Elektronische Rechnung in Deutschland für B2B
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur elektronischen Rechnungsstellung in Deuschland im B2B-Bereich.
Deutschland und der EU stehen mehrere Standards für die elektronische Rechnungsstellung zur Verfügung. Die Frage, welches Format zwischen Unternehmen ausgetauscht wird, muss zwischen den jeweiligen Vertragsparteien geklärt werden.
Besonders wichtig im B2B-Bereich in Deutschland sind:
Notiz: Das ZUGFeRD-Format hat eine Schwachstelle: Es kombiniert eine PDF-Datei mit einer maschinenlesbaren XML-Datei, wobei ausschließlich die XML-Datei für rechtliche und steuerliche Zwecke relevant ist. Diskrepanzen zwischen der PDF und der XML-Datei können unbemerkt bleiben und Fehler verursachen.
Mit Invoice-Portal bieten wir eine Lösung, die alle Anhänge aus ZUGFeRD extrahiert und die XML-Datei in ein PDF zur Visualisierung umwandelt, um Fehler zu minimieren und die Übersichtlichkeit zu verbessern.
→ Weitere Informationen über ZUGFeRD
→ Infopaket ZUGFeRD 2.3.2 (DE),
ZUGFeRD 2.3.2 (EN) 13.11.2024
Peppol BIS (Business Interoperability Specification) ist ein europäischer Standard, der den grenzüberschreitenden Austausch von elektronischen Rechnungen erleichtert. Unternehmen mit internationalen Geschäftspartnern sollten Peppol BIS Billing 3.0 unterstützen, da es im EU-Binnenmarkt weit verbreitet ist.
Für inländische Rechnungen ist es nicht verpflichtend, Peppol BIS explizit empfangen zu können, sofern ein Unternehmen bereits in der Lage ist, XRechnungen zu empfangen.
Bezüglich der Nutzung von EDIFACT für die elektronische Rechnungsstellung ist die Situation derzeit noch nicht abschließend geklärt. Das BMF arbeitet daran, Lösungen zu finden, um den elektronischen Datenaustausch per EDI-Verfahren, einschließlich EDIFACT, auch zukünftig zu ermöglichen. Unternehmen, die EDIFACT nutzen, sollten daher die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls ihre Systeme anpassen, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Tel: +49 561-56014568
Email: info@invoice-portal.de
Ab dem 1. Januar 2025 wird in Deutschland die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich (Business-to-Business) schrittweise verpflichtend eingeführt:
– | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 |
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Papierform, PDF, JPG, etc. (mit Zustimmung des Empfängers) | ||||
Papierform, PDF, JPG, etc. Vorjahresumsatz weniger als 800.000 Euro (mit Zustimmung des Empfängers) | ||||
EDIFACT (mit Zustimmung des Empfängers) | ||||
E-Rechnung (XRechnung, ZUGFeRD, Peppol BIS) |
In Deutschland gibt es klare Vorgaben für die elektronische Rechnungsstellung, insbesondere für steuerliche und buchhalterische Zwecke:
BMF-Schreiben: Ausstellung von Rechnungen nach § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG); Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025.
(BMF-Schreiben von 15.10.2024)