Elektronische Rechnung in Deutschland
Antworten auf häufige Fragen
Das Bundesfinanzministerium plant, die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich ab dem 1. Januar 2025 für alle Unternehmen verbindlich einzuführen.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur elektronischen Rechnungsstellung in Deuschland im B2G- und B2B-Bereich.
Wer ist in Deutschland zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet?
Alle Rechnungsempfänger im öffentlichen Sektor müssen seit dem 18. April 2020 in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu erhalten. Ab dem 27. November 2020 sind auch alle Lieferanten von Rechnungsempfängern verpflichtet, ihre Rechnungen im geforderten E-Invoice-Format auszustellen. Nur wenige Kunden auf Landes- und kommunaler Ebene verlangen von ihren Lieferanten erst später eine (echte) eRechnung. Es gibt aber auch Regelungen, nach denen der Auftraggeber bei der Auftragsvergabe eine Verpflichtung zur Vorlage von Rechnungen als eRechnung festlegen kann. Derzeit liegen die Regelungen von 12 Bundesländern in Form einer ERechV vor.
Umsetzungstermine der EU-Richtlinie in Deutschland
Wie passen XRechnung und die deutsche GoBD zusammen?
Die Grundsätze für die ordnungsgemäße Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Dokumenten in elektronischer Form sowie für den Datenzugriff (GoBD) enthalten u.a. Vorgaben, welche Rechnungsinhalte auch bei elektronischen Rechnungen zu archivieren sind.
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD 2.0?
Während eine E-Invoice im XRechnung-Standard ein reiner Datensatz ist, besteht eine Rechnung im ZUGFeRD 2.0-Standard aus einem Datensatz und einem so genannten visuellen Dokument in Form einer PDF. Beide Standards erfüllen jedoch grundsätzlich die europäischen Anforderungen.
Obligatorischen eRechnungen für B2B-Umsätze ab 2025 (NEU !)
Das Bundesfinanzministerium (BMF) plant ein neues Berichtssystem mit obligatorischen eRechnungen für B2B-Umsätze, um Mehrwertsteuerbetrug zu reduzieren.
Sämtliche Firmen – unabhängig von ihrer Größe – werden davon betroffen sein. Eine bedeutende Änderung liegt darin, dass nach den aktuellen Plänen des BMF alle Unternehmen künftig ihre Rechnungsstellung für innerstaatliche B2B-Umsätze auf das strukturierte elektronische Rechnungsformat umstellen müssen. Die Zeiten von Rechnungen in Papierform oder dem weit verbreiteten PDF-Format könnten somit bald vorbei sein.
ViDA-Rechtsetzungsvorschlag (NEU !)
Es gibt schon seit längerem auf EU-Ebene Diskussionen über mögliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Anfälligkeit der Umsatzsteuersysteme in den Mitgliedstaaten für Betrügereien. Kürzlich wurde der Vorschlag zur Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL, Richtlinie 2006/112/EG) und der damit verbundenen Durchführungsverordnungen im Rahmen der “VAT in the Digital Age” (“ViDA”) Initiative vorgelegt, welche die Basis für die Überlegungen des BMF bildet.
Der ViDa-Richtlinienvorschlag dient als Grundlage für die schrittweise Modernisierung der Umsatzsteuersysteme der Mitgliedstaaten und ihre Stärkung gegenüber Betrugsversuchen.
Das vorgeschlagene Paket zur Umsetzung besteht aus drei Elementen:
Tel: +49 561-56014568
Email: info@invoice-portal.de