E-Rechnung in Finnland
Betreibernetzwerk mit Finvoice und TEAPPSXML – B2G obligatorisch, B2B teilweise obligatorisch
Betreibernetzwerk mit Finvoice und TEAPPSXML – B2G obligatorisch, B2B teilweise obligatorisch
Finnland hat die Richtlinie 2014/55/EU durch nationale Gesetzgebung umgesetzt, die öffentliche Verwaltungen zur Annahme elektronischer Rechnungen verpflichtet. Die finnische Staatskasse (Valtiokonttori) ist für die Umsetzung der E-Rechnungspolitik zuständig. Darüber hinaus wurden in Finnland Initiativen des Privatsektors eingeführt, um die Nutzung elektronischer Rechnungen zu fördern.
Die elektronische Rechnungsstellung wird für alle zentralen, regionalen und kommunalen Behörden verpflichtend.
Unternehmen, die Rechnungen elektronisch stellen, müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Große Unternehmen können von Lieferanten verlangen, E-Rechnungen auszustellen.
Das finnische E-Rechnungsnetzwerk unterstützt die Formate Finvoice, TEAPPSXML und Peppol BIS Billing 3.0.
Finnland hat die Richtlinie 2014/55/EU durch nationale Gesetzgebung umgesetzt, die öffentliche Verwaltungen zur Annahme elektronischer Rechnungen verpflichtet. Die finnische Staatskasse (Valtiokonttori) ist für die Umsetzung der E-Rechnungspolitik zuständig. Darüber hinaus wurden in Finnland Initiativen des Privatsektors eingeführt, um die Nutzung elektronischer Rechnungen zu fördern.
Die elektronische Rechnungsstellung ist für alle zentralen, regionalen und kommunalen Behörden verpflichtend; Lieferanten müssen Rechnungen elektronisch übermitteln.
Die E-Rechnung ist teilweise verpflichtend: Unternehmen, die Rechnungen elektronisch stellen, müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen, und in einigen Branchen können große Unternehmen von Lieferanten verlangen, E-Rechnungen auszustellen.
Für Verbraucherrechnungen besteht keine Verpflichtung.
Finnland nutzt ein Betreibernetzwerk (E-Rechnungsnetzwerk), über das Rechnungen über Dienstleister ausgetauscht werden. Die beiden wichtigsten finnischen Formate sind Finvoice (XML) und TEAPPSXML, beide kompatibel mit EN 16931.
Finnlands CIUS für EN 16931 ist in Peppol BIS Billing 3.0 umgesetzt, was einen nahtlosen Austausch mit finnischen Behörden und Unternehmen ermöglicht. Eine Clearing- oder Echtzeit-Mehrwertsteuer-Meldung ist nicht erforderlich.
Wir integrieren uns nahtlos in das finnische E-Rechnungsnetzwerk und Peppol und wandeln Ihre Rechnungen in das Finvoice-, TEAPPSXML- oder Peppol-BIS-3.0-Format um.
Für Unternehmen, die verpflichtet sind, E-Rechnungen zu akzeptieren, ermöglichen wir die vollständige Einhaltung der Vorschriften durch Bereitstellung von Eingangskanälen und sicheren Archivdiensten.
Wir unterstützen die grenzüberschreitende Rechnungsstellung für finnische Unternehmen im internationalen Handel über das Peppol-Netzwerk.
Nur bei Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber oder wenn vom Käufer verlangt.
Finvoice oder TEAPPSXML für inländische Rechnungen; Peppol BIS 3.0 wird für grenzüberschreitende Transaktionen akzeptiert.
Nein; Rechnungen werden über ein Netzwerk von Betreibern ausgetauscht.
Finnland schreibt die elektronische Rechnungsstellung für Rechnungen im öffentlichen Sektor vor und sieht eine teilweise Einführung im privaten Sektor vor. Lieferanten müssen elektronische Rechnungen an Behörden senden, und größere Unternehmen können dies auch von ihren Lieferanten verlangen. Das Betreibernetzwerk unterstützt die Formate Finvoice, TEAPPSXML und Peppol, jedoch ohne zentrales Prüfverfahren. Unser Peppol Access Point ermöglicht finnischen Unternehmen den Versand und Empfang konformer Rechnungen im In- und Ausland.
Als zertifizierter Peppol Access Point bieten wir Lösungen für den sicheren Versand und Empfang elektronischer Rechnungen in ganz Europa – inklusive Formatkonvertierung, Validierung und Integration in nationale Systeme.