Elektronische Rechnung in Frankreich
Ausführlicher Leitfaden zum obligatorischen französischen System für elektronische Rechnungsstellung und elektronische Berichterstattung (2026–2027)
Ausführlicher Leitfaden zum obligatorischen französischen System für elektronische Rechnungsstellung und elektronische Berichterstattung (2026–2027)
Frankreich führt ein verpflichtendes System für elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) im B2B-Bereich ein, ergänzt durch elektronische Meldepflichten (E-Meldung). Diese Reform, die schrittweise in den Jahren 2026 und 2027 umgesetzt wird, verpflichtet Unternehmen zur Ausstellung von Rechnungen in standardisierten digitalen Formaten und zur Echtzeit-Übermittlung der Rechnungsdaten an die Steuerbehörden. Ziel ist die Modernisierung der Mehrwertsteuererhebung, die Betrugsbekämpfung und die Optimierung von Geschäftsprozessen durch die Umstellung von Papier- und PDF-Rechnungen auf strukturierte, maschinenlesbare Rechnungen.
Französische Steuerbehörde (DGFiP) offiziell als Peppol Authority für Frankreich benannt und damit internationale Interoperabilität ermöglicht.
Verpflichtende E-Rechnung für B2B-Geschäfte. Beginn des E-Reportings für B2C- und grenzüberschreitende Transaktionen.
Alle übrigen Unternehmen (einschließlich Auto-Entrepreneurs und Freiberufler) müssen den Vorgaben zu E-Rechnung und E-Reporting entsprechen.
Wesentliche Anforderungen:
Das französische System für elektronische Rechnungsstellung basiert auf einem Plattformmodell. Unternehmen haben im Rahmen der Verordnung zwei Hauptmöglichkeiten, Rechnungen auszutauschen:
Das Portal für öffentliche Rechnungsstellung (PPF) ist eine staatliche Plattform und eine Erweiterung des bestehenden französischen Systems Chorus Pro für die Rechnungsstellung an Unternehmen (B2G).
Eine PDP ist eine staatlich zertifizierte private Plattform oder ein Dienstleister für elektronische Rechnungsstellung, der berechtigt ist, im Namen von Unternehmen Rechnungen zu senden und zu empfangen.
Wichtig
Nur Plattformen mit offizieller Zertifizierung als Zahlungsdienstleister (PDP) sind zum Betrieb zugelassen. Die Nutzung einer zertifizierten PDP (oder des PPF) ist die einzige zulässige Methode zum Austausch von B2B-Rechnungen gemäß der französischen Verordnung. Direkter Rechnungsaustausch außerhalb dieses Netzwerks genügt den Anforderungen nicht.
Das französische Mandat erlaubt drei strukturierte Formate, die dem europäischen E-Rechnungsstandard (EN 16931) entsprechen:
Universal Business Language – XML-basierter internationaler Standard für elektronische Geschäftsdokumente, weit verbreitet in ganz Europa.
Branchenübergreifende Rechnung – UN-Standard für elektronische Rechnungsstellung mit maschinenlesbarem, strukturiertem Datenformat.
Französisch-deutsches Hybridformat, das XML-Daten in ein PDF einbettet – und somit die Lesbarkeit für Mensch und Maschine in einer einzigen Datei vereint.
Bei Transaktionen, bei denen keine vollständige elektronische Rechnung ausgetauscht wird (z. B. B2C-Verkäufe an Privatpersonen oder B2B-Transaktionen mit ausländischen Unternehmen), müssen Unternehmen eine „elektronische Meldung“ vornehmen – eine Zusammenfassung der Transaktionsdaten elektronisch an die Steuerbehörden übermitteln.
Verkäufe an private Verbraucher erfordern die e-Berichterstattung von:
Internationale B2B-Rechnungen erfordern die e-Berichterstattung von:
Das Ergebnis ist, dass die französischen Steuerbehörden in nahezu Echtzeit Einblick in alle Rechnungsdaten erhalten, sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich, was die Transparenz und die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften erheblich erhöht.
Um den reibungslosen Austausch von elektronischen Rechnungen zu erleichtern, hat Frankreich sein System in das Peppol-Netzwerk integriert, ein europaweites Rahmenwerk für elektronische Beschaffungsdokumente. Im Juli 2025 wurde die französische Steuerbehörde (DGFiP) offiziell zur Peppol-Behörde für Frankreich ernannt.
Grenzüberschreitender Austausch
Rechnungen international über das Peppol-Netzwerk routen
Standardisiertes Format
Peppol BIS Format mit sicheren Protokollen
Interoperabilität
Kompatibel mit dem europäischen E-Rechnungs-Ökosystem
Skalierbare Architektur
Vereinfacht plattformübergreifende Verbindungen
Durch die Einführung von Peppol ermöglicht Frankreich zertifizierten Zahlungsdienstleistern, Rechnungen über das Netzwerk an jeden ausländischen Handelspartner zu senden, der ebenfalls bei Peppol registriert ist, und gleichzeitig Daten an das französische PPF-/Steuersystem zurückzumelden.
Kann ich weiterhin PDF-Rechnungen verwenden?
Nein. Herkömmliche PDF-, Word- oder Excel-Rechnungen werden in Frankreich gemäß der neuen Regelung nicht mehr als gültige Rechnungen anerkannt. Es werden ausschließlich strukturierte Formate (UBL 2.1, UN/CEFACT CII oder Factur-X) akzeptiert.
Müssen auch Kleinunternehmen die Vorgaben erfüllen?
Ja. Klein- und Kleinstunternehmen (einschließlich Selbstständiger und Freiberufler) müssen die Vorgaben ab dem 1. September 2027 erfüllen. Allerdings müssen alle Unternehmen bereits ab dem 1. September 2026 elektronische Rechnungen empfangen können.
Worin besteht der Unterschied zwischen PPF und PDP?
PPF ist die kostenlose, staatlich betriebene Plattform, während PDPs zertifizierte private Anbieter sind, die zusätzliche Dienstleistungen anbieten. Beide erfüllen die Anforderungen, PDPs bieten jedoch in der Regel mehr Funktionen und Integrationsmöglichkeiten.
Wie verhält es sich mit B2C-Rechnungen?
B2C-Rechnungen (an Endverbraucher) erfordern die elektronische Übermittlung der Transaktionsdaten an die Steuerbehörden, müssen aber nicht den vollständigen Austauschprozess der E-Rechnungsplattform durchlaufen wie B2B-Rechnungen.
Das E-Rechnungsmandat Frankreichs für 2026–2027 stellt eine bedeutende Veränderung dar, wie Unternehmen Rechnungen ausstellen und melden müssen. Die schrittweise Einführung – beginnend mit großen Unternehmen im September 2026 und der Ausweitung auf alle Unternehmen bis September 2027 – gibt den Unternehmen Zeit zur Vorbereitung, aber es sollte jetzt gehandelt werden.
Durch den Übergang zu strukturierten Formaten (UBL, CII oder Factur-X) und der Anbindung an zugelassene Plattformen (PPF oder zertifizierte PDPs) können Unternehmen die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen, während sie von erhöhter Effizienz, schnelleren Verarbeitungszeiten und reduzierten Fehlern profitieren. Die Integration mit dem Peppol-Netzwerk ermöglicht zudem einen nahtlosen grenzüberschreitenden Rechnungsverkehr innerhalb des europäischen Ökosystems.
Unternehmen, die sich frühzeitig vorbereiten, vermeiden nicht nur Strafen, sondern positionieren sich auch für reibungslosere Abläufe und bessere Beziehungen zu Handelspartnern. Das Mandat hat Gesetzeskraft, aber mit der richtigen Planung und den richtigen Tools kann es zu einer Gelegenheit für digitale Transformation und betriebliche Verbesserungen werden.
Als zertifizierter Peppol Access Point bieten wir Lösungen für den sicheren Versand und Empfang elektronischer Rechnungen in ganz Europa – inklusive Formatkonvertierung, Validierung und Integration in nationale Systeme.