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Zusammenfassung:
- Seit dem 1. Januar 2022 sind Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu stellen, wenn Sie Leistungen für die öffentliche Verwaltung auf Landesebene erbringen.
- Davon ausgenommen sind Rechnungen, die den Betrag von EUR 1.000 netto nicht überschreiten (und bis zum 31.12.2025 ausgestellt wurden) oder geheimhaltungsbedürfte Rechnungsdaten aufweisen.Diese Verpflichtung gilt nicht für Rechnungen an die öffentliche Verwaltung auf kommunaler Ebene.
Zulässige Rechnungsformate:
- Universal Business Language (UBL)
- Cross Industry Invoice (CII)
- ZUGFeRD (Profil XRechnung)
Übertragungskanäle:
- Upload über Zentraler Rechnungseingang des Landes
- E-Mail an rechnung@service-bw.bwl.de. Weitere information: Rechnungsversand per Mail
- Peppol
Link:
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