aus ihrer Software gesendet werden. Die Regierung stellte hierfür SDKs und Leitfäden bereit.
SABIS ist an das Peppol-eDelivery-Netzwerk angeschlossen. Ein Lieferant kann eine Rechnung über einen Peppol-Access Point senden, und sie wird von SABIS empfangen. Die Nutzung des Vier-Ecken-Peppol-Modells ist entscheidend für grenzüberschreitende und lokale Anbieter.
Keine proprietären Erweiterungen – Litauen legt keine zusätzlichen inhaltlichen Anforderungen über den europäischen Kernstandard hinaus fest. Eine Rechnung, die dem europäischen Standard entspricht, wird von SABIS problemlos akzeptiert.
10 Jahre
Allgemeine Aufbewahrungsfrist für Umsatzsteuerunterlagen
Unternehmen müssen ihre Rechnungsunterlagen (elektronisch oder als Ausdruck) gemäß den allgemeinen steuerlichen Vorschriften aufbewahren. Die SABIS-Plattform und das E-Rechnungsteam des Finanzministeriums überwachen die Nutzung und Leistungsfähigkeit des Systems. Derzeit verfügt Litauen über keine kontinuierliche Transaktionskontrolle oder Echtzeit-Mehrwertsteuermeldung im Zusammenhang mit der E-Rechnungsstellung, obwohl sich dies mit den geplanten Änderungen ab 2028 ändern könnte.
Ist die elektronische Rechnungsstellung in Litauen verpflichtend?
Ja, derzeit jedoch nur für den öffentlichen Sektor. Die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen und Behörden ist seit dem 1. Juli 2017 verpflichtend. Jede Rechnung an eine litauische Behörde muss elektronisch erfolgen und dem europäischen Standard entsprechen. Für Geschäftskunden (B2B) ist die elektronische Rechnungsstellung noch nicht verpflichtend – Unternehmen können Rechnungen freiwillig elektronisch austauschen. Litauen plant, die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich bis 2028 verpflichtend einzuführen. Für Privatkunden (B2C) besteht keine Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung.
Welche Plattform wird in Litauen für die elektronische Rechnungsstellung verwendet?
Die Plattform heißt SABIS (Sąskaitų Administravimo Bendroji Informacinė Sistema). Es handelt sich um das zentrale litauische System zur Verwaltung elektronischer Rechnungen. Alle elektronischen Rechnungen an den öffentlichen Sektor müssen über SABIS abgewickelt werden. Unternehmen greifen in der Regel über ein Webportal oder einen Dienstleister (mittels API-Integration oder über das Peppol-Netzwerk) auf SABIS zu. Im Wesentlichen ist SABIS der Rechnungseingang der Regierung.
Muss ich in Litauen Peppol nutzen?
Ich bin ein ausländischer Lieferant – muss ich meinen litauischen Kunden elektronische Rechnungen stellen?
Wenn Ihr Kunde eine litauische Einrichtung des öffentlichen Sektors ist, ja – auch ausländische Lieferanten müssen elektronische Rechnungen über SABIS oder Peppol versenden. Die Regelung gilt für „alle Lieferanten, die an öffentlichen Aufträgen teilnehmen“, also auch für nicht-litauische Unternehmen. Für private litauische Unternehmen besteht derzeit keine gesetzliche Verpflichtung. Sollte Ihr Kunde jedoch eine elektronische Rechnung verlangen, müssen Sie darauf vorbereitet sein, eine solche zu versenden.
Welches Rechnungsformat benötige ich für Litauen?
Wie erfahre ich, ob meine Rechnung eingegangen und akzeptiert wurde?
Litauen verfügt über eine der ausgereiftesten Umgebungen für elektronische Rechnungsstellung in Europa, insbesondere im öffentlichen Sektor. Seit 2017 ist die elektronische Rechnungsstellung für alle Lieferanten von Regierungsaufträgen verpflichtend, wodurch die Rechnungsstellung im B2G-Bereich vollständig elektronisch erfolgt.
Um dies zu ermöglichen, betreibt Litauen SABIS – eine zentrale Plattform für elektronische Rechnungsstellung, die Unternehmen und öffentliche Einrichtungen verbindet und die standardisierte Übermittlung und Verarbeitung von Rechnungen gewährleistet. Das Land hat den europäischen Standard für elektronische Rechnungsstellung (EN 16931) vollständig übernommen. Rechnungen werden daher in strukturierten Formaten wie Peppol BIS 3.0 (UBL XML) ohne zusätzliche nationale Komplexitäten ausgestellt.
Während die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich derzeit noch optional ist, nutzen viele Unternehmen sie bereits freiwillig. Die Regierung signalisiert eine zukünftige Verpflichtung bis 2028, um sie an die Reformen der digitalen Mehrwertsteuer der EU anzupassen. Für Verbraucherrechnungen besteht derzeit keine Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung, sodass der B2C-Bereich vorerst weiterhin traditionell abgewickelt wird.
Insgesamt zeichnet sich die litauische Rechnungslandschaft durch einen zentralisierten, aber dennoch interoperablen Ansatz aus: Eine einheitliche nationale Plattform (Peppol-basiert) verarbeitet Rechnungen des öffentlichen Sektors, und dieselben Standards gelten auch für den privaten Sektor, sofern dieser die elektronische Rechnungsstellung nutzt. Unternehmen, die in Litauen Geschäfte tätigen, profitieren von einer effizienten Rechnungsverarbeitung und schnelleren Zahlungen im öffentlichen Sektor.
Als zertifizierter Peppol Access Point bieten wir Lösungen für den sicheren Versand und Empfang elektronischer Rechnungen in ganz Europa – inklusive Formatkonvertierung, Validierung und Integration in nationale Systeme.