Zusammenfassung:
- Seit dem 1. Januar 2022 sind Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu stellen, wenn sie Leistungen für die öffentliche Verwaltung auf Landesebene erbringen.
- Hinweis: Die ZRE-Plattform des Bundes ist inzwischen geschlossen. Für Rechnungen an Bundesbehörden muss die OZG-RE-Plattform genutzt werden. Für Rechnungen an Behörden des Landes Baden-Württemberg steht weiterhin der Zentrale Rechnungseingang des Landes zur Verfügung.
Zulässige Rechnungsformate:
- Universal Business Language (UBL)
- Cross Industry Invoice (CII)
- ZUGFeRD (Profil XRechnung)
Übertragungskanäle:
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Upload über den Zentralen Rechnungseingang des Landes
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E-Mail an: rechnung@service-bw.bwl.de
- Peppol (direkt oder über OZG-RE, je nach Empfängeranforderung)
Link:
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