Zusammenfassung:
- Bei Lieferungen und Leistungen an Auftraggeber nach § 4 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Bremen sind die Vertragspartner verpflichtet, E-Rechnungen und elektronische rechnungsbegründende Unterlagen auszustellen.
- Die Übermittlung an die Auftraggeber hat vorzugsweise unter Nutzung der Transportinfrastruktur Pan-European Public Procurement OnLine (Peppol) zu erfolgen. Alternativ können auch die Transportwege Weberfassung, Upload, E-Mail oder DE-Mail genutzt werden.
- Öffentlichen Auftraggeber haben nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Vorkehrungen für den Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen zu treffen.
Übertragungskanäle:
- Peppol
- Web-Form: Bremer E-Rechnungsportal (zERIKA)
- Upload: Bremer E-Rechnungsportal (zERIKA)
Formate:
- XRechnung
- ZUGFeRD
- PEPPOL
- PDF/A (nur in bestimmten Fällen, aber nicht für automatisierte Verarbeitung geeignet)
Links:
Bei Fragen zum Invoice-Portal stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung
Tel: +49 561-56014568
Email: info@invoice-portal.de