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Deutsche Bahn

Seit dem 27. November 2020 müssen alle Lieferanten, die Rechnungen an die Deutsche Bahn stellen, den XRechnung-E-Rechnungsstandard verwenden. Die deutsche Bundesregierung verlangt von öffentlichen Auftraggebern und angeschlossenen Organisationen – einschließlich der Deutschen Bahn –, Rechnungen ausschließlich im elektronischen Format zu akzeptieren. Nicht konforme Rechnungen können unbearbeitet zurückgewiesen werden.