E-Rechnung in Kroatien
Umfassender Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung in Kroatien – Rechtliche Grundlagen, Pflichten und praktische Umsetzung
Umfassender Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung in Kroatien – Rechtliche Grundlagen, Pflichten und praktische Umsetzung
In Kroatien basiert die rechtliche Grundlage für die elektronische Rechnungsstellung auf einer Kombination von EU-Vorschriften und nationalem Recht. Kroatien hat die relevanten EU-Richtlinien in nationales Recht übernommen und spezifische Bestimmungen zur E-Rechnung erlassen.
Kroatien tritt dem Peppol-Netzwerk bei und ermöglicht grenzüberschreitenden E-Rechnungsaustausch.
Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für alle öffentlichen Aufträge nach EN 16931.
Neues Fiskalisierungsgesetz tritt in Kraft (1. September 2025).
Ab 1. Januar 2026 wird die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen verpflichtend.
Auch Kleinunternehmer müssen ab Januar 2027 elektronische Rechnungen ausstellen.
Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie bildet die allgemeine Basis für elektronische Rechnungen in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie erlaubt, elektronische Rechnungen steuerlich anzuerkennen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
Das kroatische Mehrwertsteuergesetz regelt, dass elektronische Rechnungen unter den gleichen Bedingungen wie Papierrechnungen zulässig sind. E-Rechnungen müssen die gleichen Pflichtangaben enthalten und den Anforderungen an Authentizität und Integrität genügen.
Technische Anforderungen:
✓ Alle MwSt-pflichtigen Unternehmen
✓ Ausstellungspflicht für Ausgangsrechnungen
✓ Empfangspflicht für Eingangsrechnungen
✓ Gilt für inländische B2B-Transaktionen
Technische Umsetzung:
Grenzüberschreitend
Austausch mit europäischen Partnern
Validierung
Automatische Formatprüfung
Standardisiert
UBL 2.1/Peppol BIS 3.0 Format
Archivierung
Gesetzeskonforme Speicherung
Ein PDF-Dokument gilt nicht als elektronische Rechnung im gesetzlichen Sinne. Rechtlich maßgeblich ist die strukturierte XML-Datei. Ein PDF kann als zusätzliche menschenlesbare Darstellung mitgesendet werden.
Anforderungen an die Archivierung:
Für Rechnungen an Privatpersonen besteht derzeit keine gesetzliche Pflicht zur Ausstellung als E-Rechnung. Im Endkundengeschäft können Unternehmen weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen nutzen.
Die E-Rechnungspflichten beziehen sich ausschließlich auf inländische Geschäftsvorfällezwischen in Kroatien registrierten Unternehmen.
Die kroatische Steuerverwaltung hat umfangreiche Online-Systeme zur Überwachung implementiert:
Kroatien verfügt über einen ausgereiften rechtlichen Rahmen für die elektronische Rechnungsstellung. Im öffentlichen Sektor ist die E-Rechnung seit 2019 verpflichtend vorgeschrieben. Ab 2026 startet auch eine B2B-E-Rechnungspflicht für inländische Unternehmensrechnungen, was Kroatien zu einem Vorreiter in der EU macht.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie spätestens bis zum Stichtag ihre Prozesse auf elektronische Rechnungen umgestellt haben und einen Zugang zum zentralen E-Rechnungssystem besitzen. Elektronische Signaturen, Peppol-kompatible Formate und eine revisionssichere Archivierung sind dabei unerlässliche Bestandteile.
Die Tendenz geht klar zur Vereinheitlichung via E-Rechnung, sowohl national als auch international. Kroatische Unternehmen, die ins Ausland liefern, profitieren von der Umstellung, da sie mit dem gleichen System und Format auch internationale Partner beliefern können.