Zusammenfassung:
- Nach derzeitiger Rechtslage (§ 3 Absatz 1 E-Rechnungsverordnung des Landes Brandenburg) gibt es keine Verpflichtung der Rechnungsstellenden, Rechnungen in elektronischer Form auszustellen und zu übermitteln. Allerdings steht es den öffentlichen Auftraggebenden frei, eine entsprechende Verpflichtung vertraglich zu vereinbaren. Rechnungen können im Land Brandenburg weiterhin in Papierform versandt werden,
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