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In Kroatien basiert die rechtliche Grundlage für die elektronische Rechnungsstellung auf einer Kombination von EU-Vorschriften und nationalem Recht. Kroatien hat die relevanten EU-Richtlinien in sein nationales Recht übernommen und spezifische Bestimmungen zur elektronischen Rechnungsstellung erlassen. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die elektronische Rechnungsstellung in Kroatien sind:
1. EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (2006/112/EG)
Die Mehrwertsteuerrichtlinie der EU (2006/112/EG) bildet die grundlegende rechtliche Grundlage für die elektronische Rechnungsstellung in Kroatien, ebenso wie in allen anderen EU-Mitgliedstaaten. Die Richtlinie erlaubt es, elektronische Rechnungen als rechtsgültig anzuerkennen, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
- Authentizität der Herkunft: Die Identität des Absenders muss verifiziert werden.
- Integrität des Inhalts: Der Inhalt der Rechnung muss nach ihrer Ausstellung unverändert bleiben.
Diese Anforderungen können durch elektronische Signaturen, EDI-Systeme (Electronic Data Interchange) oder durch andere geeignete Technologien zur Sicherstellung der Authentizität und Integrität erfüllt werden.
2. Kroatisches Mehrwertsteuergesetz (Zakon o porezu na dodanu vrijednost)
Das kroatische Mehrwertsteuergesetz (Zakon o porezu na dodanu vrijednost) regelt die elektronische Rechnungsstellung und die Anforderungen, die diese Rechnungen erfüllen müssen, um steuerlich anerkannt zu werden. Das Gesetz entspricht den EU-Vorgaben und ermöglicht die elektronische Rechnungsstellung unter den folgenden Bedingungen:
- Elektronische Rechnungen sind rechtlich anerkannt, wenn sie den gleichen Anforderungen an Authentizität und Integrität wie Papier-Rechnungen entsprechen.
- Elektronische Rechnungen müssen die gleichen grundlegenden Informationen enthalten wie Papier-Rechnungen, einschließlich des Rechnungsbetrags, der Mehrwertsteuer, der Rechnungsnummer, des Ausstellers und des Empfängers sowie der Beschreibung der Ware oder Dienstleistung.
- Section 79 des kroatischen Mehrwertsteuergesetzes legt fest, dass elektronische Rechnungen durch geeignete Verfahren validiert werden müssen, um die Authentizität und Integrität zu gewährleisten. Dies kann durch elektronische Signaturen oder EDI-Systeme erfolgen.
3. Verordnung über elektronische Rechnungen im öffentlichen Sektor (Pravilnik o elektroničkom izdavanju računa)
Eine spezifische Regelung für die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor ist die Verordnung über elektronische Rechnungen (Pravilnik o elektroničkom izdavanju računa). Diese Verordnung wurde 2014 eingeführt und regelt, dass alle Unternehmen, die Rechnungen an den öffentlichen Sektor ausstellen, elektronische Rechnungen verwenden müssen.
- Die Verordnung legt fest, dass Unternehmen Rechnungen im strukturieren Format (meistens XML oder UBL-Format) an den öffentlichen Sektor übermitteln müssen.
- Peppol (Pan-European Public Procurement Online) wird als Standard für den Austausch elektronischer Rechnungen mit öffentlichen Institutionen verwendet. Unternehmen müssen ihre Rechnungen über das Peppol-Netzwerk übermitteln, um die Anforderungen zu erfüllen.
- Die Verordnung zur elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor hat den Zweck, die Effizienz und Transparenz bei der Rechnungsstellung an die öffentliche Verwaltung zu verbessern und die Verwaltungskosten zu senken.
4. Peppol und die kroatische eInvoicing-Plattform
Kroatien hat die Peppol-Infrastruktur eingeführt, die eine EU-weite Norm für den Austausch elektronischer Rechnungen zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung ist:
- Peppol ist ein Netzwerk, das den sicheren und standardisierten Austausch von Geschäftsdokumenten, einschließlich elektronischer Rechnungen, zwischen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen ermöglicht.
- Die kroatische eInvoicing-Plattform ermöglicht den Empfang von elektronischen Rechnungen von Unternehmen, die an den öffentlichen Sektor liefern. Unternehmen, die Rechnungen an öffentliche Einrichtungen in Kroatien senden, müssen daher Peppol-konforme elektronische Rechnungen verwenden.
- Diese Plattform ermöglicht die automatische Validierung und Archivierung von Rechnungen und sorgt dafür, dass Unternehmen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften handeln.
5. Elektronische Signaturen und Validierung
In Kroatien können elektronische Rechnungen durch verschiedene Verfahren validiert werden, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der Authentizität und Integrität entsprechen. Häufig verwendete Methoden sind:
- Elektronische Signaturen: Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) und die fortgeschrittene elektronische Signatur (AES) können verwendet werden, um die Identität des Absenders zu bestätigen und die Integrität der Rechnung zu gewährleisten. Diese Signaturen sind gemäß der EU-Verordnung eIDAS rechtsverbindlich.
- EDI-Systeme: Unternehmen können auch EDI-Verfahren verwenden, um den Austausch von Rechnungen und anderen Geschäftsdokumenten zu automatisieren und die Authentizität und Integrität sicherzustellen.
6. Archivierungspflichten
Wie in anderen EU-Mitgliedstaaten müssen auch in Kroatien elektronische Rechnungen für einen Zeitraum von mindestens 6 Jahren aufbewahrt werden. Diese Archivierung muss sicherstellen, dass die Integrität der Rechnungen während des gesamten Aufbewahrungszeitraums gewährleistet bleibt:
- Elektronische Rechnungen müssen so aufbewahrt werden, dass sie jederzeit lesbar sind und die Authentizität und Integrität des Dokuments nicht beeinträchtigt wird.
- Rechnungen müssen unverändert und vollständig gespeichert werden, und die Daten müssen im Falle einer Steuerprüfung zugänglich sein.
7. Weitere relevante Vorschriften
Neben den spezifischen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor gibt es auch allgemeine Bestimmungen zur Verwendung elektronischer Rechnungen in Kroatien, die sich auf die Integration von eInvoicing in den geschäftlichen Alltag beziehen. Diese Bestimmungen beinhalten:
- Das kroatische Gesetz zur elektronischen Kommunikation (Zakon o elektroničkim komunikacijama), das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung elektronischer Kommunikation und elektronischer Signaturen regelt.
- Steuerbehörden in Kroatien haben das Online-System zur Überprüfung von elektronischen Rechnungen eingeführt, um sicherzustellen, dass Unternehmen die steuerlichen Anforderungen erfüllen.
Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen:
- EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (2006/112/EG): Stellt die Grundlage für die Anerkennung elektronischer Rechnungen, wenn Authentizität und Integrität sichergestellt sind.
- Kroatisches Mehrwertsteuergesetz (Zakon o porezu na dodanu vrijednost): Bestimmt, dass elektronische Rechnungen den gleichen steuerlichen Anforderungen wie Papier-Rechnungen entsprechen müssen.
- Verordnung über elektronische Rechnungen im öffentlichen Sektor: Verpflichtet Unternehmen, elektronische Rechnungen im strukturieren Format an den öffentlichen Sektor zu übermitteln.
- Peppol-Standard: Wird für die elektronische Rechnungsstellung an den öffentlichen Sektor verwendet.
- Elektronische Signaturen: Können zur Sicherstellung der Authentizität und Integrität verwendet werden.
- Archivierungspflicht: Elektronische Rechnungen müssen mindestens 6 Jahre lang aufbewahrt werden.
Fazit:
In Kroatien ist die elektronische Rechnungsstellung gut etabliert und wird durch nationale und europäische Vorschriften geregelt. Für Unternehmen, die mit der öffentlichen Verwaltung arbeiten, ist die elektronische Rechnungsstellung bereits seit 2014 verpflichtend. Diese muss über die Peppol-Plattform und in einem standardisierten Format wie XML oder UBL erfolgen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre elektronischen Rechnungen den Anforderungen an Authentizität, Integrität und Archivierung entsprechen.