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In Serbien ist die rechtliche Grundlage für die elektronische Rechnungsstellung sowohl in nationalen als auch in europäischen Vorschriften verankert. Die wichtigsten Regelungen betreffen die Mehrwertsteuer, Archivierungspflichten, die Übermittlung von Rechnungen im öffentlichen Sektor und die technischen Anforderungen zur Sicherstellung der Authentizität und Integrität elektronischer Rechnungen.
Hier sind die wesentlichen rechtlichen Grundlagen:
1. Gesetz über die Mehrwertsteuer (Zakon o porezu na dodatu vrednost)
Das wichtigste nationale Gesetz in Serbien im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung ist das Gesetz über die Mehrwertsteuer (Zakon o porezu na dodatu vrednost). Es legt fest, dass elektronische Rechnungen rechtsgültig sind, wenn sie die gleichen Anforderungen erfüllen wie Papierrechnungen und die Anforderungen an Authentizität und Integrität gewahrt sind. Wichtige Bestimmungen:
- Artikel 35 des Gesetzes regelt die Rechnungsstellung und stellt klar, dass elektronische Rechnungen die gleiche Rechtsgültigkeit wie Papier-Rechnungen haben, wenn die Authentizität (Nachweis der Herkunft) und Integrität (Unveränderbarkeit des Inhalts) der Daten garantiert sind.
- Artikel 39 des Gesetzes erlaubt es, elektronische Rechnungen für steuerliche Zwecke zu verwenden, wenn diese unter den gesetzlichen Anforderungen für Rechnungsstellung und Archivierung liegen.
2. Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung (Pravilnik o fakturama)
Die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung regelt detailliert die Anforderungen und Verfahren für die elektronische Rechnungsstellung in Serbien. Die Verordnung konkretisiert, wie die Rechnungen elektronisch erstellt, übermittelt und archiviert werden müssen:
- Elektronische Rechnungen müssen denselben Inhalt und dieselben Anforderungen wie Papierrechnungen aufweisen. Dazu gehören Informationen wie Rechnungsnummer, Name und Adresse des Ausstellers und Empfängers, MwSt.-Betrag, Lieferdatum und Leistungsbeschreibung.
- Sicherheitsanforderungen: Die Verordnung verlangt, dass elektronische Rechnungen unveränderbar sind und eine glaubwürdige Quelle (Authentizität) und Integrität garantieren müssen. Hierfür können elektronische Signaturen oder andere Verfahren zur Sicherung der Authentizität genutzt werden.
3. Elektronische Rechnungen im öffentlichen Sektor (EU-Richtlinie 2014/55/EU)
Obwohl Serbien kein Mitgliedstaat der EU ist, hat das Land die EU-Richtlinie 2014/55/EU zur elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor übernommen, um den Austausch von elektronischen Rechnungen im Einklang mit europäischen Standards zu ermöglichen. Die wesentlichen Punkte dieser Richtlinie beinhalten:
- Ab 2022 müssen alle Unternehmen, die mit der öffentlichen Verwaltung in Serbien Verträge abschließen, ihre Rechnungen elektronisch übermitteln.
- Rechnungen an den öffentlichen Sektor müssen den Peppol-Standard (Pan-European Public Procurement OnLine) verwenden, ein europaweiter Standard für den elektronischen Austausch von Rechnungen. Dieser Standard ermöglicht die sichere und strukturierte Übermittlung von Rechnungen zwischen den Vertragsparteien.
4. Elektronische Signaturen und Sicherheitsanforderungen
Die elektronische Signatur ist in Serbien ein entscheidendes Element für die Authentifizierung und Integrität elektronischer Rechnungen. In Serbien wird die elektronische Signatur durch das Gesetz über elektronische Signaturen (Zakon o elektronskom potpisu) geregelt. Dieser Gesetzestext entspricht weitgehend der eIDAS-Verordnung der EU, die elektronische Signaturen im internationalen Kontext regelt.
- Qualifizierte elektronische Signaturen (QES) und fortgeschrittene elektronische Signaturen (AES) sind rechtsverbindlich und stellen sicher, dass eine elektronische Rechnung sowohl authentisch (d. h., dass der Absender verifiziert ist) als auch integral (d. h., dass der Inhalt nicht verändert wurde) ist.
- In Serbien sind zertifizierte Anbieter von elektronischen Signaturen notwendig, um rechtsgültige elektronische Rechnungen auszustellen.
5. Archivierungspflichten
Die Archivierung von elektronischen Rechnungen in Serbien unterliegt den gleichen steuerlichen Anforderungen wie die Archivierung von Papierrechnungen:
- Elektronische Rechnungen müssen für mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.
- Die Archivierung muss sicher erfolgen, um sicherzustellen, dass die Integrität der Daten während des gesamten Aufbewahrungszeitraums gewährleistet bleibt. Es darf keine Veränderung der Rechnung vorgenommen werden.
- Unternehmen müssen dafür sorgen, dass die archivierten elektronischen Rechnungen lesbar sind und auf Anfrage des Finanzministeriums oder anderer zuständiger Behörden jederzeit eingesehen werden können.
6. Praktische Umsetzung der elektronischen Rechnungsstellung in Serbien
In der Praxis müssen Unternehmen, die elektronische Rechnungen in Serbien ausstellen, sicherstellen, dass diese die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Erstellung und Übermittlung: Elektronische Rechnungen müssen in einem strukturierten Format erstellt werden (z. B. XML, UBL), das den Anforderungen der Verordnung über elektronische Rechnungen entspricht.
- Elektronische Signaturen: Eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine andere Sicherheitslösung muss zur Sicherung der Authentizität und Integrität der Rechnung verwendet werden.
- Peppol: Unternehmen, die mit der öffentlichen Verwaltung in Serbien Geschäfte machen, müssen Rechnungen über das Peppol-Netzwerk übermitteln, wenn die öffentliche Hand involviert ist.
Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen in Serbien:
- Gesetz über die Mehrwertsteuer (Zakon o porezu na dodatu vrednost): Elektronische Rechnungen sind rechtsgültig, wenn sie die Anforderungen an Authentizität und Integrität erfüllen.
- Verordnung über elektronische Rechnungen (Pravilnik o fakturama): Regelt die Erstellung, Übermittlung und Archivierung von elektronischen Rechnungen.
- EU-Richtlinie 2014/55/EU: Serbien hat die Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor übernommen und verpflichtet Unternehmen zur Nutzung des Peppol-Standards.
- Elektronische Signaturen: Qualifizierte elektronische Signaturen (QES) und fortgeschrittene elektronische Signaturen (AES) sind erforderlich, um die Authentizität und Integrität der elektronischen Rechnungen sicherzustellen.
- Archivierungspflicht: Elektronische Rechnungen müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.
- Peppol-Standard: Wird für den Austausch von Rechnungen im öffentlichen Sektor genutzt.
Fazit:
In Serbien ist die elektronische Rechnungsstellung vollständig anerkannt, und Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre elektronischen Rechnungen die steuerlichen Anforderungen erfüllen. Besonders im Bereich des öffentlichen Sektors sind Unternehmen verpflichtet, Rechnungen im Peppol-Standard zu übermitteln. Elektronische Signaturen spielen eine wesentliche Rolle bei der Sicherstellung der Authentizität und Integrität der Rechnungen, und die Archivierungspflichten sind klar geregelt (mindestens 5 Jahre). Unternehmen müssen sicherstellen, dass die elektronischen Rechnungen den gleichen Anforderungen entsprechen wie Papier-Rechnungen und entsprechend archiviert werden.
Link: еФактура